Hille | Die Kooperation von Unternehmen mit deutschen Strafverfolgungsbehörden. | Buch | 978-3-428-18030-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 358, 371 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 565 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Hille

Die Kooperation von Unternehmen mit deutschen Strafverfolgungsbehörden.

Internal Investigations, Mitarbeiterinterviews und nemo-tenetur-Grundsatz.
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-18030-1
Verlag: Duncker & Humblot

Internal Investigations, Mitarbeiterinterviews und nemo-tenetur-Grundsatz.

Buch, Deutsch, Band 358, 371 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 565 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18030-1
Verlag: Duncker & Humblot


Internal Investigations gewinnen in der Praxis der Rechtsberatung immer größere Bedeutung und stehen im Fokus des Gesetzgebers. Für die sich dabei stellenden Rechtsfragen, insbesondere im Umgang mit Erkenntnissen aus Mitarbeiterinterviews, existieren bislang keine gesetzlichen Regelungen oder einheitliche Standards. Diese Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis, welches sich aus einer noch strittigen arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht von Mitarbeitern und der Weitergabe dieser Erkenntnisse durch das kooperierende Unternehmen an die ermittelnde Staatsanwaltschaft ergibt. Dabei werden verschiedene Lösungsansätze beleuchtet, um die sich aus dem Transfer der Erkenntnisse ins Strafverfahren ergebende Gefahr einer Umgehung der Selbstbelastungsfreiheit der Mitarbeiter aufzulösen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz der Mitarbeiter für verpflichtende selbstbelastende Angaben ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren erforderlich ist.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung und Gang der Untersuchung

B. Grundlagen der Internal Investigations und der Strafbarkeit von Unternehmen: US-amerikanische Herkunft der Internal Investigations – Internal Investigations als Ausprägung der Compliance – Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen nach deutschem Recht – Erstes Zwischenfazit

C. Mitarbeiterbefragungen im Rahmen von Internal Investigations: Pflicht zur Teilnahme und Aussage durch den Mitarbeiter? – Ablauf von Mitarbeiterinterviews in der Praxis – Grenzen der Auskunftspflicht – Auswirkungen auf die Auskunftsansprüche: Reichweite und Grenzen – Sonstige Rechte und Pflichten im Rahmen des Mitarbeiterinterviews – Sanktions- und Durchsetzungsmöglichkeiten – Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse

D. Herausgabe der Unterlagen durch das Unternehmen im Rahmen der Kooperation: Kooperation in der Praxis – Anforderungen an eine strafmildernde Kooperation – Zulässigkeit der Herausgabe von Unterlagen durch das Unternehmen unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – Zwischenergebnis

E. Beweisverwertungsverbot zugunsten selbstbelastender Aussagen des Mitarbeiters?: Einführung der Beweise in die Hauptverhandlung – Unselbstständiges Beweisverwertungsverbot aufgrund einer dem Staat zurechenbaren Internal Investigation – Selbstständiges Beweisverwertungsverbot aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG – Weitere Lösungsmöglichkeiten – Beweisverwertungsverbote bei rechtswidriger privater Beweiserhebung – Zusammenfassung der Erkenntnisse zu den Beweisverwertungsverboten

F. Reformbedarf und Erörterung des Beweisverwertungsverbots im VerbSG-E: Allgemeine Ausführungen zum Beweisverwertungsverbot in § 18 Abs. 3 VerbSG-E – Anknüpfungspunkt des Beweisverwertungsverbots

G. Ergebnis: Abschließendes Fazit – Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Annika Hille studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Nach dem Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf mit Stationen unter anderem in London, promovierte sie bei Prof. Dr. Helmut Frister an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Promotionsbegleitend arbeitete sie als juristische Mitarbeiterin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance. Seit 2018 ist sie dort als Rechtsanwältin tätig.

Annika Hille studied law at the Westfälische Wilhelms-University in Münster. Following her legal clerkship in the Higher Regional Court of Düsseldorf, which included an assignment in London, she wrote her doctoral thesis under the guidance of Prof. Dr. Helmut Frister at the Heinrich Heine University in Düsseldorf. While working on her doctoral thesis, she was working as a legal assistant in an international law firm in the area of white-collar crime and compliance. She has been working there as a lawyer since 2018.



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