E-Book, Deutsch, 110 Seiten
Hoffmann Employer Branding im öffentlichen Dienst
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-96146-334-3
Verlag: Diplomica Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection
E-Book, Deutsch, 110 Seiten
ISBN: 978-3-96146-334-3
Verlag: Diplomica Verlag
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Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Personalwesen, Human Resource Management
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Öffentlicher Dienst
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Marketing
- Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftssektoren & Branchen Öffentlicher Dienst, Öffentlicher Sektor
- Rechtswissenschaften Allgemeines Verfahrens-, Zivilprozess- und Insolvenzrecht Justizverwaltung, Justizorganisation
Weitere Infos & Material
Textprobe:
Kapitel 3.2.21 Medien:
Neben der Besoldung war auch die Arbeitsbelastung der Richter in Deutschland oftmals im Fokus der medialen Aufmerksamkeit. So schlägt der deutsche Richterbund bereits seit Jahren Alarm, weil die Arbeitsbelastung – insbesondere in der Strafjustiz – enorm hoch sei. Dies hängt nach dessen Auffassung insbesondere damit zusammen, dass die Strafverfahren viel aufwändiger als noch vor zehn oder zwanzig Jahren seien und oftmals Auslandsbezüge sowie international verzweigte Tätergruppen vorhanden seien. Die auszuwertenden Datenmengen hätten sich vervielfacht, was die Verfahrensdauer entweder verlängere oder eine notgedrungene Einstellung der Verfahren nach sich ziehe. Darüber hinaus sei die Belastung in den jeweiligen Bundesländern auch sehr heterogen verteilt. In Nordrhein-Westfalen hat jeder Strafrichter am Amtsgericht im Durchschnitt 417,6 eingehende Strafsachen im Jahr zu bearbeiten, die Richter in Hamburg lediglich 283,4. Damit steht NRW an der Spitze der Belastung.
Exemplarisch für die dargestellte Situation entfachte sich im Jahr 2017 eine öffentliche Diskussion – welche weit über die Justizkreise hinaus Wellen schlug – um die Anordnung der Freilassung eines Mannes in Berlin, dem die Staatsanwaltschaft in 50 Fällen den Missbrauch der Kinder eines befreundeten Paares vorgeworfen hatte. In diesem Fall bestand die Problematik, dass eine Verlängerung der Untersuchungshaft nicht möglich gewesen wäre und die Durchführung des Prozesses innerhalb der gesetzlichen Sechsmonatsfrist nicht in Betracht kam, da das zuständige Kammergericht Berlin nach eigenen Angaben überlastet gewesen ist. Der Staat komme nach Auffassung des Kammergerichts Berlin seiner Pflicht zur verfassungsmäßigen personellen Ausstattung der Gerichte nicht nach. Dabei handelt es sich wohl auch nicht um einen Einzelfall. Der deutsche Richterbund spricht von 50 Tatverdächtigen pro Jahr, die wegen Fristüberschreitung aus der Untersuchungshaft kommen. Klarstellend sei insoweit angemerkt, dass die Berichterstattung die ordentliche Gerichtsbarkeit und nicht die Fachgerichtsbarkeit (hier: Sozialgerichtsbarkeit) betrifft. Es ist jedoch davon auszugehen, dass derartige Berichte von der potentiellen Bewerberschaft unter den (angehenden) Juristen zumeist undifferenziert aufgenommen und nicht lediglich auf die jeweilige Gerichtsbarkeit projiziert werden. Damit einher geht ein Imageschaden für die gesamte Justiz in Deutschland.
Darüber hinaus sind auch konkret die Arbeitszustände bzw. die Belastungssituation der Sozialgerichtsbarkeit öfter ein Thema in den Medien gewesen. Insbesondere die Klagewelle in den „Hartz-IV-Verfahren“ aufgrund der Neuerungen des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) in den Jahren ab 2005 hat zu der Außendarstellung geführt, dass die Sozialgerichte unter einer evident hohen Belastung zu leiden haben.