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Komplexe Fragen zur Körperschaftsteuer schnell beantwortet
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Haufe
Der "Frotscher/Drüen" berät Sie umfassend und pointiert zur Ertragsbesteuerung der Körperschaften sowie in allen Fragen zum KStG, UmwStG und GewStG. Zudem beinhaltet das Werk eine kompakte Kommentierung des SolZG.
Top-Aktuell unter Berücksichtigung von:
- Gesetz zur Modernisierung desKörperschaftsrechts (KöMoG) am 25.06.2021, BGBI I 2021, 2050.
- Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020, BGBI I 2020, 3096.
- Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) vom 12.12.2019, BGBI I 2019, 2451.
- Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragssteuer - Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 02.06.2021, BGBI I 2021, 1259.
Inhalte
- Vollständige und systemübergreifende Kommentierung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)
- Kompakte und praxisnahe Erläuterung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG)
- Kommentierung zum Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Ausführungen zum Solidaritätszuschlagsgesetz (SolZG)
- „ABC des Internationalen Steuerrechts"
- Leitfaden zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Ausfüllhilfe für die Formulare mit vielen praxisrelevanten Tipps unseres Mit-Herausgebers Prof. Dr. Frotscher
Neben den Herausgebern Prof. Dr. Gerrit Frotscher und Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen kommentieren weitere renommierte Experten für Sie das KStG, das GewStG und das UmwStG, u.a.:
Dr. Magnus Bleifeld, Rechtsanwalt, Steuerberater (UmwStG)
Dr. Volker Endert, Steuerberater (Körperschaftsteuergesetz)
Ass. jur. Charlotte Faber, Wissenschaftliche Mitarbeiterin (SolzG)
Dr. Marion Frotscher, Rechtsanwältin, Dipl.-Kauffrau, Steuerberaterin, M.I.Tax (Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz)
Dr. Sören Lehmann, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) (KStG)
Dr. Jochen Mundfortz, Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt (FH) (KStG)
Prof. Dr. Axel Mutscher, LL.M., Steuerberater (Umwandlungssteuergesetz)
Gary Rüsch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Körperschaftsteuergesetz)
Prof. Dr. Georg Schnitter, (Umwandlungssteuergesetz und Gewerbesteuergesetz)
Elisabeth Wöhrle, Rechtsanwältin
Rechtssicherheit und Kontinuität bei der Kommentierung - kombiniert mit Innovation und Effizienz eines elektronischen Steuerkommentars: Angehörige der steuerberatenden Berufe profitieren von nutzerfreundlichen Suchfunktionen sowie der direkten Verlinkung auf Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gesetzestexte und Querverweise.
Das Anlegen von elektronischen Notizen und Markierungen, aber vor allem auch der Ausdruck und die Übernahme von Texten des KStG, des GewStG und des UmwStG in die Datenverarbeitung gewährleisten ein effizientes Arbeiten mit dem KStG-Kommentar von Frotscher/Drüen.
Unser Tipp: Dieser und viele weitere Kommentare sind im Haufe Steuer Office integriert.
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Weitere Infos & Material
(1) § 4h Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen tritt. Maßgebliches Einkommen ist das nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes ermittelte Einkommen mit Ausnahme der §§ 4h und 10d des Einkommensteuergesetzes und des § 9 Abs. 1 Nr. 2 dieses Gesetzes.
§ 8c gilt für den Zinsvortrag nach § 4h Absatz 1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass stille Reserven im Sinne des § 8c Absatz 1 Satz 7 nur zu berücksichtigen sind, soweit sie die nach § 8c Absatz 1 Satz 6 abziehbaren nicht genutzten Verluste übersteigen. Auf Kapitalgesellschaften, die ihre Einkünfte nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, ist.
. mehr lesen Sie im "Kommentar zum Körperschaft-, Gewerbe- und Umwandlungssteuergesetz"