Band 1
Buch, Deutsch, 189 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 207 mm, Gewicht: 270 g
ISBN: 978-3-86676-832-1
Verlag: Verlag f. Polizeiwissens.
Der vorliegende Sammelband greift gegenwärtige Diskussionen auf dem Gebiet des Eingriffsrechts auf. Damit bietet er Lehrenden, Lernenden und RechtsanwenderInnen die Möglichkeit, sich in gebündelter Form über aktuelle Herausforderungen im Eingriffsrecht zu informieren. Den Beiträgen gemein ist der in der Gefahrenabwehr liegende Schwerpunkt.
Die derzeit im Fokus stehenden Themen sind vielfältig: Sie reichen von einer vertieften Beschäftigung mit Grundsatzfragen (Schutz privater Rechte, Kernbereichsschutz privater Lebensgestaltung, automatisierte Koppelung der Bodycam mit dem Distanzelektroimpulsgerät), über die rechtliche Einordnung alltäglicher Herausforderungen in der Praxis (Häusliche Gewalt und Videoaufnahmen von Polizeivollzugskräften), bis hin zur kritischen Analyse und Diskussion neuer Vorschriften (Versammlungsgesetz NRW).
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Die Privatrechtsklausel, § 1 Abs. 2 PolG NRW, am Beispiel „Lützerath“
Kathrin Wick-Rentrop
Häusliche Gewalt – Praktische Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung und Durchsetzung von Wohnungsverweisungen und Rückkehrverboten
Magali Böger/Dorothee Gellenbeck
Das Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – Ein modernes Versammlungsrecht zur Meisterung der Herausforderungen unserer Zeit?
Maximilian Wormit
Überblick über Verbote im Versammlungsrecht
Stefanie Haumer
Das Versammlungsgesetz NRW – eine Analyse der praktischen Herausforderungen nach seinem Inkrafttreten
Jennifer Grafe
Befugnisse im Rahmen des Aufnehmens von Beamt*innen im Einsatz – Eine strafrechtliche und eingriffsrechtliche Würdigung
André Bohn
Recht am eigenen Bild von Polizeibediensteten – Eingriffsrechtliche Möglichkeiten im Kontext von Aufzeichnungen durch Dritte
Tim Luxen
Eine unmögliche Kombination? – Zur automatisierten Koppelung von Bodycam und Distanzelektroimpulsgerät und/oder Schusswaffe
Martin Klein
Die Unantastbarkeit des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung als Grenze staatlicher Überwachungstätigkeit
Thomas Heinicke