Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. | IDW, 87. Erg.-Lief. IDW Verlautbarungen Sepemter 2023 | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 246 Seiten, Loseblatt, Format (B × H): 142 mm x 202 mm

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

IDW, 87. Erg.-Lief. IDW Verlautbarungen Sepemter 2023

87. Ergänzungslieferung September 2023
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-8021-2917-9
Verlag: IDW Verlag

87. Ergänzungslieferung September 2023

Loseblattwerk, Deutsch, 246 Seiten, Loseblatt, Format (B × H): 142 mm x 202 mm

ISBN: 978-3-8021-2917-9
Verlag: IDW Verlag


ISA [DE] 220 (Revised) regelt die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers hinsichtlich des Qualitätsmanagements auf Auftragsebene und die damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten des jeweils Auftragsverantwortlichen. Nationale Besonderheiten sind als D-Textziffern oder in eckigen Klammern in die Übersetzung eingefügt. Damit wird den deutschen und europäischen berufsrechtlichen Vorgaben Rechnung getragen und Konsistenz zu den transformierten IDW Qualitätsmanagementstandards (QMS) 1 und 2 hergestellt. Aus den sog. Qualitätsmanagementprojekten resultierende Folgeänderungen in anderen ISA [DE] wurden in einem separaten Dokument zusammengestellt, das auch Teil dieser Ergänzungslieferung ist.

Bestimmte Betreiber von Stromerzeugungsanlagen müssen dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Angaben zu Absicherungsgeschäften mitteilen, die vor dem 01.11.2022 abgeschlossen worden sind. § 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. cc StromPBG sieht die Prüfung dieser Angaben vor. Der neue IDW PH 9.970.81 (05.2023) geht auf die Besonderheiten dieser Prüfung ein und enthält u.a. einen Formulierungsvorschlag für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers sowie ein Muster für die Aufstellung der Angaben zu den Absicherungsgeschäften.

Der neue IDW Praxishinweis 2/2023 enthält Hinweise zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften bei der Abschlussprüfung.

Um den Umfang dieser Loseblattsammlung zu begrenzen, werden Entwurfsfassungen nicht mehr veröffentlicht, es sei denn, der verabschiedende Ausschuss hat eine ausdrückliche Anwendungsempfehlung ausgesprochen. Im Übrigen sind Entwürfe von Verlautbarungen immer öffentlich auf unserer Website zugänglich (www.idw.de, Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen).

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