Horst | Das Spannungsverhältnis zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 379, 321 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Horst Das Spannungsverhältnis zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

Insbesondere unter den IBA Guidelines on Party Representation in International Arbitration
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-16-155314-1
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Insbesondere unter den IBA Guidelines on Party Representation in International Arbitration

E-Book, Deutsch, Band 379, 321 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

ISBN: 978-3-16-155314-1
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
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Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schiedsrichter spielen eine entscheidende Rolle in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Gleiches gilt für das Recht der Schiedsparteien auf freie Auswahl ihrer Parteivertreter. Beide Rechtspositionen kollidieren, wenn zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter eine Verbindung besteht, die die Unvoreingenommenheit des Schiedsrichters gefährdet. Sophie-Isabelle Horst untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter insbesondere im Hinblick auf die Schiedsrichterablehnung und die Rolle der Schiedsparteien bei der Vermeidung von Interessenkonflikten. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Vermeidung von Interessenkonflikten und dem Ausschluss des Parteivertreters nach den im Jahr 2013 veröffentlichten IBA Guidelines on Party Representation in International Arbitration.
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1;Cover;1
2;Vorwort;8
3;Inhaltsübersicht;10
4;Inhaltsverzeichnis;12
5;Abkürzungsverzeichnis;18
6;§ 1 Einleitung;24
7;§ 2 Gang der Darstellung;27
8;Teil I: Schiedsrichter und Parteivertreter im internationalen Schiedsverfahren;30
8.1;§ 3 Die Rolle des Schiedsrichters im internationalen Schiedsverfahren;30
8.1.1;I. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsrichters;30
8.1.2;II. Die Bedeutung der Schiedsrichterauswahl für die Parteien;35
8.1.3;III. Schiedsrichterliche Pflichten und Verhaltensstandards für Schiedsrichter;43
8.1.3.1;1. Pflichten des Schiedsrichters und Schiedsrichtervertrag;43
8.1.3.1.1;a) Der Schiedsrichtervertrag;43
8.1.3.1.2;b) Vertragliche Pflichten des Schiedsrichters;45
8.1.3.1.3;c) Haftung des Schiedsrichters für Pflichtverletzungen;49
8.1.3.2;2. Verhaltensstandards für Schiedsrichter;49
8.1.3.2.1;a) Verhaltensstandards für Schiedsrichter nach nationalem Recht;50
8.1.3.2.2;b) Anwendbarkeit des nationalen anwaltlichen Berufsrechts auf die schiedsrichterliche Tätigkeit;51
8.1.3.2.3;c) Verhaltensstandards in institutionellen Schiedsregeln und -kodizes;53
8.1.3.2.3.1;aa) AAA/ABA Code of Ethics for Arbitrators in Commercial Disputes;53
8.1.3.2.3.2;bb) Verhaltenskodizes weiterer Institutionen;57
8.1.3.2.4;d) Verhaltenskodizes internationaler Anwaltsorganisationen;59
8.1.3.2.4.1;aa) Die IBA Rules of Ethics for International Arbitrators;59
8.1.3.2.4.2;bb) Die IBA Guidelines on Conflicts of Interest in International Arbitration;61
8.1.3.2.4.2.1;(1) Die „General Standards“ der IBA Guidelines on Conflicts of Interest;63
8.1.3.2.4.2.2;(2) Der Beispielskatalog der IBA Guidelines on Conflicts of Interest;65
8.2;§ 4 Die Rolle des Parteivertreters im internationalen Schiedsverfahren;69
8.2.1;I. Die freie Auswahl des Parteivertreters und der Anspruch auf rechtliches Gehör;70
8.2.1.1;1. Das Recht der Parteien auf freie Auswahl des Parteivertreters;70
8.2.1.2;2. Die Bedeutung der freien Auswahl des Parteivertreters für das rechtliche Gehör im Schiedsverfahren;76
8.2.2;II. Verhaltensstandards für Parteivertreter;79
8.2.2.1;1. Nationales Berufsrecht;79
8.2.2.2;2. Die Debatte um die Notwendigkeit einheitlicher Verhaltensstandards für Parteivertreter;82
8.2.2.3;3. Internationale Regelwerke;85
8.2.2.3.1;a) CCBE-Berufsregeln;85
8.2.2.3.2;b) IBA International Principles on Conduct for the Legal Profession;88
8.2.2.3.3;c) Turin Principles of Professional Conduct for the Legal Profession;89
8.2.2.3.4;d) The Hague Principles on Ethical Standards for Counsel Appearing before International Courts and Tribunals;90
8.2.2.3.5;e) IBA Guidelines on Party Representation in International Arbitration;92
8.2.2.3.5.1;aa) Anwendungsbereich;92
8.2.2.3.5.2;bb) Wesentliche Regelungspunkte;93
8.2.2.4;4. Verhaltensstandards für Parteivertreter in institutionellen Schiedsregeln;94
8.2.2.4.1;a) Vereinzelte Regelungen für das Verhalten der Parteivertreter in institutionellen Schiedsgerichtsordnungen;94
8.2.2.4.2;b) Annex der LCIA-Schiedsgerichtsordnung 2014;95
8.3;§ 5 Ergebnis zu Teil I;97
9;Teil II: Schiedsrichterliche Offenlegungspflicht und Schiedsrichterablehnung aufgrund des Verhältnisses des Schiedsrichters zu einem Parteivertreter;100
9.1; § 6 Die Pflicht des Schiedsrichters zur Offenlegung seiner Beziehung zu dem Parteivertreter;102
9.1.1;I. Die Offenlegungspflicht des Schiedsrichters gem. § 1036 Abs. 1 ZPO;104
9.1.2;II. Die Beziehungen zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter als Gegenstand der schiedsrichterlichen Offenlegungspflicht;110
9.2;§ 7 Die Ablehnung des Schiedsrichters aufgrund seiner Verbindung zum Parteivertreter;114
9.2.1;I. Die Schiedsrichterablehnung nach § 1036 Abs. 2 ZPO;115
9.2.2;II. Das Verhältnis von Schiedsrichter und Parteivertreter als Ablehnungsgrund;119
9.2.2.1;1. Kommunikation zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter ohne Beisein der Gegenseite;121
9.2.2.1.1;a) Kommunikation mit potentiellen parteibenannten Schiedsrichtern;122
9.2.2.1.1.1;aa) Grundsätzliche Zulässigkeit von Pre-Appointment- Interviews;124
9.2.2.1.1.2;bb) Inhalt und Umfang der zulässigen Kommunikation;126
9.2.2.1.1.3;cc) Modalitäten der Vorgespräche;127
9.2.2.1.2;b) Erörterungen der Auswahl des vorsitzenden Schiedsrichters mit (potentiellen) beisitzenden Schiedsrichtern;130
9.2.2.1.3;c) Zulässigkeit der Kommunikation mit potentiellen vorsitzenden Schiedsrichtern oder Einzelschiedsrichtern;132
9.2.2.1.4;d) Kommunikation während des Verfahrens;133
9.2.2.2;2. Freundschaft und familiäre Beziehungen zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter;135
9.2.2.2.1;a) Verwandtschaftliche Beziehungen;136
9.2.2.2.2;b) Freundschaft und Bekanntschaft;139
9.2.2.3;3. Spannungen zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter;144
9.2.2.4;4. Professionelle Beziehungen von Schiedsrichter und Parteivertreter;147
9.2.2.4.1;a) Gemeinsame Mitgliedschaft in Vereinigungen, Teilnahme an Konferenzen und Publikationstätigkeit;149
9.2.2.4.2;b) Gemeinsame Schiedsrichtertätigkeit;152
9.2.2.4.3;c) Gemeinsames Auftreten als Parteivertreter;153
9.2.2.4.4;d) Beratungsverhältnisse zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter;156
9.2.2.4.5;e) Sonstige berufliche oder geschäftliche Verbindungen;158
9.2.2.4.6;f) Zusammenfassung;159
9.2.2.5;5. Sozietätszugehörigkeit von Schiedsrichter und Parteivertreter;160
9.2.2.6;6. Zugehörigkeit zu derselben barristers’ chambers;164
9.2.2.7;7. Mehrfachbenennung des Schiedsrichters durch den Parteivertreter;170
9.2.2.8;8. Verbindungen von Schiedsrichter und Parteivertreter in social media;176
9.3;§ 8 Ergebnis zu Teil II;182
10;Teil III: Die Rolle der Parteien bei der Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter;186
10.1;§ 9 Die Entscheidungen der ICSID-Schiedsgerichte in den Fällen Hrvatska Elektroprivreda v. The Republic of Slovenia und The Rompetrol Group v. Romania;187
10.1.1;I. Der Fall Hrvatska Elektroprivreda v. The Republic of Slovenia;187
10.1.2;II. Der Fall The Rompetrol Group v. Romania;190
10.2;§ 10 Offenlegungspflichten der Parteien hinsichtlich ihrer Parteivertreter;192
10.2.1;I. Die Pflicht der Parteien zur Offenlegung der Identität ihrer Parteivertreter;193
10.2.2;II. Die Pflicht der Parteien zur Offenlegung von zwischen Schiedsrichter und Parteivertreter bestehenden Beziehungen;195
10.2.2.1;1. Die Offenlegungspflicht der Parteien nach Art. 13 Abs. 3 S. 1 ICDR-Schiedsregeln;195
10.2.2.2;2. Die Offenlegungspflicht der Parteien nach General Standard 7 (b) der IBA Guidelines on Conflicts of Interest;196
10.2.3;III. Folgen der Verletzung der Offenlegungspflichten der Parteien;199
10.2.3.1;1. Der Ausschluss des Parteivertreters als Sanktion für die unterbliebene Offenlegung;199
10.2.3.2;2. Auswirkungen der unterlassenen Offenlegung auf das Ablehnungsrecht;201
10.3;§ 11 Zulässigkeit des Wechsels des Parteivertreters nach Konstituierung des Schiedsgerichts;202
10.3.1;I. Grundsätzliche Zulässigkeit des Parteivertreterwechsels;202
10.3.2;II. Einschränkungen des Rechts auf freie Wahl des Parteivertreters nach Konstituierung des Schiedsgerichts;203
10.3.2.1;1. Einschränkungen auf Basis von Art. 56 Abs. 1 ICSID-Konvention;204
10.3.2.2;2. Einschränkungen aufgrund der Loyalitätspflicht der Parteien;206
10.3.2.3;3. Einschränkungen aufgrund einer ausdrücklichen Parteivereinbarung;209
10.4;§ 12 Ergebnis zu Teil III;212
11;Teil IV: Vermeidung von Interessenkonflikten und Ausschluss des Parteivertreters nach den IBA Guidelines on Party Representation in International Arbitration;214
11.1;§ 13 Die Regulierung der Parteivertretung sowie des Parteivertreterwechsels nach Konstituierung des Schiedsgerichts;215
11.1.1;I. Die Pflicht des Parteivertreters zur Anzeige der Mandatsübernahme;216
11.1.2;II. Das Verbot der Mandatsübernahme nach Konstituierung des Schiedsgerichts bei bestehendem Interessenkonflikt;219
11.1.3;III. Der Ausschluss des Parteivertreters nach den IBA Guidelines on Party Representation;221
11.1.3.1;1. Kompetenz des Schiedsgerichts zum Ausschluss eines Parteivertreters;223
11.1.3.1.1;a) Kompetenz des Schiedsgerichts kraft expliziter Parteivereinbarung;224
11.1.3.1.1.1;aa) Vereinbarkeit des Ausschlusses des Parteivertreters mit § 1042 Abs. 2 ZPO;225
11.1.3.1.1.1.1;(1) Reichweite des § 1042 Abs. 2 ZPO;226
11.1.3.1.1.1.2;(2) Grammatische Auslegung;227
11.1.3.1.1.1.3;(3) Historische Auslegung;228
11.1.3.1.1.1.4;(4) Systematische Auslegung;230
11.1.3.1.1.1.5;(5) Teleologische Auslegung;230
11.1.3.1.1.1.6;(6) Zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion des § 1042 Abs. 2 ZPO;232
11.1.3.1.1.1.7;(7) Ergebnis;235
11.1.3.1.1.2;bb) Vereinbarkeit mit dem Schiedsverfahrensrecht anderer Rechtsordnungen;236
11.1.3.1.1.2.1;(1) Vereinbarkeit mit § 594 Abs. 3 öZPO;237
11.1.3.1.1.2.2;(2) Vereinbarkeit mit Art. 373 Abs. 5 schwZPO;238
11.1.3.1.1.2.3;(3) Vereinbarkeit mit Section 36 Arbitration Act 1996;240
11.1.3.1.2;b) Kompetenz des Schiedsgerichts mangels einer ausdrücklichen Parteivereinbarung;241
11.1.3.1.2.1;aa) Ausschlusskompetenz des Schiedsgerichts auf Basis seiner inherent powers;242
11.1.3.1.2.1.1;(1) Die inherent powers der internationalen Gerichte und der ICSID-Schiedsgerichte;242
11.1.3.1.2.1.2;(2) Übertragbarkeit auf die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit;247
11.1.3.1.2.2;bb) Kompetenz des Schiedsgerichts auf Basis seines freien Ermessens bei der Verfahrensführung nach nationalem Recht;251
11.1.3.1.2.3;cc) Die IBA Guidelines on Party Representation als Quelle einer Ausschlusskompetenz des Schiedsgerichts;254
11.1.3.2;2. Objektive Schiedsfähigkeit des Ausschlusses des Parteivertreters vom Verfahren;254
11.1.3.3;3. Beurteilungsmaßstab und Voraussetzungen des Ausschlusses des Parteivertreters;258
11.1.3.4;4. Zusammensetzung des Schiedsgerichts bei der Entscheidung über den Ausschluss des Parteivertreters;262
11.1.3.4.1;a) Entscheidung durch das gesamte Schiedsgericht;263
11.1.3.4.2;b) Entscheidung durch die übrigen, nicht von dem Interessenkonflikt betroffenen Schiedsrichter;266
11.1.3.4.3;c) Entscheidung durch einen Ausschuss der administrierenden Schiedsinstitution;267
11.1.3.5;5. Verhältnis des Ausschlusses des Parteivertreters und der Ablehnung des Schiedsrichters;268
11.1.3.6;6. Probleme der Aufhebung und Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs bei erfolgtem Ausschluss des Parteivertreters;269
11.1.3.6.1;a) Aufhebung des Schiedsspruchs nach § 1059 Abs. 2 ZPO;269
11.1.3.6.2;b) Versagung der Anerkennung und Vollstreckung nach Art. V UNÜ;271
11.1.3.7;7. Missbrauchspotential des Parteivertreterausschlusses;272
11.1.4;IV. Sonstige Sanktionsmöglichkeiten der Mandatsübernahme trotz Interessenkonflikts;273
11.2;§ 14 Die Regulierung der Kommunikation der Parteivertreter mit den Schiedsrichtern;276
11.2.1;I. Umfang der zulässigen Kommunikation;276
11.2.2;II. Möglichkeiten der Sanktion einer unzulässigen Kommunikation;277
11.3;§ 15 Ergebnis zu Teil IV und Stellungnahme zu den IBA Guidelines on Party Representation;278
12;Teil V: Resümee und Ausblick;284
13;Literaturverzeichnis;290
14;Verzeichnis der zitierten Internetquellen;306
15;Verzeichnis der zitierten internationalen und ausländischen Rechtsprechung;310
15.1;Internationaler Gerichtshof;310
15.2;Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien;310
15.3;Gerichtshof der Europäischen Union;310
15.4;Frankreich;310
15.5;Hong Kong;311
15.6;Kanada;311
15.7;Österreich;311
15.8;Russische Föderation;311
15.9;Singapur;311
15.10;Schweden;311
15.11;Schweiz;312
15.12;Vereinigtes Königreich;312
15.13;Vereinigte Staaten von Amerika;312
15.14;Entscheidungen von ICSID-Schiedsgerichten;315
15.15;Sonstige schiedsgerichtliche Entscheidungen;316
16;Sachregister;318


Horst, Sophie-Isabelle
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg; seit 2014 Promotionsstudium an der Universität Hamburg; derzeit Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.



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