NGOs, die bei der Durchsetzung humanitären Völkerrechts tätig sind und humanitäre Hilfe leisten, arbeiten in einem Spannungsfeld: Ihre Arbeit ist dringend notwendig, um das Leiden der Zivilbevölkerung in einem bewaffneten Konflikt zu lindern und die Konfliktparteien zur Einhaltung des Rechts zu bewegen. Eine interdisziplinäre Betrachtung verdeutlicht, dass NGOs durchaus geeignet sind, die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts auch gegenüber nicht-staatlichen bewaffneten Gruppen zu fördern. Verschiedene NGOs wie beispielsweise Geneva Call nutzen dabei innovative Instrumente, die umfassend untersucht werden. Gleichzeitig hindern zunehmend internationale und nationalstaatliche Regeln, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, die Zusammenarbeit der NGOs mit bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen. Die Autorin zeigt auf, dass es auch auf dieser Ebene neue Mechanismen braucht, die die Arbeit der humanitären Organisationen insgesamt und die Einhaltung humanitärer Prinzipien sichern.
Klostermann
Durchsetzung humanitären Völkerrechts durch und gegenüber nicht-staatlichen Akteuren. jetzt bestellen!
Weitere Infos & Material
1. Teil: Rechtsbefolgung durch bewaffnete nicht-staatliche Gruppen
Ausgangspunkt der Untersuchung – Fähigkeit bewaffneter nicht-staatlicher Gruppen zur Rechtsbefolgung – Der Wille zur Rechtsbefolgung – Instrumente zur Verbesserung der Rechtsbefolgung
2. Teil: Rechte und Pflichten der Nichtregierungsorganisationen bei der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts gegenüber bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen
Rechtliche Voraussetzungen für das Tätigwerden einer Nichtregierungsorganisation – Humanitäre Prinzipien als Handlungsmaxime für humanitäre Nichtregierungsorganisationen – Mögliche Auflösung des Spannungsfeldes von notwendigem Tätigwerden und rechtlichen Grenzen – Zusammenfassende Auswertung und Schlussbetrachtungen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Regina Klostermann hat Rechtswissenschaften in Münster und Lyon studiert. Das Referendariat absolvierte sie in Berlin, wobei sie die Wahlstation in Genf bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen und anderen Internationalen Organisationen im Bereich humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte verbrachte. Nach dem Zweiten Staatsexamen forschte sie am Sonderforschungsbereich SFB 700 'Governance in Areas of Limited Statehood' an der FU Berlin zu der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und nicht-staatlichen Akteuren. Sie war im Anschluss in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Berlin tätig und ist nunmehr als Justiziarin in München beschäftigt.
Regina Klostermann studied law in Muenster and Lyon. She continued her practical training in Berlin and Geneva and did research on the subject of humanitarian law enforcement and non-state Actors while working at the Collaborative Research Project 'Governance in Areas of Limited Statehood.' Afterwards she worked as a lawyer at an international law firm in Berlin and is now a legal advisor in Munich.