Buch, Deutsch, 289 Seiten, PB, Format (B × H): 120 mm x 190 mm, Gewicht: 307 g
Ermittlungen aller Art
Buch, Deutsch, 289 Seiten, PB, Format (B × H): 120 mm x 190 mm, Gewicht: 307 g
ISBN: 978-3-9815760-0-9
Verlag: Normfall
Autoren/Hrsg.
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Der Krimi ist die älteste aller literarischen Gattungen. Schon in der Bibel finden Sie im ersten Buch Mose Kapitel 3 alles, was auch heute noch für einen Krimi erforderlich ist, einen Bösewicht im Hinter- (genauer: Unter-)grund, nämlich die Schlange, eine Täterin, das Weib, einen weiteren Täter, den Mann, eine Tat, den Mundraub, einen Aufklärer, den HERRN und eine Strafe, die Ausweisung aus dem Garten Eden. Aus der Sicht des heutigen Strafrechts handelt es sich bei dem Handeln von Weib und Mann um einen Fall echter arbeitsteiliger sukzessiver Mittäterschaft i. S. d. § 25 Abs. 2. Strafgesetzbuch (StGB) bei der Begehung eines Diebstahls, § 242 StGB (den früheren Tatbestand des Mundraubs gibt es im Sozialstaat nicht mehr), wobei die erforderliche Beweglichkeit der Sache durch das Abpflücken vom Baum (an sich Bestandteil einer unbeweglichen Sache, nämlich des Paradiesgartens) herbeigeführt wurde, was nach der wegweisenden Entscheidung des Landgerichts (LG) Karlsruhe in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1993, S. 542 am Fall abgefressenen Grases unter einhelliger Zustimmung des Schrifttums geklärt wurde. Die Tat ist auf eine Anstiftung der Schlange, § 26 StGB, zurückzuführen, deren Strafe jedoch gemäß § 28 Abs. 1 StGB nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist, da besondere persönliche Merkmale, welche die Strafbarkeit der Täter begründen, bei der Schlange fehlen. Vielleicht wollen Sie jetzt wissen, was 'besondere persönliche Merkmale' sind. Nun, ein Blick auf § 14 Abs. 1 StGB schafft hier Klarheit. Das sind 'besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände'. Und wenn Sie weiter fragen, was das ist, kann ich nur sagen, daß die Strafrechtswissenschaft noch nicht so weit ist. Wir arbeiten aber daran. Wahrscheinlich fällt der Wunsch, so zu sein wie der HERR und zu wissen, was gut und böse ist (was heute noch kein Allgemeinwissen ist, wie jeder Gefängnisdirektor bestätigen wird) unter diese Rubrik, auch wenn der Bundesgerichtshof für Strafsachen (BGHSt) das noch nicht abschließend geklärt hat. Nach der Bibel wollte das Weib überdies von dem Baum essen, weil er lieblich anzusehen und ein lustiger Baum wäre (diese Übersetzung stammt m. E. nicht von Martin Luther) und weil er klug machte, weshalb sie auch ihren Mann davon essen ließ; daß dies jedenfalls 'persönliche Umstände' sind, scheint mir richtig zu sein, aber bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung muß ich diese Feststellung unter Vorbehalt stellen und von der Autorenhaftung ausnehmen. Die Strafe war vergeltend im Sinne der absoluten Straftheorien von Kant und Hegel, nämlich Verfluchung zum lebenslangen Auf-Dem-Bauche-Gehen-Und-Erde-Essen sowie zum 'Kopf-Zertreten-Werden' (Schlange), zu Schlangenbissen in die Ferse, schmerzhaften Schwangerschaften und Unterordnung unter den Mann (Weib), die bis heute trotz des segensreichen Wirkens von Alice Schwarzer anhält, und zu kummervoller lebenslanger Berufsausübung im Großraumbüro während der Mobbingpausen der lieben Kollegen (Mann). Wie modern die Bibel bei alledem ist, hat P. G. Wodehouse mit der Geschichte eines Kaliforniers aufgezeigt, der seine liebe Frau loswerden wollte. Da nach kalifornischem Recht die Frau im Falle einer Scheidung die Hälfte des Vermögens des Ehemannes bekommt, erinnerte er sich aus seinem Konfirmationsunterricht an die Geschichte mit der Schlange. Er besorgte sich eine Klapperschlange, steckte sie in die Hosentasche und legte die Hose auf einen Stuhl im Schlafzimmer. Seine Frau kam und wollte wie üblich Geld von ihm haben. 'Es ist in meiner Hose im Schlafzimmer', sagte er. Sie ging dorthin und rief: 'Meinst du die Hose, die auf dem Stuhl liegt?' – 'Ja', sagte er wohlgemut. Er vernahm ein rasselndes Geräusch, dann kam sie zurück und sagte: 'Da ist nichts, bloß eine Klapperschlange.'