Gabius | Staatenimmunität im Konflikt mit dem Rechtsschutzanspruch des Einzelnen aus Art. 6 I EMRK | Buch | 978-3-428-15678-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 104, 228 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 365 g

Reihe: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht

Gabius

Staatenimmunität im Konflikt mit dem Rechtsschutzanspruch des Einzelnen aus Art. 6 I EMRK


1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-428-15678-8
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 104, 228 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 365 g

Reihe: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht

ISBN: 978-3-428-15678-8
Verlag: Duncker & Humblot


Das Recht auf Zugang zu Gericht ist zu einem Sinnbild der sich stetig entwickelnden Rechtsposition des Einzelnen im Völkerrecht geworden, da es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) justiziabel ist. Im Falle eines Aufeinandertreffens mit der Staatenimmunität hat es nach Ansicht des EGMR vollständig zurückzutreten, was nach Ansicht der Autorin den durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Mindeststandard unterschreitet.

Der Konflikt zwischen regional verbindlichem Völkervertragsrecht (Art. 6 I EMRK) und allgemein verbindlichem Völkergewohnheitsrecht (Staatenimmunität) ist Ausdruck einer fragmentierten Völkerrechtslandschaft, in der zwei (Teil-)Rechtsordnungen bzw. sog. Regime gemeinsame Schnittmengen aufweisen (Inter-Regime-Konflikt). Die vorliegende Arbeit schlägt vor, die betroffenen Interessen in Einklang zu bringen und hierbei beiden Regimen den jeweils größtmöglichen Anwendungsspielraum zu belassen. Sie appelliert an den EGMR, seinem Auftrag aus Art.19 EMRK entsprechend seine Verantwortung für eine praktische und effektive Durchsetzung des Rechts auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I EMRK ernst- und wahrzunehmen.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Das Recht auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I 1 EMRK

Die Garantie des Zugangs zu Gericht aus Art. 6 I EMRK. Der Fall ›Golder‹ – Eröffnung des Zugangs: Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK 18 – Immunität als (inhärente) Schranke des Rechts auf Zugang zu Gericht – Staatenimmunität und arbeitsrechtliche Streitigkeiten – Die Immunitätsausnahme bei Personenschäden aufgrund deliktischen Handelns – Verzicht auf das Recht auf Zugang zu Gericht – Verhältnis des Rechts auf Zugang zu Gericht zu Art. 13 EMRK und zu Art. 5 IV EMRK – Ergebnis

B. Herkunft, Begründung und Entwicklung der Staatenimmunität

Grundlagen der Staatenimmunität – Rechtsquellen der Staatenimmunität – Aktuelle Entwicklung der Staatenimmunität – Grenzen der Staatenimmunität – Ergebnis

C. Der Konflikt zwischen Völkergewohnheitsrecht und Völkervertragsrecht

Der Konflikt im Völkerrecht – Die Staatenimmunität im Konflikt zum Recht auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I EMRK – Ergebnis

D. Der Konflikt zwischen Völkervertrags- und Gewohnheitsrecht in Literatur und Praxis:

Zwischengerichtliche Kooperation – Vertragliche Konfliktlösungsansätze – ›No-conflict approaches‹ – Die Theorie der Normenhierarchie im Völkerrecht – Konfliktlösung über (harmonische) Interpretation – Der Konflikt zwischen der Staatenimmunität und Art. 6 I EMRK in der Literatur – Ergebnis

E. Vorschlag einer Lösung des Konflikts zwischen der Staatenimmunität und Art. 6 I EMRK:

Vorüberlegungen – Charakterisierung des Konflikts – Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Konfliktbewältigung – Die Prüfung von ›alternative remedies‹ auf Ebene der Wesensgehaltsprüfung – Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne – konkrete Abwägung – Rechtfertigung des Lösungsansatzes über die Auslegungsmethodik des EGMR – Ergebnis

F. Schluss

Literaturverzeichnis


Die Autorin studierte in Tübingen und Aix-en-Provence Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Europarecht und Völkerrecht. Im Rahmen ihres Referendariats absolvierte sie Stationen in internationalen Wirtschaftskanzleien, an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nach erfolgreichem zweitem Staatsexamen arbeitete die Autorin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht von Prof. Dr. Martin Nettesheim und fertigte ihre Dissertation an. Seit 2015 arbeitet sie als Rechtsanwältin in Stuttgart im Bereich Kartellrecht und EU.

The author studied law in Tübingen and Aix-en-Provence with focus on European Law and Public International Law. As part of her legal traineeship she completed internships in international law firms, at the University of Administrative Sciences in Speyer and at the European Court of Human Rights. After a successful second state examination, the author worked at the Chair of German Constitutional and Administrative Law, European Law and Public International Law of Martin Nettesheim and completed her dissertation. Since 2015 she works as a lawyer in Stuttgart in the area of antitrust law and EU.



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