Grünewald Die (Re)Kommunalisierung in der Energieverteilung

Grenzen und Möglichkeiten kommunaler wirtschaftlicher Betätigung in der Elektrizitätsverteilung ? Zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit dem energiewirtschaftlichen Konzessionsvergaberecht.
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-428-55032-6
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Grenzen und Möglichkeiten kommunaler wirtschaftlicher Betätigung in der Elektrizitätsverteilung ? Zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit dem energiewirtschaftlichen Konzessionsvergaberecht.

E-Book, Deutsch, Band 7, 659 Seiten

Reihe: Schriften zum Deutschen und Europäischen Infrastrukturrecht

ISBN: 978-3-428-55032-6
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die (Rück-)Übertragung der Verteilernetze in kommunale Hand, sog. (Re)Kommunalisierung, ist zu einer beliebten Methode vieler Gemeinden geworden, um Einfluss in der Energiewirtschaft (zurück) zu erlangen. Dabei sind von den Gemeinden jedoch die engen Grenzen für eine wirtschaftliche Betätigung durch das Grungesetz und die Gemeindeordnungen einzuhalten. Um das Netz zu (re)kommunalisieren, müssen im Rahmen der Konzessionsvergabe neben § 46 EnWG weitere nationale wie europäische Vorgaben beachtet werden, die nicht zugunsten der Gemeinden abgeändert werden dürfen. Äußerst kritisch stellt sich bei der Konzessionsvergabe die Rolle der Gemeinden als Spieler und Schiedsrichter zugleich dar. Gelingt dennoch eine rechtmäßige (Re)Kommunalisierung, bieten sich verschiedene Modelle und gesellschaftsrechtliche Formen für die Netzbetreibergesellschaften an. Nicht alle sind aber vor dem Hintergrund der von den Gemeinden selbst gesetzten Ziele geeignet.
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1. Einleitung und erste grundsätzliche Erwägungen

Stromnetze als Felder erhöhter kommunaler Aktivität – Rolle und Wesen des Staates und die Bedeutung des Wettbewerbs – Finanzierung staatlicher Aktivitäten

2. Gegenstand und Gang der Untersuchungen

3. (Re)Kommunalisierung der Energieversorgung

Begriffsbestimmung und Abgrenzungen: Energieversorgung – Verteilernetze – Wegenutzungsverträge – (Rück-)Übertragung der Elektrizitätsverteilung in gemeindliche Verantwortung: Begriffliche Annäherung

4. Gründe für und Ziele der (Re)Kommunalisierung

Finanzielle Erwägungen – Wirtschaftspolitische Erwägungen – Sicherheitserwägungen – Politische Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeit – Ökologische Gründe – Verwirklichung der demokratischen Dezentralisierung – Wiederentdeckung örtlicher Belange und lokaler Identität – Gemeinwohlorientierung – Sozialpolitische Erwägungen – Erwägungen des Verbraucherschutzes, der Transparenz und fairen Preisgestaltung

5. Technischer und ökonomischer Rahmen

Technischer Rahmen – Ökonomischer Rahmen

6. Gesetzlicher Rahmen für die (Re)Kommunalisierung und die Befugnis der Gemeinden

Europarechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen – Verfassungsrechtliche Vorgaben – Einfach-spezialgesetzliche Vorgaben – Landesrechtliche Vorgaben – Ergebnis zum gesetzlichen Rahmen für die (Re)Kommunalisierung und Befugnis der Gemeinden

7. Rückführung der Netze in kommunale Hand

Einführende Bemerkungen bzgl. der Konzessionsvergabe – Neuvergabe der Konzessionen und die Vergabeentscheidung – Verfassungsmäßigkeit des Wandels vom 'Überlassen' zum 'Übereignen' in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG – Wirtschaftlich angemessene Vergütung für das Verteilernetz i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG – Laufzeitbegrenzung des Konzessionsvertrags

8. (Re)Kommunalisierungsmodelle und ihre rechtliche Umsetzung

Ausgewählte Modelllösungen —Rechtliche Vorgaben zur Umsetzung der Modelllösungen – Vereinbarung von Garantie- oder Mindestrenditen i.R.d. Realisierung einer Partnerlösung – Besondere Verfahrensregeln für die Realisierung einer Partnerlösung

9. Zusammenfassung der wichtigsten Untersuchungsergebnisse

Anlagen, Literatur- und Sachverzeichnis


Stefanie Grünewald hat von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Planungsrecht studiert. Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung, Promotion an der Universität Hamburg in den Jahren 2011–2016 bei Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M, MdB, Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung, während Promotionszeit Tätigkeit an der Universität Hamburg als AG-Leiterin und Korrekturassistentin, Referendariat in Hamburg und Dublin (Irland) 2013–2016, seit 2016 Rechtsanwältin bei Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg.



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