Die Schulsozialarbeit ist das am stärksten wachsende Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe und seit 2021 in §13a SGB VIII gesetzlich verankert. Die bundesgesetzliche Vorgabe geht von einem sehr weiten Verständnis von Schulsozialarbeit aus. Die Länder sind zu landesrechtlichen Konkretisierungen aufgefordert. In den Gesetzgebungsprozess bringt sich die GEW Baden-Württemberg mit diesem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Jan Kepert vom Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe ein. Seine Expertise soll dazu beitragen, die Ausrichtung der Schulsozialarbeit im Landesrecht zu präzisieren, sodass Schulen, Träger der Schulsozialarbeit und Schulsozialarbeitende selbst mehr Handlungssicherheit erhalten und sich besser auf ihre Aufträge und Leistungsangebote fokussieren können.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg / Kepert
Schulsozialarbeit - Quo vadis? jetzt bestellen!
Zielgruppe
Schulsozialarbeitende, Lehrkräfte, Lehrende, Schulpsycholog*innen, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, Dozent*innen der Sozialen Arbeit, mit Kinder- und Jugendhilferecht befasste Personen und Stellen