E-Book, Deutsch, 280 Seiten
Jahn Zur Rechtswirklichkeit der Pflichtverteidigerbestellung
1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-11-036407-1
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Eine Untersuchung zur Praxis der Beiordnung durch den Strafrichter nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO in der Bundesrepublik Deutschland
E-Book, Deutsch, 280 Seiten
ISBN: 978-3-11-036407-1
Verlag: De Gruyter
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Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Zielgruppe
Strafverteidiger, Richter, Wissenschaftler, Bibliotheken
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
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1;A. Ausgangslage;13
1.1;I. Wissenschaftliche Aufgabenstellung;13
1.2;II. Die Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS);13
1.3;III. Der bisherige Forschungsstand zur Rechtswirklichkeit der Pflichtverteidigerbestellung;14
2;B. Methodische Vorüberlegungen;17
2.1;I. Bemerkungen zum wissenschaftstheoretischen Hintergrund;17
2.1.1;1. Allgemeines;17
2.1.2;2. Konsequenzen für das Studiendesign;18
2.2;II. Konkrete Auswahl der Erhebungsmethode schriftlicher Befragung;19
2.3;III. Konzeptionelle Struktur des Fragebogens;20
2.3.1;1. Offene und geschlossene Fragen;21
2.3.2;2. Aufteilung des Fragebogens;22
2.4;IV. Grundgesamtheit und Stichprobe der Experimental- und Kontrollgruppe;22
2.4.1;1. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger;22
2.4.2;2. Richterinnen und Richter;23
2.5;V. Zeitlicher Rahmen und praktische Durchführung der Studie;25
2.6;VI. Gesamtüberblick über das erlangte Dateninventar;26
2.6.1;1. Gesamtzahl der ausgewerteten Bögen;26
2.6.2;2. Professionalisierungsgrad in den beiden Berufsgruppen;27
2.6.3;3. Geographische Verteilung in den beiden Berufsgruppen;29
2.6.3.1;a) Verteilung nach Größe der Stadt;29
2.6.3.2;b) Verteilung nach Bundesländern;30
2.6.4;4. Organisationsgrad der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in der AG Strafrecht im DAV;32
2.6.4.1;a) Registrierung auf der Homepage der AG Strafrecht im DAV;32
2.6.4.2;b) Dauer der Berufszugehörigkeit und Registrierung;32
2.6.5;5. Umfang und Verteilung der Beiordnungserfahrung;33
2.6.5.1;a) Alle Fälle des § 140 StPO;33
2.6.5.2;b) Speziell im Fall des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO;35
3;C. Rechtstatsachen zur Praxis der Pflichtverteidigerbestellung in der Bundesrepublik Deutschland;39
3.1;I. Das Defizit– und die Position des DAV;39
3.2;II. Die Rechtslage in den §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 141 Abs. 3 Satz4 StPO seit dem 1.1.2010;40
3.2.1;1. Die einschlägigen Änderungsbefehle des UHaftÄndG im Überblick;40
3.2.2;2. Der Stellenwert der Pflichtverteidigungsnovelle für ein rechtsstaatliches Strafverfahrensrecht;41
3.2.2.1;a) Notwendigkeit frühzeitiger Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren;42
3.2.2.2;b) Gesetzgebungsgeschichte der Neuregelung in§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO;44
3.2.3;3. Zusammenfassung zum Regelungsgehalt des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO de lege lata;46
3.3;III. Die Problemfelder der Neuregelung in der Praxis des Strafverfahrens;47
3.3.1;1. Die Regelung in § 141 Abs. 3 Satz4 StPO– zum Zeitpunkt der Beiordnung;47
3.3.1.1;a) Der Begriff des Beginns der Vollstreckung;47
3.3.1.1.1;aa) Situation de lege lata;47
3.3.1.1.2;bb) Forderung de lege ferenda;48
3.3.1.2;b) Einstellung zur Vorverlagerung des Bestellungszeitpunkts;49
3.3.1.2.1;aa) Diskrepanz zwischen den Berufsgruppen;50
3.3.1.2.2;bb) Weitere Differenzierungskriterien;51
3.3.1.3;c) Gründe bei Ablehnung der Vorverlagerung des Bestellungszeitpunkts;54
3.3.1.3.1;aa) Deutliches Meinungsbild zu den Gründen der Ablehnung der Vorverlagerung;55
3.3.1.3.2;bb) Aufschlüsselung der Gegengründe nach Berufsgruppen;56
3.3.2;2. Der Begriff der „Unverzüglichkeit“ (§ 141 Abs. 3 Satz4 StPO)– ein „Danaergeschenk“ für den Beschuldigten?;57
3.3.2.1;a) Die Geltung von § 142 Abs. 1 Satz2 StPO;58
3.3.2.2;b) Rechtstatsachen zur Wahrung des Anhörungs- und Bezeichnungsrechts;61
3.3.2.2.1;aa) Überblick: Ein alarmierendes Bild;61
3.3.2.2.2;bb) Differenzierung nach Berufsgruppen;62
3.3.2.2.3;cc) (Fehlende) Perspektive der Mehrzahl der Befragten de lege ferenda;63
3.3.2.2.4;dd) Zu den inhaltlichen Gründen der Befürwortung der lex lata aus Sicht der Befragten;64
3.3.2.2.4.1;(A) Gesamtüberblick über die genannten Gründe;65
3.3.2.2.4.2;(B) Differenzierung nach der beruflichen Tätigkeit;67
3.3.2.2.5;ee) Zu den inhaltlichen Gründen der Ablehnung der lex lata aus Sicht der Befragten;68
3.3.2.3;c) Rechtstatsachen zu den immanenten Ausnahmen von der Gewährung des Anhörungs- und Bezeichnungsrechts;69
3.3.2.3.1;aa) Möglichkeit der Nutzung moderner Kommunikationsmittel (Internet) zur Ausübung des Bezeichnungsrechts;71
3.3.2.3.2;bb) Nutzungsfrequenz der Verteidigersuche-Funktion auf der Homepage der AG Strafrecht im DAV;72
3.3.2.3.3;cc) Gestattung unmittelbaren Kontakts mit dem ins Auge gefassten Verteidiger in der Haftsituation;72
3.3.2.3.3.1;(A) Überblick über die Erfahrungen mit der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts;73
3.3.2.3.3.2;(B) Differenzierung nach Berufsgruppen;74
3.3.2.3.3.3;(C) Differenzierung nach geographischer Lage;75
3.3.2.3.3.4;(D) Überblick über die Begründungen bei der Verwehrung der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts;75
3.3.2.3.3.5;(E) Speziell: Begründungen der Ermittlungsrichter bei der Verwehrung der Möglichkeit unmittelbaren Kontakts;78
3.3.2.4;d) „Unverzüglich“ ist nicht „sofort“;80
3.3.2.4.1;aa) Die „sofortige“ Bestellung: Überblick;82
3.3.2.4.2;bb) Differenzierung nach Berufsgruppen;83
3.3.2.4.3;cc) Differenzierung nach Regionen;84
3.3.2.4.4;dd) Differenzierung nach Zusatzqualifikation „Fachwanwalt für Strafrecht“;85
3.3.2.4.5;ee) Differenzierung nach Beiordnungserfahrung gerade im Bereich des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO;86
3.3.2.4.6;ff) Einstellung zur Praxis der Bestellung per „sofort“;87
3.3.2.4.6.1;(A) Differenzierung nach Berufsgruppen;88
3.3.2.4.6.2;(B) Differenzierung nach Dauer der Berufszugehörigkeit, Beiordnungserfahrung und Fachanwaltstitel;89
3.3.2.5;e) Zur Konkretisierung des Unverzüglichkeitsgebots: Starre Ein- bzw. Zweiwochenfrist entsprechend der Interessenlage bei wichtigen Rechtsbehelfsfristen oder flexible Handhabung?;91
3.3.2.5.1;aa) Überblick über die in der Praxis gesetzten Fristen;91
3.3.2.5.2;bb) Zuwarten trotz des Wunsches nach sofortiger Beiordnung?;92
3.3.2.5.2.1;(A) Überblick über die praktischen Erfahrungen;93
3.3.2.5.2.2;(B) Differenzierung nach Berufsgruppen;94
3.3.2.5.3;cc) Zur Konkretisierung des Unverzüglichkeitsgebots in § 141 Abs. 3 Satz4 StPO;94
3.3.2.5.3.1;(A) Darstellung der Auslegungskontroverse und Rechtslage;94
3.3.2.5.3.2;(B) Einstellung zur starren Ein- und Zweiwochenfrist;97
3.3.2.5.3.3;(C) Einstellung zur Starrheit oder Flexibilität der Frist;101
3.3.3;3. Die Notwendigkeit einer transparenteren Beiordnungspraxis;103
3.3.3.1;a) Die Rechtsfolgen bei Benennung eines Verteidigers durch den Beschuldigten;103
3.3.3.1.1;aa) Bedenkliche Erfahrungen zur Beiordnung eines anderen als den durch den Beschuldigten benannten Verteidiger;104
3.3.3.1.1.1;(A) Generelles Erfahrungsbild;104
3.3.3.1.1.2;(B) Erfahrungsbild in den beiden Berufsgruppen;106
3.3.3.1.2;bb) Mögliche Zielrichtungen der Versagung der Beiordnung des Vertrauensverteidigers trotz Fehlens eines wichtigen Grundes;107
3.3.3.2;b) Verteidigerlisten;110
3.3.3.2.1;aa) Maßgebliche Rechtsgrundsätze und Problembereiche für die Führung von Listen mit beiordnungsbereiten Strafverteidigern;110
3.3.3.2.2;bb) Tatsächliche Verbreitung von Verteidigerlisten;112
3.3.3.2.2.1;(A) Übersicht über das (disparate) Erfahrungsbild;113
3.3.3.2.2.2;(B) Bestätigung des disparaten Erfahrungsbildes durch die Angaben der Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter;113
3.3.3.2.3;cc) Zugänglichkeit von Verteidigerlisten;114
3.3.3.2.4;dd) Struktur von Verteidigerlisten;116
3.3.3.2.4.1;(A) Generelles Erfahrungsbild;116
3.3.3.2.4.2;(B) Nach Berufsgruppen differenziertes Erfahrungsbild;118
3.3.3.2.5;ee) Absolute Anzahl der beiordnungsbereiten Anwälte auf den Verteidigerlisten;119
3.3.3.2.6;ff) Auf den Verteidigerlisten berücksichtigte Auswahlkriterien;120
3.3.3.2.7;gg) Urheber von Verteidigerlisten;122
3.3.3.2.8;hh) Einflussnahme auf den Inhalt der Verteidigerlisten;124
3.3.3.2.9;ii) Die Praxis der Aushändigung der Verteidigerlisten an den Beschuldigten;125
3.3.3.3;c) Die Rechtsfolge bei Nichtbenennung eines Verteidigers durch den Beschuldigten;127
3.3.3.3.1;aa) Rechtliche Überlegungen zu den sachlichen Kriterien der Pflichtverteidigerauswahl;127
3.3.3.3.2;bb) Beobachtungen der Praxis zu den tatsächlichen Kriterien der Auswahl des Pflichtverteidigers;128
3.3.3.3.2.1;(A) Überblick über alle Kriterien bei der Verwendung von Verteidigerlisten– ein uneinheitliches Meinungsbild;129
3.3.3.3.2.2;(B) Differenzierung nach Berufsgruppen; Auseinanderfallen von Selbst- und Fremdwahrnehmung;134
3.3.3.3.2.3;(C) Überblick über alle Kriterien, soweit Verteidigerlisten nicht verwendet werden;136
3.3.3.4;d) Herstellung von Transparenz de lege ferenda;139
3.3.3.4.1;aa) Propädeutische Überlegungen zur Methodik zukünftiger regelmäßiger Gesetzesevaluationen;139
3.3.3.4.2;bb) Rechtliche Vorzugswürdigkeit schematischer Verteilungsmechanismen?;140
3.3.3.4.2.1;(A) Pro;140
3.3.3.4.2.2;(B) Contra;141
3.3.3.4.3;cc) Generelles Meinungsbild zur Frage der Gestaltung einer zukünftigen Auswahlpraxis und Überlegungen zur Anlehnung an die §§ 56ff. InsO de lege ferenda;142
3.3.3.4.4;dd) Differenzierung nach Berufsgruppen;143
3.3.3.4.5;ee) Differenzierung nach Berufsqualifikation in der Gruppe der Strafverteidiger;143
3.3.3.4.6;ff) Differenzierung nach Beiordnungserfahrung in der Gruppe der Strafverteidiger;144
3.3.3.4.7;gg) Einstellung zur „hilfweisen“ Übertragung der Auswahl auf die örtliche Rechtsanwaltskammer;147
3.3.3.4.7.1;(A) Generelles Meinungsbild;148
3.3.3.4.7.2;(B) Meinungsbild nach Berufsgruppen;148
3.3.3.4.7.3;(C) Meinungsbild nach Berufserfahrung und -qualifikation sowie Region;149
3.3.4;4. Die Zuständigkeit für die Bestellung des Pflichtverteidigers;151
3.3.4.1;a) Die heutige Rechtslage;151
3.3.4.2;b) Unterschiede zwischen Ermittlungsrichter- und Strafkammerfällen (Sicherungsverwahrung, „Kumulationssachverhalte“)?;152
3.3.5;5. Die Dauer der Beiordnung; insbesondere: Praxis der Anwendung des § 143 StPO;155
3.3.5.1;a) Positiv-rechtlicher Ausgangspunkt;155
3.3.5.2;b) Der erleichterte Verteidigerwechsel analog § 143 StPO;155
3.3.5.3;c) Speziell: Ansätze zur interessengerechten Lösung von „Verlegenheitswahlfällen“ nach neuem Recht;156
3.3.5.4;d) Praktische Erfahrungen zum Verteidigerwechsel in „Verlegenheitswahlfällen“;158
3.3.5.4.1;aa) Generelles Erfahrungsbild;158
3.3.5.4.2;bb) Erfahrungsbild nach Bundesländern;159
3.3.5.4.3;cc) Erfahrungsbild nach Haftbeiordnungserfahrung;160
3.3.5.5;e) Erfahrungen zu den Gründen der Versagung des Verteidigerwechsels in „Verlegenheitswahlfällen“;162
3.3.5.6;f) Konflikte zwischen dem „alten“ und dem „eintretenden“ Verteidiger in „Verlegenheitswahlfällen“;164
3.3.5.6.1;aa) Häufigkeit der Zustimmung zum Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“;165
3.3.5.6.2;bb) Gründe für die Versagung der Zustimmung zum Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“;166
3.3.5.6.3;cc) Erfahrungen durch berufliche Betroffenheit von einem Verteidigerwechsel nach „Verlegenheitswahl“;168
3.3.5.7;g) Angemessene rechtliche Reaktion auf das Vorenthalten von Mitwirkungsmöglichkeiten;170
3.3.5.7.1;aa) Der Stand der Rechtsprechung zur Anwendung des § 143 StPO in „Vorenthaltungsfällen“;170
3.3.5.7.2;bb) Erfahrungen zur Beachtung und Umsetzung der Rechtsprechung in der Praxis;171
3.3.5.7.2.1;(A) Überblick über den praktischen Umgang mit „Vorenthaltungsfällen“ bei unterlassener Setzung einer angemessenen Frist;171
3.3.5.7.2.2;(B) Teilweise irritierende regionale Praxis in „Vorenthaltungs-Fristfällen“;172
3.3.5.7.2.3;(C) Überblick über den defizitären praktischen Umgang mit „Vorenthaltungsfällen“ bei mangelnder Informationsmöglichkeit für den Beschuldigten;174
3.3.5.7.2.4;(D) Überblick über die Gründe für die Versagung des Verteidigerwechsels in „Vorenthaltungs- Informationsdefizitfällen“;179
3.3.5.8;h) Speziell: Heilbarkeit der Versagung von Mitwirkungsrechten?;180
3.3.5.8.1;aa) Überblick über die Rechtslage und ihre Auslegung in der Rechtsprechung;180
3.3.5.8.2;bb) Zum feststellbaren Umgang mit der Rechtslage in der Praxis;182
4;D. Zusammenfassung;185
5;E. Abbildungen;191
6;F. Anhang: Fragebogen;265