Heutz | Rechteüberlassungen im Gewerbesteuerrecht (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG). | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 185, 332 Seiten

Reihe: Schriften zum Steuerrecht

Heutz Rechteüberlassungen im Gewerbesteuerrecht (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG).


1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-58896-1
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 185, 332 Seiten

Reihe: Schriften zum Steuerrecht

ISBN: 978-3-428-58896-1
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Mit Fortschreiten der Globalisierung und der Digitalisierung erlangt die Nutzung fremder gewerblicher Schutzrechte sowie vergleichbarer Immaterialgüter zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die hierfür geleisteten Aufwendungen der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG unterliegen und welche Zielrichtung die im Jahr 2008 neu eingeführte Vorschrift verfolgt. Hierzu werden u.a. das seit jeher zugrunde gelegte 'Objektsteuerprinzip' sowie die verschiedenen vom Gesetzgeber angeführten Regelungszwecke beleuchtet. Sodann untersucht die Arbeit das Begriffsverständnis des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG im Wege der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale. Im letzten Teil werden die gewonnenen Erkenntnisse auf verschiedene besonders relevante Fallgruppen aus der Besteuerungspraxis angewandt, die in Rechtsprechung und Literatur nach wie vor nicht abschließend geklärt sind (z.B. Softwareüberlassungen, Online-Werbung etc.).

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem 'Promotionspreis 2023' der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Heutz Rechteüberlassungen im Gewerbesteuerrecht (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG). jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einleitung

Teil 1: Einführung in den Tatbestand und Ermittlung eines Auslegungsmaßstabs
Aufbau und Funktionsweise der Norm – Historische Entwicklung der Hinzurechnungen aus dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer – Sinn und Zweck des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG – Zusammenspiel mit der Lizenzschranke des § 4j EStG

Teil 2: Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG
Überlassung von Rechten – Zeitliche Befristung – Aufwendungen – Ausnahmetatbestände

Teil 3: Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse auf ausgewählte Fallgruppen
Überlassung von Standardsoftware – Software as a Service (SaaS) – Nutzung von Werbeflächen – Influencer-Marketing

Resümee

Thesenartige Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Oliver Heutz studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Die Erste Juristische Staatsprüfung absolvierte er im Jahr 2019. Seine anschließende Promotion am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Hey) schloss er im Jahr 2022 ab. Die Dissertation wurde mit dem 'Promotionspreis 2023' der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln sowie dem 'Gerhard-Thoma-Ehrenpreis' des Fachinstituts der Steuerberater e.V. ausgezeichnet. Im Anschluss an die Promotion durchlief der Autor sein Referendariat am Oberlandesgericht Köln mit Stationen in Aachen, Bonn und New York. Seit dem Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2024 ist er als Rechtsanwalt in einer Kölner Wirtschaftskanzlei tätig.

Oliver Heutz studied law at the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. He passed the First State Examination in Law in 2019 and completed his doctorate at the Institute for Tax Law at the University of Cologne (Prof. Dr. Hey) in 2022. The thesis was awarded the 'Doctoral Prize 2023' of the Faculty of Law at the University of Cologne and the 'Gerhard Thoma Honorary Prize' of the Fachinstitut der Steuerberater e.V. (Institute of Tax Consultants). Following his doctorate, the author completed his legal clerkship at the Higher Regional Court of Cologne with stations in Aachen, Bonn and New York. Since completing his second state law examination in 2024, he has been working as a lawyer in a commercial law firm in Cologne.



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