E-Book, Deutsch, Band 53, 101 Seiten
Reihe: Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte
Harke Geschäftsführung und Bereicherung.
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-428-52071-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
E-Book, Deutsch, Band 53, 101 Seiten
Reihe: Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte
ISBN: 978-3-428-52071-8
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Inhaltsübersicht: Einleitung: Gesetzliche Pflichten im Vertragsgewand - Erstes Kapitel: Die negotiorum gestio des klassischen römischen Rechts: § 1 Utilitas und ratihabitio: Utilitas im Ergebnis - Utilitas als Zurechnungskriterium - § 2 Fremdgeschäftsführungswille und -bewußtsein: Objektiv neutrale Geschäfte - Schädliche und erfolglose Geschäftsbesorgung - Erfolgreiche Geschäftsführung - Zwischenergebnis - § 3 Geschäftsführung und Drittauftrag: Vertrag und Willensrichtung - Exklusivität der negotiorum gestio - Zwei Arten der negotiorum gestio - § 4 Ergebnis - Zweites Kapitel: Die Entwicklung bis zur Kodifikation: § 5 Die Lehre der Glossatoren: Das allgemeine Genehmigungserfordernis - Die vier Arten des negotium alienum und das Bereicherungsverbot - Utilitas als Zurechnungskriterium und die Konkurrenz zum Drittauftrag - § 6 Die elegante Jurisprudenz: Cujaz und die Trennung von actio directa und actio contraria - Faber und das allgemeine Bereicherungsverbot - Donellus und der objektive Begriff des negotium alienum - § 7 Naturrechtslehrer und -gesetzbücher: Grotius - Christian Wolff - Der Code civil - ALR und ABGB - § 8 Die Pandektenwissenschaft und das BGB: Die Tendenz zum Bereicherungsrecht - Der subjektive Geschäftsführungsbegriff des BGB - § 9 Ergebnis - Drittes Kapitel: Die Folgen des subjektivierten Geschäftsführungsbegriffs: § 10 Überforderte Bereicherungsdogmatik: Enrichissement sans cause im französischen Recht - Der Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB - Die Eingriffskondiktion nach § 812 BGB - § 11 Vorteilsabschöpfung beim Drittauftrag: Der Sonderweg der deutschen Rechtsprechung - Die deutsche Rechtslehre und ihre Kritik - § 12 Die erfolgreiche Geschäftsführung als Rechtsfigur: Ein adäquater Mechanismus für die Fallösung - Die Ableitung aus dem Gesetz