Buch, Deutsch, Band 2, 234 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 363 g
Gegenwärtige Strafbegründungen im Lichte von Hegels Straftheorie
Buch, Deutsch, Band 2, 234 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 363 g
Reihe: Studien zur Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik
ISBN: 978-3-8329-6918-9
Verlag: Nomos
Warum muss Strafe sein? Die Beiträge betreffen zunächst aktuelle Strafbegründungstheorien, insbesondere solche, die in der Strafe einen Tadel sehen. Eine klare Unterscheidbarkeit zwischen absoluten und relativen Straftheorien wird heute nicht selten bezweifelt. Moralische Appelle allein legitimieren Strafe so wenig wie rein konsequentialistische Argumente. Selbst die Rolle des Tadels bedarf weiterer Diskussion. Sodann geht es um Hegels Straftheorie und hierbei insbesondere um seinen Begriff der “Anerkennung”.
Tadel steht für Hegel im Kontext der Wiederherstellung eines Rechtsverhältnisses, erfährt bei ihm aber auch Begrenzungen unter dem Gesichtspunkt der Verzeihung. Auch stellen sich, will man Hegels Straftheorie verstehen, für den heutigen Leser Übersetzungsprobleme. Schließlich wird untersucht, ob Hegels Sicht der Dinge die zeitgenössischen Ansätze zum Verständnis der Strafbegründung befruchten kann. Das erfordert es, ihn für mehr als nur einen Klassiker des Strafrechtsdenkens zu halten. Man kann sich zum Beispiel von Hegel inspirieren lassen, neu über das Verhältnis von Staat und Recht nachzudenken und etwa Fragen des modernen Völkerstrafrechts mit seiner Hilfe zu analysieren.
Informationen zur Reihe:
Studien zur Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik
Herausgegeben von der Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Schriftenreihe der Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt befasst sich mit philosophischen und ethischen Grundlagen des Strafrechts und der Kriminalpolitik. Die Betonung liegt hierbei auf grundlegenden normativen Fragen – etwa nach der Daseinsberechtigung, dem Ausmaß und der Anwendung strafrechtlicher Sanktionen sowie Kriminalisierungsgründe und Haftungskriterien.