Geuder | Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Vorbild für das Kartellrecht. | Buch | 978-3-428-19074-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 353, 286 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 231 mm, Gewicht: 432 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Geuder

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Vorbild für das Kartellrecht.


1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-19074-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 353, 286 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 231 mm, Gewicht: 432 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-19074-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Zahl an Kartellschadensersatzverfahren hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Gleichzeitig sind die Verfahren mit erheblichem Aufwand verbunden und dürften die Gerichte teils noch über Jahre beschäftigen. Der Autor untersucht das geltende Kartellzivil- und Zivilprozessrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit bestehenden Instrumente nicht geeignet sind, die Ziele des Kartellrechts zu verwirklichen. Wie der Gesetzgeber im Rahmen der 11. GWB Novelle spricht er sich für eine intensivere Einbindung der Kartellbehörden bei der Aufarbeitung von Kartellschäden aus. Allerdings geht der Gestaltungsvorschlag über eine einfache Abschöpfung von Vorteilen hinaus. Vielmehr begründet er, weshalb die Übernahme der 2017 reformierten strafrechtlichen Einziehung von Taterträgen auch für das Kartellrecht ein geeignetes Modell darstellt. Bei einer Umgestaltung des § 34 GWB nach diesem Vorbild sei eine effektivere und effizientere Kompensation Geschädigter zu erreichen.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung

B. Durchsetzungssystem in Deutschland
Abschreckung – Kompensation – Zwischenergebnis

C. Schwächen einer zivilrechtlichen Kartellrechtsdurchsetzung
Spannungsfeld zwischen rationaler Apathie und Überkompensation – Identifizierung des Geschädigten – Interessenskonflikte mit externen Dienstleistern – Mangelnde Verfahrenseffizienz und hohe Verfahrensdauer

D. Neuregelung der kartellrechtlichen Vermögensabschöpfung in Anlehnung an die Einziehung von Taterträgen
Verwendung der eingezogenen Mittel – Verhältnis zu zivilrechtlichen Ansprüchen – Höhe der Abschöpfung – Adressat der Abschöpfung – Gerichtliche Kontrolle der Einziehungsentscheidung – Vereinbarkeit des Vorschlags mit europäischem Recht – Zusammenfassung und Würdigung

E. Ergebnis

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Matthias Geuder studierte von 2011 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit Schwerpunkt im internationalen Recht. Am Landgericht Bayreuth absolvierte er zwischen 2016 und 2018 auch sein Referendariat. Er ist Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) und Wirtschaftsmediator. Im Anschluss an das Referendariat war er in einer spezialisierten Wirtschaftskanzlei im Bereich Kartellrecht tätig. Seit 2019 ist Matthias Geuder Notarassessor bei der Rheinischen Notarkammer.

Matthias Geuder studied law at the University of Bayreuth from 2011 to 2018, specializing in international law. Hecompleted his legal clerkship at the Regional Court of Bayreuth between 2016 and 2018. Geuder is a Business Lawyer (Univ. Bayreuth) and business mediator. Following his legal clerkship, he worked in a specialized commercial law firm in the field of antitrust law. He has been a notary assessor at the Rheinische Notarkammer since 2019.



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