Kassimatis | Der Bereich der Regierung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 66, 273 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Kassimatis Der Bereich der Regierung


Nachdruck der Ausgabe von 1967
ISBN: 978-3-428-41986-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 66, 273 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

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1;Vorwort;8
2;Inhaltsverzeichnis;10
3;Abkürzungsverzeichnis;18
4;Einleitung;22
5;Erster Teil: Begriff und Wesen des Regierens;24
5.1;§ 1. Zur Wortbedeutung der Regierung;24
5.2;§ 2. Eine kurze geschichtliche Einführung;26
5.2.1;A. Allgemeines;26
5.2.2;B. England;26
5.2.3;C. Frankreich;27
5.2.3.1;I. Montesqieu;27
5.2.3.2;II. Rousseau;28
5.2.3.3;III. Constant;29
5.2.4;D. Deutschland;29
5.3;§ 3. Das Regieren als leitende Tätigkeit;31
5.3.1;1. Das Regieren als Richtunggeben — Führung;31
5.3.2;2. Die Beziehung auf das Staatsganze — Das Regieren als Verkörperung und dynamische Konkretisierung des Staatswillens;32
5.3.3;3. Die Situationsbezogenheit des Regierens — Das Verhältnis zwischen Voraussehbarkeit und Unvoraussehbarkeit als Basis des Verhältnisses zwischen Normierbarkeit und Unnormierbarkeit — Normierbarkeit und Normiertheit (materielle u. formelle Normierbarkeit);33
5.3.4;4. Die materielle Selbständigkeit des Regierens — Die Regierung als Konkretisierung individuellen Willens — Dualismus des Staatswillens;36
5.3.5;5. Das Regieren als Planen — Die Information als Teil des Regierens;39
5.3.6;6. Die Regierung als Regulator — Wachsen des Regierens — „Säkularisation" des Regierens;40
5.4;§ 4. Das Regieren als Ermessenstätigkeit;43
5.4.1;I. Ermessen. Entwicklung der Ermessenslehre im Rahmen des Verwaltungsrechts;43
5.4.2;II. Gültigkeit der Ergebnisse der Verwaltungsermessenslehre für das Regierungsermessen — Zwischen Verwaltungs- und Regierungsermessen nur quantitativer Unterschiede;46
5.5;§ 5. Der Begriff des Politischen und sein Verhältnis zum Regieren;48
5.5.1;1. Die Vieldeutigkeit des Politischen in der Theorie und der Rechtssetzung;48
5.5.2;2. Lehre Smends — Das Politische als Wesenselement der Regierung — Herrschende Lehre;51
5.5.3;3. Die Auffassung: alles Staatliche sei politisch;51
5.5.4;4. Lehre Schmitts;52
5.5.5;5. Ergebnis: das Politische kein Wesensmerkmal — nur ein modus significandi;53
5.6;§ 6. Zum Begriff des Regierens;55
5.6.1;A. Die Regierung im materiellen Sinne;55
5.6.2;B. Die Regierung im organisatorischen Sinne;56
5.6.2.1;1. Notwendigkeit der Lokalisierung des Regierens auf wenige Personen — Weiter Begriff der Regierung im organisatorischen Sinne;56
5.6.2.2;2. Das Staatsoberhaupt;58
5.6.2.3;3. Die Regierung i.e.S. — Zuständigkeitsvermutung in Regierungssachen — Kollegial-, Kanzler- u. Ressortprinzip;59
5.6.3;C. Die Regierung im funktionellen Sinne;60
5.6.3.1;1. Die Regierungstätigkeit im funktionellen Sinne als materielles Regieren, Verwaltung u. Gesetzgebung — Das Phänomen der Durchkreuzung der Funktionen;60
5.6.3.2;2. Die Vermehrung der Regierungsfunktionen der Legislative — Das Gegengewicht: Die Gesetzesinitiative der Regierung — Gefahren aus der Gesetzesinitiative;61
5.6.3.3;3. Funktionelle Beziehung zwischen Regierung und Verwaltung — Zunehmende Übernahme von Verwaltungsangelegenheiten durch die Regierungsorgane — Umwandlung des Regierens in Verwalten;62
5.7;§ 7. Zum Einordnungsproblem der Regierung;63
5.7.1;1. Lehre von der „vierten Gewalt" — Lehre von der Verfassungsvollziehung — Gegner der „vierten Gewalt" — Regierung, Teil der Exekutive;63
5.7.2;2. Die Schemata: Verwaltung = Vollziehung + Regierung und Exekutive = Regierung + Verwaltung;66
5.7.3;3. Dogmatische Würdigung des Problems — Die Einordnung der Regierung, Sache der Geschichte;66
5.8;§ 8. Die Regierungsakte in der Theorie;69
5.8.1;A. Allgemeines;69
5.8.2;B. Die Regierungsakte in Frankreich;71
5.8.2.1;I. Entstehung u. Entwicklung der „théorie des actes de gouvernement";71
5.8.2.2;II. Lehren von materiellem Kriterium;72
5.8.2.2.1;1. „Mobile politique";72
5.8.2.2.2;2. Lehre von der politischen Natur des Regierungsaktes;73
5.8.2.2.3;3. Lehre von der „vierten Funktion";74
5.8.2.2.4;4. Ermessenslehre;75
5.8.2.3;III. Lehren von formalem Kriterium;76
5.8.2.3.1;1. Enumerationsmethode — Präjudiz-Kriterium — „Abnormitätslehre" — Regierungsaktkatalog;76
5.8.2.3.2;2. Theorie der unmittelbaren Verfassungsvollziehung;82
5.8.2.3.3;3. Rechtspositivistische Auffassung — Ermessenslehre;82
5.8.2.3.4;4. Regierungs- u. Regierungsdurchführungsakte;84
5.8.2.3.5;5. Lehre von den „actes mixtes";84
5.8.2.4;IV. Gegner des Regierungsaktes (théories négatrices);85
5.8.2.4.1;1. Frühere Gegner;85
5.8.2.4.2;2. Neuere Gegner;85
5.8.3;C. Die Regierungsakte in Deutschland;86
5.8.3.1;I. Die Regierungsakte in der gerichtlichen Praxis;86
5.8.3.1.1;1. 18. Jahrhundert;86
5.8.3.1.2;2. 19. Jahrhundert;86
5.8.3.1.3;3. 20. Jahrhundert bis zum 2. Weltkrieg;87
5.8.3.1.4;4. Nach dem 2. Weltkrieg;87
5.8.3.2;II. Die Regierungsakte in der Lehre;87
5.8.3.2.1;1. Die Lehre des liberalen Konstitutionalismus und des Rechtsstaates;87
5.8.3.2.2;2. Die Lehre zwischen den zwei Weltkriegen — Ipsen;88
5.8.3.2.3;3. Die Lehre nach dem zweiten Weltkrieg;88
5.8.4;D. Dogmatische Betrachtung der Regierungsakte;89
5.8.4.1;I. Kritische Würdigung der Lehren;89
5.8.4.1.1;1. Kritik an den Lehren, die das Kriterium auf Rechtsnorm abstellen;89
5.8.4.1.2;2. Kritik an den Lehren, die das erlassende Staatsorgan als maßgebend betrachten;90
5.8.4.2;II. Die Suche nach materiellem Kriterium — Die Regierungsakte inhaltlich bestimmbar — Die Regierungsakte gehören zum materiellen Verfassungsbegriff — Die Regierungsakte erlassen nur Verfassungsorgane. Das Kriterium liegt in ihrem Wesen und wird durch das Verfassungsrecht juristisch ermittelt;91
5.9;§ 9. Die Regierungsakte im Bereich des Rechts;93
5.9.1;A. Allgemeine Betrachtungen;93
5.9.1.1;I. Dogmatische Abtrennung des Regierungsbereichs im Recht;93
5.9.1.1.1;1. Die Unterscheidung zwischen Ermessens- und Vollzugsakten (vertikale Teilung);93
5.9.1.1.2;2. Unterscheidung zwischen verfassungs- und verwaltungsrechtlichem Bereich (horizontale Teilung);93
5.9.1.1.3;3. Ausscheidung von dem verfassungsrechtlichen Ermessensbereich des Rechtssetzungsbereichs;94
5.9.1.1.4;4. Die Regierungsakte als die Ermessensakte des Verfassungsbereichs — Sie werden von allen Verfassungsorganen erlassen;94
5.9.1.2;II. Empfiehlt es sich, einen Regierungsaktkatalog aufzustellen? Probleme bei der Aufstellung;95
5.9.1.2.1;1. Das Phänomen der Aufteilung der Regierungssachen auf alle Verfassungsorgane;95
5.9.1.2.2;2. Die Tendenz der „Verrechtlichung" des Regierens — verfassungsrechtliche Vollzugsakte;96
5.9.1.2.3;3. Verfassungsrechtliche Feststellungsakte;97
5.9.1.2.4;4. Verfassungsrechtliche Organisationsakte;98
5.9.1.2.5;5. Akte, die die Beziehungen der Verfassungsorgane betreffen — Kontrollakte;99
5.9.1.2.6;6. Schwierigkeiten aus der Verwaltungsfunktion der Regierungsorgane — Verwaltungsakte der Regierungsorgane;100
5.9.1.2.7;7. Katalog — Nicht mitumfaßte Akte;100
5.9.2;B. Die Regierungsakte des Grundgesetzes;101
5.9.2.1;I. Regierungsakte der Regierungsorgane;101
5.9.2.2;II. Regierungsakte des Bundespräsidenten;112
5.9.2.3;III. Regierungsakte des Bundestages;121
5.9.2.4;IV. Regierungsakte des Bundesrates;128
5.9.2.5;V. Regierungsakte anderer Verfassungsorgane und der Länder nach dem Grundgesetz;130
6;Zweiter Teil: Die Grenzen des Regierens und ihre gerichtliche Kontrolle;134
6.1;§ 10. Gebundenheit der Regierung;134
6.1.1;A. Außerrechtliche Grenzen des Regierens;134
6.1.1.1;I. Ethische Bindung des Regierens;134
6.1.1.1.1;1. Nicht-Moralität des Regierens;134
6.1.1.1.2;2. Die Regierungsethik (politische Moral);136
6.1.1.2;II. Die Zweckmäßigkeitsbindung des Regierens;137
6.1.1.2.1;1. Die Bindung des Regierens an seinen Zweck — Inneres Verhältnis zwischen Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit — Ermessensspielraum als Begegnungsbereich der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit;137
6.1.1.2.2;2. Die Bindung an die Pflicht zur Auswahl des zweckmäßigsten Mittels;139
6.1.1.2.3;3. Die Bindung der freien Staatstätigkeit durch ihre Staatlichkeit;140
6.1.2;B. Rechtliche Grenzen des Regierens;141
6.1.2.1;I. Betrachtungen zu den allgemeinen Grundlagen der rechtlichen Bindung des Regierens;141
6.1.2.1.1;1. Die Grundlage der Rechtsstaatlichkeit — Kein Gegensatz zwischen Regierung und Recht — Die Herrschaft des allgemeinen Willens;142
6.1.2.1.2;2. Das Regieren als substituierter individueller Wille — Die Rechtsfreiheit des Regierens kein Überbleibsel des Absolutismus;143
6.1.2.1.3;3. Der Bereich des Regierens und der Bereich des Rechts — Die Gebundenheit der Regierung — Keine sachliche Vollziehung, sondern Umgrenzung;144
6.1.2.1.4;4. Die Überlegenheit des allgemeinen Willens — Verankerung im Grundgesetz;145
6.1.2.1.5;5. Rechtmäßigkeitsgrundsatz — Grundlegend auch für die Gebundenheit der Regierung;146
6.1.2.2;II. Die verschiedenen Gruppen der positivrechtlichen Grenzen des Regierens;147
6.1.2.2.1;1. Die Kompetenzbestimmungen — Formelle und sachliche Umgrenzung durch die Kompetenznormen;147
6.1.2.2.2;2. Die Grundentscheidungen der Verfassung;149
6.1.2.2.3;3. Der verfassungsrechtliche Schutz der Privatsphäre;150
6.1.2.2.4;4. Andere Verfassungsbindungen;151
6.1.2.2.5;5. Begrenzung durch das Recht;152
6.1.2.2.5.1;a) Allgemeine Gesetze;152
6.1.2.2.5.2;b) Spezial- und Individualgesetze;153
6.1.2.2.5.3;c) Die polizeiliche Generalklausel;153
6.1.2.2.6;6. Das Völkerrecht;154
6.1.2.2.7;7. Die rechtlichen Grenzen des Ermessens;155
6.1.2.2.7.1;a) Äußere Grenzen — Ermessensüberschreitung;155
6.1.2.2.7.2;b) Innere Grenzen — Willkürverbot — Ermessensmißbrauch — Freies Belieben;157
6.2;§ 11. Theoretische Betrachtung der Justiziabilitätsfrage;161
6.2.1;I. Allgemeine Grundlagen der Justiziabilität;161
6.2.1.1;1. Justiziabilitätsfrage — materielle u. formale Injustiziabilität;161
6.2.1.2;2. „Rechtsleerer Raum" — „gewollter" und „nichtgewollter" rechtsfreier Raum — Praktische Bedeutung der Unterscheidung;163
6.2.1.3;3. Justiziabilität — Die Justiziabilitätsfrage als verfahrensrechtliche Frage — Der innere Widerspruch der Gegner der Justiziabilität der Regierungsakte — Die (In)justiziabilitätsfrage als eine Frage nicht der Normierbarkeit, sondern der Prüfbarkeit;164
6.2.1.4;4. Die (In)Justiziabilität der Regierungsakte;165
6.2.2;II. Über die Rechtsfreiheit der Regierungsakte;166
6.2.2.1;1. Erscheinungsformen der Rechtsfreiheit — Die Rechtsfreiheit bei außerordentlichen Zuständen;166
6.2.2.2;2. Das Ermessen als „gewollte" Rechtsfreiheit — Unterscheidung zwischen Ermessens- und Rechtsfrage — Die „politische Natur" im Sinne des Ermessens;166
6.2.2.3;3. Die Lehren, die die Injustiziabilität auf der „politischen Natur" der Regierungsakte begründen — Ipsen — Schneider;168
6.2.2.4;4. Das Qualifikationsproblem;169
6.2.2.5;5. Die Rechtsfreiheit historisch ungerechtfertigt und verfassungsrechtlich unzulässig;170
6.2.2.6;6. Die materielle Injustiziabilität (Rechtsfreiheit) rechtlichbegrifflich unhaltbar;170
6.2.3;III. Über die Gerichtsfreiheit der Regierungsakte;171
6.2.3.1;1. Die Justiziabilitätsfrage im Betrachtungsfeld der Rechtsprechung — Gibt es gerichtsfreie Hoheitsakte?;172
6.2.3.1.1;a) Die Stellungnahme des Conseil d’Etat;172
6.2.3.1.2;b) Die Stellungnahme des Staatsgerichtshofs;172
6.2.3.1.3;c) Ergebnis aus der Judikatur: Die Justiziabilitätsfrage als Zuständigkeitsfrage;173
6.2.3.2;2. Die Justiziabilität der Regierungsakte als Ge- oder Verbot der Verfassung;173
6.2.3.2.1;a) Das Gewaltenteilungsprinzip, kein Hindernis für die Justiziabilität;174
6.2.3.2.2;b) Rechtsstaatlichkeit, kein Gebot zur Justiziabilität;174
6.2.3.2.3;c) Ergebnis: Die Justiziabilitätsfrage als Organisationsfrage der Justiz;176
6.2.3.3;3. Die Ausdehnung der Justiz rechtspolitisch gesehen;176
6.2.3.3.1;a) Bedenken in der Weimarer Zeit;176
6.2.3.3.2;b) Bedenken unter der Geltung des Grundgesetzes — Polemiker der Ausdehnung;177
6.2.3.4;4. Die Gefahren der Juridifizierung der Politik und der Politisierung der Justiz, kein genügender Grund für die Justizfreiheit der Regierungsakte;178
6.2.3.5;5. Die Bekämpfung der Gefahren als Organisationsfrage — Der Weg der Ausbalancierung der Politik und der Justiz;179
6.3;§ 12. Verwaltungsgerichtsbarkeit und Regierungsbereich;181
6.3.1;1. § 40 Abs. 1 Satz 1 VerwGO — „öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art" — Die „verfassungsrechtlichen Streitigkeiten" als materiell-rechtliche Kategorie;181
6.3.2;2. Die Lehre der materiellen verfassungsrechtlichen Streitigkeiten (Thoma - Friesenhahn);182
6.3.3;3. Würdigung der Lehre;183
6.3.4;4. Die Bedeutung des Ausdrucks: „Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art" in § 40 VerwGO;185
6.3.5;5. Die Streitigkeiten aus Regierungsakten als „Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art" — Ausschluß der Verwaltungsgerichtsbarkeit — Die Verfassungsbeschwerde gegen Regierungsakte als materielle Verfassungsgerichtsbarkeit;187
6.3.6;6. Ergebnisse;189
6.4;§ 13. Verfassungsgerichtsbarkeit und Regierungsbereich;190
6.4.1;I. Allgemeines über die Verfassungsgerichtsbarkeit;190
6.4.1.1;1. Die Verfassungsgerichtsbarkeit eine begrenzte Gerichtsbarkeit;190
6.4.1.2;2. Allgemeines über die Prozeßvoraussetzungen der Verfassungsgerichtsbarkeit;190
6.4.1.3;3. Die Aufzählung der Arten der Verfassungsgerichtsbarkeit;191
6.4.2;II. Die Prozeßvoraussetzungen für die Bundesverfassungsgerichtsbarkeit in bezug auf die Nachprüfung der Regierungsakte;192
6.4.2.1;1. Nur eine allgemeine Prozeßvoraussetzung: Die Gerichtsbarkeit in räumlicher und sachlicher Hinsicht;192
6.4.2.2;2. Die räumlichen Grenzen der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit;193
6.4.2.3;3. Die sachlichen Grenzen der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit;193
6.4.2.3.1;a) Prüfung nur der Rechtmäßigkeit;193
6.4.2.3.2;b) Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen eine weitere Begrenzung;195
6.4.3;III. Die für die Nachprüfung der Regierungsakte relevanten Arten der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit;195
6.4.3.1;1. Organstreitigkeiten;196
6.4.3.1.1;a) Gegenstand;196
6.4.3.1.2;b) Prozeßvoraussetzungen;197
6.4.3.1.2.1;aa) Parteifähigkeit;198
6.4.3.1.2.2;bb) Die Prozeßführungsbefugnis;201
6.4.3.1.2.3;cc) Das Rechtsschutzbedürfnis;202
6.4.3.2;2. Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern;202
6.4.3.2.1;a) Einberufung des BVerfG nach Art. 84 Abs. 4 Satz 2 GG;202
6.4.3.2.1.1;aa) Gegenstand;202
6.4.3.2.1.2;bb) Gerichtsbarkeit in sachlicher Hinsicht;202
6.4.3.2.1.3;cc) Parteifähigkeit;203
6.4.3.2.1.4;dd) Rechtsschutzbedürfnis;203
6.4.3.2.1.5;ee) Mängelrügeverfahren als Prozeßvoraussetzung;203
6.4.3.2.2;b) Übrige Fälle;203
6.4.3.2.2.1;aa) Gegenstand;204
6.4.3.2.2.2;bb) Gerichtsbarkeit in sachlicher Hinsicht;204
6.4.3.2.2.3;cc) Parteifähigkeit;204
6.4.3.2.2.4;dd) Rechtsschutzbedürfnis;204
6.4.3.3;3. Die subsidiäre Verfassungsgerichtsbarkeit;205
6.4.3.3.1;a) Gegenstand;205
6.4.3.3.2;b) Parteifähigkeit;205
6.4.3.3.3;c) Rechtsschutzbedürfnis;205
6.4.3.4;4. Die Präsidentenanklage;206
6.4.3.5;5. Die abstrakte Normenkontrolle;206
6.4.3.6;6. Konkrete Normenkontrolle;209
6.4.3.7;7. Die Verfassungsbeschwerde;209
6.4.3.7.1;a) Gegenstand;209
6.4.3.7.2;b) Parteifähigkeit;209
6.4.3.7.3;c) Prozeßfähigkeit;210
6.4.3.7.4;d) Rechtsschutzbedürfnis;210
6.4.3.7.5;e) Die Kassationsbefugnis des BVerfG;211
6.5;§ 14. Rechtsweggarantie und Regierungsbereich;212
6.5.1;I. Allgemeine Betrachtungen;212
6.5.1.1;1. Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 — Voraussetzungen;212
6.5.1.2;2. Das Subordinationsprinzip als Grundlage des Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4;214
6.5.1.3;3. Extensive Auslegung der „öffentlichen Gewalt" — Einbeziehung der Regierung — Regierungsakte;214
6.5.1.4;4. Die schutzwürdigen „Rechte" — Die „Verletzung" — Die Verletzung durch Regierungsakte — Fehlerhafte Ermessensausübung — Bedeutung des Rechtes auf fehlerfreien Ermessensgebrauch;217
6.5.1.5;5. Die Rechtswidrigkeit, keine Voraussetzung;219
6.5.2;II. Die Rechtswege unter dem Aspekt der Rechtsweggarantie bei dem Rechtsschutz vor Regierungsakten;220
6.5.2.1;1. Art. 19 Abs. 4, kein verfahrensrechtlicher Satz — Ausnahme: Satz 2 — Art. 19 Abs. 4, keine Bestimmung über die Form des Gerichtsschutzes und über das Verfahren;220
6.5.2.2;2. Rechtsweggarantie und Verwaltungsgerichtsbarkeit beim Schutz vor Regierungsakten;221
6.5.2.3;3. Rechtsweggarantie und Verfassungsgerichtsbarkeit beim Schutze vor Regierungsakten;221
6.5.2.4;4. Rechtsweggarantie und ordentlicher Rechtsweg beim Schutze vor Regierungsakten;223
6.6;§ 15. Staatshaftung für Regierungsakte;227
6.6.1;I. Allgemeine Betrachtungen;227
6.6.1.1;1. Die Frage der Entschädigungspflichten des Staates aus Regierungsakten, keine Justiziabilitätsfrage — Der Rechtsschutz — Oberbegriff der Ersatzpflichten und der Justiziabilität;227
6.6.1.2;2. Der Begriff des „Eingriffs" — Die Heranziehung des Begriffes der „Nebenwirkungen";227
6.6.1.3;3. Unterscheidung zwischen rechtswidrigen und rechtmäßigen hoheitlichen Handlungen — Schuldhafte und schuldlose Handlungen;228
6.6.1.4;4. Entschädigungspflichten aus Regierungsermessensakten — Unterlassungen bei Regierungsermessensausübung;229
6.6.1.5;5. Die verschiedenen Arten des vermögenswerten Rechtsschutzes;231
6.6.2;II. Amtshaftung für Regierungsakte?;232
6.6.2.1;1. Voraussetzungen;232
6.6.2.1.1;a) Bedeutung des Wortes „jemand";232
6.6.2.1.2;b) Ausübung von Regierungsbefugnissen als Ausübung der „öffentlichen Gewalt";233
6.6.2.1.3;c) Bedeutung des „Dritten" in bezug auf die Regierungstätigkeit — „Amtspflicht" bei der Regierungstätigkeit;233
6.6.2.1.4;d) Schuldhaftigkeit;234
6.6.2.2;2. Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte — Schadensersatz — Keine Naturalrestitution;234
6.6.3;III. Rechtsschutz gegen Regierungsakte durch Anwendung des Art. 14 Abs. 3 GG?;235
6.6.3.1;1. Arten der Eigentumsentziehung;235
6.6.3.2;2. Kein Eingriff in das Eigentum durch Regierungsakte ohne die Gesetzesform;235
6.6.3.3;3. Durch Regierungsunterlassung keine Eigentumsentziehung;236
6.6.3.4;4. Maßnahmegesetze mit Regierungscharakter;236
6.6.3.5;5. Requisition;236
6.6.3.6;6. Völkerrechtliche Abkommen;237
6.6.3.7;7. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs durch die Rechtsprechung;237
6.6.4;IV. Aufopferungsanspruch wegen Verletzungen durch Regierungsakte?;238
6.6.4.1;1. Möglichkeit der Anwendung des Aufopferungsgrundsatzes bei Verletzungen durch Regierungsakte;238
6.6.4.2;2. Bedeutung der Aufopferung — Keine Beschränkung auf finales Handeln;238
6.6.4.3;3. Die Begründungsfrage des Aufopferungsanspruchs bei Regierungsakten;239
6.6.4.3.1;a) Aufopferungsanspruch aus Schadenszufügungen durch rechtswidrige Ausübung des Regierungsermessens;239
6.6.4.3.2;b) Aufopferungsanspruch aus rechtmäßiger Ausübung des Regierungsermessens;240
6.6.5;V. Entschädigungsansprüche durch Art. 19 Abs. 4 Satz 2?;241
7;Thesen;244
8;Literaturverzeichnis;248
9;Sachverzeichnis;260



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