Heiß | Der strafrechtliche Bildnisschutz | Buch | 978-3-428-15662-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 334, 288 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 440 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Heiß

Der strafrechtliche Bildnisschutz

Die Ausgestaltung des § 201a StGB nach der Reformierung durch das 49. StÄG
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-428-15662-7
Verlag: Duncker & Humblot

Die Ausgestaltung des § 201a StGB nach der Reformierung durch das 49. StÄG

Buch, Deutsch, Band 334, 288 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 440 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-15662-7
Verlag: Duncker & Humblot


Die Arbeit thematisiert die bereits seit über 100 Jahren andauernden Entwicklungen im Bereich des strafrechtlichen Bildnisschutzes und befasst sich umfassend mit dem durch das 49. StÄG neu gefassten § 201a StGB. Hierbei werden vor allem die 2015 in die Strafnorm neu eingefügten Tatbestandsvarianten eingehend dargestellt.

Die Autorin kommentiert jedoch nicht die Strafnorm, sondern geht in ihrer Arbeit problem- und praxisorientiert vor. So wird beispielsweise neben der Vereinbarkeit des § 201a StGB mit dem Bestimmtheitsgrundsatz dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich sowie dessen Relevanz für die Praxis thematisiert. Neben einer umfassenden Rechtsprechungsauswertung zu § 201a StGB a.F. und § 201a StGB n.F. zeichnet sich die Arbeit auch durch ihre Bezugnahme auf die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Fotografie- und Videotechnik aus.

Heiß Der strafrechtliche Bildnisschutz jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einführung

Problemdarstellung – Praktische Bedeutung des § 201 a StGB – Gegenstand der Arbeit

1. Der Bildnisschutz im Internetzeitalter: Historische Entwicklung

Reformierung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG – Reformvorschläge nach dem 49. StÄG – Rechtliche Entwicklung bis zum 49. StÄG

2. Notwendigkeit der Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG

Problem 1: Notwendigkeit – Problem 2: Erforderlichkeit – Fazit

3. Der strafrechtliche Bildnisschutz

15. Abschnitt des StGB – Handlungsvarianten – Problem 1: Die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellende Bildaufnahme – Problem 2: Anbieten oder Verschaffen von Nacktaufnahmen, die einen Minderjährigen abbilden – Problem 3: Einordnung des Merkmals 'unbefugt' – Problem 4: Persönlicher Schutzbereich – Problem 5: Notwendigkeit einer Versuchsstrafbarkeit – Änderungen innerhalb des § 205 StGB und § 374 StPO durch das 49. StÄG

4. Vereinbarkeit des § 201 a StGB mit verfassungsrechtlichen Positionen

Problem 1: Bestimmtheitsgrundsatz – Problem 2: § 201 a Abs. 4 StGB

Schlussbetrachtung

Anhang

Literatur- und Internetquellenverzeichnis, Personen- und Sachregister


Rebecca Heiß studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Rechtswissenschaften mit einem kriminalwissenschaftlichen Schwerpunkt. Sie legte im Februar 2016 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Ab März 2016 promovierte Frau Heiß unter der Betreuung von Herrn Prof. Dr. Arnd Koch an der Universität Augsburg. Gleichzeitig war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dessen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte tätig. Im Oktober 2018 begann Frau Heiß mit dem Referendariat im OLG-Bezirk München.

Rebecca Heiß studied at the Faculty of Law with a main focus of criminal sciences at the University of Augsburg. She completed her first legal exams in February 2016 and started her PhD under the supervision of Prof. Dr. Arnd Koch at the Universitiy Augsburg in March 2016. At the same time Rebecca Heiß had been working as a research assistent. In October 2018 she started her legal traineeship at the Higher Regional Court (OLG) of Munich.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.