Kamm | EMRK und Gewaltenteilung. | Buch | 978-3-428-18825-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 213, 833 Seiten, Format (B × H): 161 mm x 233 mm, Gewicht: 1338 g

Reihe: Schriften zum Europäischen Recht

Kamm

EMRK und Gewaltenteilung.

Menschenrechtliche Vorgaben an das Organisationsrecht der Konventionsstaaten.
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-18825-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Menschenrechtliche Vorgaben an das Organisationsrecht der Konventionsstaaten.

Buch, Deutsch, Band 213, 833 Seiten, Format (B × H): 161 mm x 233 mm, Gewicht: 1338 g

Reihe: Schriften zum Europäischen Recht

ISBN: 978-3-428-18825-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Autorin leitet aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Wahlrecht, zum Recht auf Zugang zum Gericht, zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt sowie zu den Freiheitsrechten der Organwalter objektive Vorgaben an die Gewaltenteilung und die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung der Konventionsstaaten ab. Diese Anforderungen müssen die Konventionsstaaten als notwendige Voraussetzung eines effektiven subjektiven Menschenrechtsschutzes umsetzen und einhalten. Die EMRK enthält implizite Vorgaben an die institutionellen Eigenschaften und Kompetenzen der Parlamente und Gerichte, deren hoheitliche Tätigkeiten und ihr Verhältnis zu anderen staatlichen Organen. Zudem gestaltet die EGMR-Rechtsprechung zu den privaten Freiheitsrechten von Richtern und Abgeordneten zunehmend die institutionellen Statusrechte der Organwalter aus.
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Weitere Infos & Material


Einleitung: Die EMRK – Mehr als eine Teilverfassung?

1. Der Untersuchungsgegenstand – Gewaltenteilung als Konzept
Vorbemerkung: Gewaltenteilung im terminologischen Dschungel – Verfassungstheoretische Konzepte und verfassungsdogmatische Erscheinungsbilder – Hoheitsgewalt als Objekt der Gewaltenteilung – Aufgaben von Gewaltenteilung – Einordnung in den Gesamtkontext der staatlichen Ordnung: Gewaltenteilung als Mittel zur Freiheitsverwirklichung – Überblick über verschiedene Elemente der Gewaltenteilung – Fazit und Ausgangspunkt der Untersuchung: Gewaltenteilung als ausgestaltungsbedürftiges Organisationsprinzip

2. Der Begriff der Gewaltenteilung (the notion of separation of powers) in der Rechtsprechung des EGMR
Erstmals: Stafford v Vereinigtes Königreich und A v Vereinigtes Königreich – Verhältnis zwischen Exekutive und Judikative – Verhältnis zwischen Legislative und Judikative – Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive – Background Paper: 'The Authority of the Judiciary' – Analyse: Das Grundverständnis von Gewaltenteilung in der EGMR-Rechtsprechung

3. Die gesetzgebende Gewalt
Die gesetzgebende Körperschaft (legislature) gemäß Art. 3 ZP – Die gesetzgebende Tätigkeit – Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments über den rechtlichen Status der Abgeordneten – Ergebnis: Konventionsrechtliche Anforderungen an die legislative Gewalt

4. Die rechtsprechende Gewalt
Normative Anknüpfungspunkte und ihre staatsorganisatorische Bedeutung – Die Merkmale des Gerichtsbegriffs – Die gewährleistete gerichtliche Tätigkeit – Verfahrensrechtliche und materielle Anforderungen an die Ernennung und die Zuweisung eines Richters – Die richterlichen Statusrechte – Die persönlichen richterlichen Freiheitsrechte – Das innerstaatliche Gerichtssystem – Ergebnis: Konventionsrechtliche Anforderungen an die judikative Gewalt

5. Synthese
Minimalanforderungen der EMRK an die innerstaatliche Gewaltenteilung – Mechanismen zur Ableitung staatsorganisatorischer Vorgaben aus den subjektiven Rechten der EMRK – Gesamtergebnis


Christina Kamm studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am European Legal Studies Institute am Lehrstuhl von Prof. Dr. Oliver Dörr, LLM. tätig. Seit November 2021 ist sie Rechtsreferendarin beim OLG Köln mit Stationen in einer Großkanzlei sowie beim Verwaltungsgericht Köln.

Christina Kamm studied law at the University of Osnabrück. Afterwards she worked as a research assistant at the European Legal Studies Institute at the chair of Prof. Dr. Oliver Dörr, LLM. Since November 2021, she has been a trainee lawyer at the Higher Regional Court of Cologne, where she worked in a large law firm and at the Administrative Court of Cologne.



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