Henne | Verwaltungsrechtsschutz im Justizstaat | Buch | 978-3-465-02831-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 73, 344 Seiten

Reihe: Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte

Henne

Verwaltungsrechtsschutz im Justizstaat

Das Beispiel des Herzogtums Braunschweig 1832-1896
Erscheinungsjahr 1995
ISBN: 978-3-465-02831-4
Verlag: Vittorio Klostermann

Das Beispiel des Herzogtums Braunschweig 1832-1896

Buch, Deutsch, Band 73, 344 Seiten

Reihe: Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte

ISBN: 978-3-465-02831-4
Verlag: Vittorio Klostermann


Die Geschichte des Verwaltungsrechtsschutzes im 19. Jahrhundert ist bisher in erster Linie als Institutionengeschichte, als bloße Vorgeschichte der heutigen Verwaltungsgerichtsbarkeit verstanden worden. Der Autor untersucht statt dessen - aus der Perspektive des rechtsschutzsuchenden Bürgers - die bisher kaum bekannte Praxis der Verwaltungskontrolle. Dabei werden die Möglichkeiten einer rechtlichen Verwaltungskontrolle, insbesondere der Rechtsschutz durch Zivilgerichte, gleichberechtigt ins Blickfeld genommen.

Mit diesem Ansatz analysiert der Autor den Verwaltungsrechtsschutz im Herzogtum Braunschweig, wobei justiz- und sozialgeschichtliche Aspekte verknüpft und verfassungs- wie verwaltungsgeschichtliche Erklärungsmuster einbezogen werden. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der zivilgerichtlichen Judikatur und des verwaltungsinternen Rechtsschutzes. Außerdem werden die normativen Grundlagen des Verwaltungsrechtsschutzes z. B. im partikularen Enteignungs-, Gewerbe-, Gemeinde- oder Steuerrecht ausgewertet. Zudem ließ sich die braunschweigische Rechtsliteratur einbeziehen.

Es wird deutlich, wie die zivilprozessuale Verwaltungskontrolle in einer strikt gemeinrechtlichen Phase zwischen 1832 und 1860 dominierte und für effektiven Verwaltungsrechtsschutz sorgte - Braunschweig stellt sich als Musterbeispiel eines "Justizstaates" heraus. Für die Zeit ab 1865 steht die Erosion des Justizstaates im Mittelpunkt, als diverse Kommissionen mehr und mehr Bedeutung bei der Verwaltungskontrolle erlangten. Dies veranlaßt den Verfasser, den Gründen nachzugehen, die 1896 - relativ spät - zur Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit führten. Schließlich wird auf die Funktion hingewiesen, die der braunschweigische Weg als justizstaatliches Vergleichsmodell für die Entwicklung des Verwaltungsrechtsschutzes in den anderen deutschen Territorien hat.

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