Kappes | Sonderbetriebsvermögen II bei einer Betriebsaufspaltung: Kritische Würdigung des BFH-Urteils IV R 65/07 vom 17.12.2008 | Buch | 978-3-8386-0452-7 | sack.de

Buch, Deutsch, 72 Seiten, Format (B × H): 190 mm x 270 mm, Gewicht: 165 g

Kappes

Sonderbetriebsvermögen II bei einer Betriebsaufspaltung: Kritische Würdigung des BFH-Urteils IV R 65/07 vom 17.12.2008


1. Auflage 2010
ISBN: 978-3-8386-0452-7
Verlag: Diplomarbeiten Agentur

Buch, Deutsch, 72 Seiten, Format (B × H): 190 mm x 270 mm, Gewicht: 165 g

ISBN: 978-3-8386-0452-7
Verlag: Diplomarbeiten Agentur


Das Fehlen einer einheitlichen und allgemein anerkannten Rechtsgrundlage für das Rechtsinstitut des Sonderbetriebsvermögens wirkt sich auf dessen Umfang aus. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Werden Wirtschaftsgüter von dem Besitzgesellschafter unmittelbar an die Betriebskapitalgesellschaft überlassen, so liegt nicht ohne weiteres ein Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters vor. Denn es ist auch denkbar, dass der Gesellschafter mit der Nutzungsüberlassung seine eigenen wirtschaftlichen Zwecke verfolgt. Besonders streitanfällig ist dabei die steuerliche Behandlung von Wirtschaftsgütern, die bei einer bestehenden Betriebsaufspaltung zusätzlich an die Betriebs-GmbH vermietet werden. In solchen Fällen kann das Interesse daran, ob das Wirtschaftsgut zum Sonderbetriebsvermögen gehört oder dem Privatvermögen zuzuordnen ist, für den Steuerpflichtigen und das Finanzamt gegensätzlich sein. Wird ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens veräußert, kann dies insbesondere bei Grundstücken zur Auflösung und Versteuerung erheblicher stiller Reserven führen. Um die steuerlichen Konsequenzen zu vermeiden, wird der Steuerpflichtige möglicherweise einwenden, dass das Wirtschaftsgut nie Betriebsvermögen gewesen sei und damit das Grundstück als Privatvermögen zu behandeln sei. Hingegen wird das Finanzamt vorziehen, das Wirtschaftsgut als Sonderbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen zu qualifizieren, um die Besteuerung der stillen Reserven zu sichern.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, nach welchen Grundsätzen im Falle der Überlassung eines Grundstücks durch den Besitzgesellschafter an die Betriebskapitalgesellschaft eine Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen II in Betracht käme und unter welchen Umständen die Zuordnung zum Privat- bzw. zu anderem Betriebsvermögen vorliegen würde. Dieser Frage wird in der vorliegenden Arbeit anhand eines BFH-Urteils nachgegangen. Dabei gehört dieses Urteil zu einer Reihe von Entscheidungen, in denen die Voraussetzungen für die Annahme des Sonderbetriebsvermögens II des Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft zu beurteilen war. Eine Besonderheit liegt darin, dass das Grundstück nicht tatsächlich an die Betriebs-GmbH überlassen worden war, sondern lediglich für die betriebliche Nutzung vorgesehen war.

Kappes Sonderbetriebsvermögen II bei einer Betriebsaufspaltung: Kritische Würdigung des BFH-Urteils IV R 65/07 vom 17.12.2008 jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Angelika Kappes, Dip. Betriebswirtin und Dip. Kauffrau wurde 1976 i Almaty, Kasachstan geboren. Nach Ihrem erfolgreichen Erststudium zur Dip. Betriebswirtin an der Fachhochschule Wiesbaden und mehrjährigen Berufstätigkeit in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entschied sich die Autorin ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch ein Zweitstudium weiter auszubauen. Das Diplomstudium an der Gutenberg Universität Mainz schloss die Autorin im Jahre 2009 mit dem akademischen Grad als Diplom Kauffrau ab.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.