Gericke | Die Börsenzulassung von Wertpapieren | Buch | 978-3-322-98223-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 3, 336 Seiten, Paperback, Format (B × H): 170 mm x 244 mm, Gewicht: 588 g

Reihe: Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung

Gericke

Die Börsenzulassung von Wertpapieren

Vergleich der deutschen, schweizerischen und niederländischen Bestimmungen
Softcover Nachdruck of the original 1. Auflage 1961
ISBN: 978-3-322-98223-0
Verlag: Gabler Verlag

Vergleich der deutschen, schweizerischen und niederländischen Bestimmungen

Buch, Deutsch, Band 3, 336 Seiten, Paperback, Format (B × H): 170 mm x 244 mm, Gewicht: 588 g

Reihe: Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung

ISBN: 978-3-322-98223-0
Verlag: Gabler Verlag


Das Hauptthema dieser Arbeit ist das Zulassungswesen. Die dabei zu unter­ suchenden Fragen dürften aber nur dann verständlich sein, wenn zunächst ausgeführt wird, wie sich eine Begebung von Wertpapieren heute abwickelt und welche Fragen die Zuteilung der Wertpapiere an die Konsortialbanken und die Zeichner aufwirft. Die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, die früher als Voraussetzung für die erfolgreiche Begebung von Wertpapieren galt, bildet heute - zeitlich gesehen - den Abschluß des Begebungsvorganges. Der Sinn und Zweck des Zulassungsverfahrens hat sich damit grundsätzlich gewandelt; denn der Prospekt dient nicht mehr als Mittel zur Unterrichtung der Zeichner vor der Begebung von Wertpapieren, sondern erfüllt heute ganz allgemein die Aufgabe, die Offentlichkeit über die Verhältnisse des Wert­ papierausstellers zu unterrichten, wenn er den Kapitalmarkt beansprucht. Hierin liegt zugleich eine Besonderheit des deutschen Zulassungsverfahrens, die dem Verfahren in der Schweiz und den Niederlanden nicht zu eigen ist. Wenn das deutsche Zulassungswesen bisher auch seine Aufgabe erfüllt hat, so haben sich im Laufe der Zeit doch gewisse Mängel gezeigt. Sie dürften beson­ ders darin liegen, daß die prospektfreie Börseneinführung für gewisse öffent­ ~iche Anleihen heute nicht mehr zeitgemäß ist. Ferner fällt es auf, daß das Zulassungsverfahren in Deutschland oft geraume Zeit dauert und die amtliche Notierung häufig erst viele Monate nach der Begebung der Wertpapiere auf­ genommen wird.
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Erster Teil. Die Begebung und die Börseneinführung von Wertpapieren als Gegenstand von Konsortialvereinbarungen der Banken Seite.- I. Begriff und Gegenstand des Konsortialgeschäfts der Banken.- II. Die Begebung von Wertpapieren.- III. Die Unterbringung und die Zuteilung von Wertpapieren.- IV. Die Einführung und der Verkauf von Wertpapieren an der Börse.- V. Zusammenfassung.- Zweiter Teil Das Börsenzulassungswesen.- I. Die Entstehung und die Aufgaben des Zulassungswesens.- II. Die Mittel des Zulassungswesens zur Erfüllung seiner Aufgaben.- III. Die Bedeutung der amtlichen Notierung.- IV. Der Freiverkehr.- V. Zusammenfassung.- Dritter Teil Die Börsenzulassung von Wertpapieren in Deutschland.- I. Die Börsen, der Wertpapierverkehr und das Zulassungswesen.- II. Das Zulassungsverfahren.- III. Die Börsenzulassung von Wertpapieren in Sonderfällen.- IV. Die Börsenzulassung ausländischer Wertpapiere.- V. Zusammenfassung.- Vierter Teil Die Börsenzulassung von Wertpapieren in der Schweiz.- I. Die Börsen, der Wertpapierverkehr und das Zulassungswesen.- II. Das Zulassungsverfahren.- III. Die Börsenzulassung ausländischer Wertpapiere.- IV. Vergleichende Betrachtung der deutschen und der schweizerischen Zulassungsbestimmungen.- V. Zusammenfassung.- Fünfter Teil Die Börsenzulassung von Wertpapieren in den Niederlanden.- I. Die Börsen, der Wertpapierverkehr und das Zulassungswesen.- II. Das Zulassungsverfahren.- III. Die Börsenzulassung ausländischer Wertpapiere.- IV. Vergleichende Betrachtung der deutschen und der niederländischen Zulassungsbestimmungen.- V. Zusammenfassung.- Sechster Teil Würdigung des deutschen Zulassungswesens.- I. Der Standpunkt der an der Zulassung Beteiligten.- II. Beurteilung des deutschen Zulassungswesens.- I Bezugsaufforderung.- IIVerkaufsangebot.- III Richtlinien für die Einführung von Aktien in den geregelten Freiverkehr.- IV Zulassungsantrag für Aktien.- V Haftungserklärung für die Einführung von Aktien.- VI Haftungserklärung für die Einführung von Teilschuldverschreibungen.- VII Zulassungsbeschluß.- VIII Notierungsantrag für neue Aktien, auf die die gleiche Dividende wie für die alten Aktien gezahlt wird.- IX Notierungsantrag für neue Aktien, auf die nicht die gleiche Dividende wie für die alten Aktien gezahlt wird.- X Deutscher Prospekt aus dem Jahre 1890.- XI Schweizerischer Zulassungsantrag (Kotierungsgesuch).- XII Emissionsprospekt eines deutschen Wertpapiers in der Schweiz.- XIII Prospekt für die Börsenzulassung eines niederländischen Wertpapiers in der Schweiz.- XIV Schema einer Vermögensrechnung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Schweiz.- XV Schema einer Verwaltungsrechnung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Schweiz.- XVI Verpflichtungserklärungen bei der Börseneinführung von Wertpapieren in den Niederlanden.- XVII Bestimmungen über die Verwaltung („Administratie“) von Stammaktien und 7 o/oigen kumulativen Vorzugsaktien der Unilever N. V. in Rotterdam.- XVIII Prospekt für die Börseneinführung einer öffentlichen Anleihe in den Niederlanden.- XIX Prospekt für die Börseneinführung eines deutschen Wertpapiers in den Niederlanden.



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