Huber Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der unionalen Kompetenzordnung.


1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-58996-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 110, 50 Seiten

Reihe: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte

ISBN: 978-3-428-58996-8
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›Checks and balances‹ ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Möglichkeit einer Vertragsänderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der – gegebenenfalls auch streitigen – Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund. Weil das 'letzte Wort' dabei definitionsgemäß in der Schwebe bleibt, kann der Gerichtshof die Position der Verfassungs- und Höchstgerichte der Mitgliedstaaten nicht systematisch ignorieren, wenn er seine Autorität und deren Folgebereitschaft nicht riskieren will. Vor allem wenn mehrere Verfassungs- und Höchstgerichte unionsrechtliche Rechtsprechungslinien entwickeln, die letztlich auf den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und nicht auf dem Postulat einer imaginären Autonomie gründen, kann dies die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht unberührt lassen.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


I. Das Problem
Befund – Die deutsche Sensibilität für die vertikale Kompetenzverteilung – Eine historische Pfadabhängigkeit – Sinn und Funktion einer föderalen Kompetenzverteilung

II. Die Kompetenzordnung der Europäischen Union
Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung – Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung in der Praxis

III. Völker- und Verfassungsrechtliche Grundlegung der Europäischen Union
Die Sicht des Gerichtshof – Die Sicht der Mitgliedstaaten

IV. Kooperations- und Kontrollfunktion der nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte
Formelle Übertragungskontrolle – Identitätskontrolle – Ultra-vires-Kontrolle

V. Ultra-vires-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Überblick – Das PSPP-Urteil vom 5. Mai 2020 – Bewertung

VI. Zusammenfassung und Ausblick


Peter M. Huber studierte Jura an den Universitäten München und Genf. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde er 1987 von der Juristischen Fakultät der LMU München promoviert, an der er sich 1991 auch habilitierte. Professuren inne hatte er in Augsburg (1991/92), Jena (1992/2001), Bayreuth (2001/2002) und seit 2002 an der Ludwig-Maximiliansuniversität München. Peter M. Huber war von 1995 bis 1998 Mitglied der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages 'Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit'. Von 1996 bis 2002 war er Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht im Nebenamt und von 1998 bis 2001 Landesvorsitzender Thüringen des Deutschen Hochschulverbandes. Von 2003 bis 2004 war er Mitglied der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Von 2002 bis 2009 gehörte er der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) an, ab 2008 als Vorsitzender. Von 2007 bis 2009 war er Mitglied des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen sowie von 2007 bis 2012 Mitglied des Kuratoriums von 'Mehr Demokratie' e.V. Von 2009 bis 2010 war Professor Huber Innenminister des Freistaats Thüringen, von 2010 bis 2023 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat und dort zuständig für das Völker- und Europarecht, Bund-Länder-Streitigkeiten und das Kommunalrecht.

Peter M. Huber studied law at the Universities of Munich and Geneva from 1979 to 1984. He passed the Second State Examination in 1987, received his PH.D from the Law Faculty of the LMU Munich in the same year and habilitated in 1991 with a book on competitors´ protection in administrative law. Peter M. Huber has chairs at the Universities of Augsburg (1991/92), Jena (1992/2001), Bayreuth (2001/02) an at the Ludwig-Maximilians-Unierity of Munich sinche 2002. From 1995 to 1998 he was a member of the Commission of the Bundestag 'Overcoming the consequences of the SED dictatorship in the process of German unity' and served as judge at the Thuringian Higher Administrative Court from 1996 to 2002: From 1998 to 2008 he was Chairman of the German Law Faculties´ Association and from 2002 to 2009 member of the Commission for the Control of Media Concentration (KEK), since 2008 its chairman. He also was a member of the Joint Commission for the Modernization of the Federal Order of ›Bundestag‹ and ›Bundesrat‹ and served as an expert in several Parliamentary Commissions. From 2007 to 2009 he also was a member of the State Court of the Free Hanseatic City of Bremen. From 2009 to 2010, Peter M. Huber was Minister of the Interior of the Free State of Thuringia and was elected by the ›Bundestag‹ as a Justice of the Federal Constitutional Court, where he was responsible for international and European law, federal-state disputes and municipal law. His term expired in January 2023.



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