Haas | Strafbegriff, Staatsverständnis und Prozessstruktur | Buch | 978-3-16-149402-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 105, 508 Seiten, Format (B × H): 239 mm x 163 mm, Gewicht: 914 g

Reihe: Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen

Haas

Strafbegriff, Staatsverständnis und Prozessstruktur

Zur Ausübung hoheitlicher Gewalt durch Staatsanwaltschaft und erkennendes Gericht im deutschen Strafverfahren
1. Auflage 2008
ISBN: 978-3-16-149402-4
Verlag: Mohr Siebeck

Zur Ausübung hoheitlicher Gewalt durch Staatsanwaltschaft und erkennendes Gericht im deutschen Strafverfahren

Buch, Deutsch, Band 105, 508 Seiten, Format (B × H): 239 mm x 163 mm, Gewicht: 914 g

Reihe: Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen

ISBN: 978-3-16-149402-4
Verlag: Mohr Siebeck


Der deutsche Strafprozess zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass zwar das Verfahren durch die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgan in das Stadium der Hauptverhandlung gelangt, dass es aber nach ihrer Eröffnung Aufgabe des Gerichts ist, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Bei der Festsetzung der Strafe unterliegt es keinen Bindungen an die Anträge der anderen Prozessbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft kann daher die Anklage in der Hauptverhandlung nicht rechtswirksam vertreten und übt somit in diesem Verfahrensabschnitt lediglich die Rolle eines Gesetzeswächters aus. Die daher nicht zu leugnende Tatsache, dass das reformierte Strafverfahren die Inquisitionsmaxime nicht vollständig überwunden hat, beruht historisch zum einen auf einem fortwirkenden quasi-absolutistischen Souveränitätsverständnis, mit dem ein wirklicher Rechtsstreit zwischen Untertan und Staat sowie wirkliche Kontrolle der Exekutive durch Gerichte als unbeteiligte Dritte nicht zu vereinbaren gewesen wäre. Zum anderen wurde der Strafrichter wiederum als Sachwalter einer sittlich oder sogar religiös begründeten absoluten Strafgerechtigkeit qualifiziert. Da beide Gründe heute unter der Herrschaft des Grundgesetzes ihre Gültigkeit verloren haben, untersucht Volker Haas abschließend, ob nicht die Hauptverhandlung als Parteiprozess ausgestaltet werden müsste, in dem der Staat sein Strafrecht gegenüber dem Angeklagten, der Angeklagte aber auch seine subjektiven Grundrechte gegenüber dem Staat vor einem neutralen Gericht durchsetzen kann.
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Zielgruppe


Rechtswissenschaftler (Strafrechtler, Staatsrechtler), Richterschaft, Anwaltschaft, entsprechende Institute und Bibliotheken


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Haas, Volker
Geboren 1963; Studium der Philosophie in Saarbrücken und der Rechtswissenschaften in Tübingen; 2001 Promotion; 2006 Habilitation; wissenschaftlicher Rat an der Universität Tübingen.

Haas, Volker: Geboren 1963; Studium der Philosophie in Saarbrücken und der Rechtswissenschaften in Tübingen; 2001 Promotion; 2006 Habilitation; wissenschaftlicher Rat an der Universität Tübingen.



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