Harke | Utilitas Constantiniana. | Buch | 978-3-428-18219-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 195, 236 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 360 g

Reihe: Schriften zur Rechtsgeschichte

Harke

Utilitas Constantiniana.

Privatrechtsgesetzgebung am Beginn des vierten Jahrhunderts.
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-428-18219-0
Verlag: Duncker & Humblot

Privatrechtsgesetzgebung am Beginn des vierten Jahrhunderts.

Buch, Deutsch, Band 195, 236 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 360 g

Reihe: Schriften zur Rechtsgeschichte

ISBN: 978-3-428-18219-0
Verlag: Duncker & Humblot


Das legislative Wirken Konstantins des Großen auf dem Gebiet des Privatrechts steht in dem Ruf, mit der bis zu Diokletian fortgeführten Tradition des klassischen römischen Rechts zu brechen. Der Vergleich der Rechtssetzung beider Kaiser leidet freilich unter einer erheblichen Asymmetrie der Überlieferung, weil von Diokletian vorwiegend Reskripte, von Konstantin dagegen nur allgemeine Gesetze erhalten sind. Während jene die gesamte Privatrechtsordnung abbilden, sind diese auf punktuelle Neuerungen beschränkt und vermitteln keinen Überblick über das zu Konstantins Zeit geltende Recht. Lässt es sich daher auch nicht in seiner Gesamtheit rekonstruieren, kann man in den Konstitutionen Konstantins doch gewisse übergreifende Züge ausmachen. Hervorstechend sind einerseits das Bemühen um die Verwirklichung der rechtsgeschäftlichen Absicht als Erscheinungsform einer dogmatisch konsequenten Rechtsfortbildung, die ungeachtet ihrer rhetorischen Verbrämung in Konstantins Gesetzgebung vorherrscht. Andererseits stoßen wir auf das gegenläufige Streben nach Rechtssicherheit als dominierendes Element unter den politisch motivierten Entscheidungen. Konstantin wird dabei nicht zugunsten der beteiligten Privatrechtssubjekte, sondern allein im öffentlichen Interesse an Vermeidung und Beschleunigung von Rechtsstreitigkeiten tätig.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung
Überwundene Vorurteile – Gang der Untersuchung
2. Einfluss des Christentums?
Scheidungs- und Konkubinatsverbot – Befreiung christlicher Sklaven? – Christliche Sexualmoral beim senatus consultum Claudianum? – Sklavenfürsorge aus christlicher caritas? – Freilassung als kirchliches Ritual? – Beseitigung der Diskriminierung von Ehe- und Kinderlosigkeit
3. Die Verwirklichung des rechtsgeschäftlichen Willens
Die Testamentsform – Die Testamentsanfechtung – Soldatentestament – Bonorum possessio – Verträge über den Nachlass eines lebenden Dritten – Schenkungen an Gewaltunterworfene
4. Dogmatische Konsequenz
Der Statusprozess – Freiheitsverlust durch Beteiligung am Selbstverkauf – Die Rechtsstellung von Findelkindern – Rechtsfolgen einer Begnadigung – Dinglicher Rechtsstreit und Besitzschutz – Die longi temporis praescriptio – Verbot des Verfallspfandes – Veräußerung einer streitbefangenen Sache – Bindungswirkung von Kaufverträgen – Haftung von Auftragnehmern und Betreuern – Beweislastverteilung bei der Testamentsanfechtung – Die bona materna – Das peculium quasi castrense – Schutz des Mündelvermögens – Die venia aetatis
5. Zugeständnisse an die Realität und politische Zwecke
Kindsverkauf – Zuwendungen an Kleinkinder – Voreheliche Schenkungen im Todesfall – Schenkungen unter Ehegatten und Deportation – Förderung des Sachdarlehens – Sanktionen für die Sklavenflucht – Erbrecht der Mutter – Zuwendungsverbot bei standeswidriger Verbindung – Erpressungen durch Amtsträger – Schollenbindung der Kolonen – Verstärkung des Patronats und der Vatersgewalt
6. Das Streben nach Rechtssicherheit
Die longissimi temporis praescriptio – Statusfragen – In integrum restitutio wegen Minderjährigkeit und Verfügungsverbot – Actio de dolo – Durchbrechung des Scheidungsverbots – Donationes ante nuptias – Formzwang für die Schenkung – Formzwang für den Kaufvertrag
7. Schluss
Ergebnis – Abgleich mit der Rechtsquellenlehre
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis


Nach Studium und Referendariat 1998 in Freiburg promoviert und habilitierte sich Jan Dirk Harke nach zweijähriger Anwaltstätigkeit und Rückkehr in die Wissenschaft 2003 in Passau. Von 2003 bis 2016 hatte er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung an der Universität Würzburg inne. 2016 folgte er einem Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Von 2009 bis 2016 war Harke Richter am Oberlandesgericht Nürnberg; seit seinem Wechsel nach Jena ist er Richter am Thüringer Oberlandesgericht.

Jan Dirk Harke studied Law at the University of Freiburg. Postdoctoral he worked as a lawyer in the Berlin office of an international law firm. In 2003 he qualified as a Professor. Besides, he was Judge at the Higher Regional Court of Nuremberg from 2009 to 2016. Since 2016 he has been holding the Chair of Civil Law, Roman Law and European History of Law at the University of Jena.



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