Hagedorn | Die Beschränkung ausländischer Direktinvestitionen in sicherheitsrelevante zivile Unternehmen. | Buch | 978-3-428-18938-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 349, 457 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 231 mm, Gewicht: 692 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Hagedorn

Die Beschränkung ausländischer Direktinvestitionen in sicherheitsrelevante zivile Unternehmen.

Eine verfassungs- und unionsrechtliche Analyse außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung von Medienunternehmen.
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-18938-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eine verfassungs- und unionsrechtliche Analyse außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung von Medienunternehmen.

Buch, Deutsch, Band 349, 457 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 231 mm, Gewicht: 692 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-18938-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die sektoru¨bergreifende Investitionspru¨fung im nationalen Außenwirtschaftsgesetz und in der nationalen Außenwirtschaftsverordnung erlangt sowohl politisch als auch rechtlich zunehmend an Bedeutung. Hierzu ist auf europäischer Unionsebene die Screening-Verordnung hinzugetreten. Das gewachsene Aufsehen ausländischer Direktinvestitionen manifestierte sich erst ku¨rzlich im Anteilserwerb des chinesischen Staatsunternehmens COSCO am Hamburger Hafenterminal Tollerort. Auch fu¨r die rechtliche Beratung gelangte das einstige 'Nischenthema' erheblich in den Fokus. Diese Studie nimmt das aktuelle nationale Prüfregime zum Anlass und widmet sich der Frage, ob dieses verfassungs- und unionsrechtskonform ist. Hierbei zeigt sich, dass es wegen tatbestandlicher Unbestimmtheit und Unverhältnismäßigkeit einer Reform des Rechtsrahmens bedarf. Neben Handlungsempfehlungen für den praktischen Umgang mit dem Mechanismus werden Reformvorschläge entwickelt.
Hagedorn Die Beschränkung ausländischer Direktinvestitionen in sicherheitsrelevante zivile Unternehmen. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung

2. Rechtlicher Rahmen der Investitionskontrolle
Rechtsrahmen durch die nationalen Vorschriften – Rechtsrahmen durch die europäischen Vorschriften – Einordnung der nationalen Entwicklung anhand eines Überblicks zu den Rechtsrahmen der Investitionskontrolle im internationalen Vergleich

3. Vereinbarkeit der deutschen Investitionskontrollvorschriften mit dem nationalen Verfassungsrecht
Grundrechtsberechtigung der betroffenen Unternehmen gem. Art. 19 Abs. 3 GG – Mögliche Grundrechtsverletzung des Zielunternehmens durch die Meldepflicht (§ 55a Abs. 4 Satz 1 AWV) – Grundrechtsverletzung des Zielunternehmens durch die prüfverfahrensrechtlichen Verbote, die Einreichungspflicht und die Verwaltungsakt-Ermächtigungen – Grundrechtsverletzung des Zielunternehmens durch die Untersagungs- und die Anordnungsermächtigung (§ 59 Abs. 1 Alt. 1 und Alt. 2 AWV) – Grundrechtsverletzung des Anteilseignerunternehmens durch die deutschen Investitionskontrollvorschriften, insb. Auch durch § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AWG – Zwischenergebnisse zur Vereinbarkeit der deutschen Investitionskontrollvorschriften mit dem nationalen Verfassungsrecht

4. Vereinbarkeit der deutschen Investitionskontrollvorschriften mit dem europäischen Unionsrecht
Mögliche Unionsrechtsverletzung durch die Meldepflicht (§ 55a Abs. 4 Satz 1 AWV) – Unionsrechtsverletzung durch die prüfverfahrensrechtlichen Verbote, die Einreichungspflicht und die Verwaltungsakt-Ermächtigungen – Unionsrechtsverletzung durch die Untersagungs- und die Anordnungsermächtigung (§ 59 Abs. 1 Alt. 1 und Alt. 2 AWV) – Zwischenergebnisse zur Vereinbarkeit der deutschen Investitionskontrollvorschriften mit dem europäischen Unionsrecht

5. Fazit und Ausblick
Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in Thesen – Handlungsempfehlungen für Unternehmen in der Praxis – Reformvorschläge für die aktuellen Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Antonia Hagedorn studierte Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universtät Hannover. Nach Ablegung des ersten Staatsexamens im Dezember 2019 war sie bis März 2022 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht bei Herrn Prof. Dr. Hermann Butzer tätig. Dort verfasste sie auch ihre Dissertation. Seit April 2022 ist Antonia Hagedorn Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht München mit Stationen unter anderem bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei im Fachbereich Außenwirtschaftsrecht.

Antonia Hagedorn studied law at the Gottfried Wilhelm Leibniz University of Hanover. After passing her first state examination in December 2019, she worked as a research assistant at the Chair of Public Law and Social Law under Prof. Dr. Hermann Butzer until March 2022. There she also wrote her dissertation. Since April 2022, Antonia Hagedorn has been a legal trainee at the Higher Regional Court of Munich with stations inter alia at an internationally active law firm in the field of foreign trade law.



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