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Kommunal- und Schulverlag
Im Werk "Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen" werden die Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) praxisorientiert und kompetent kommentiert.
Der Kommentar beinhaltet neben der Kommentierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auch die Kommentierung zum Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG).
Zum 1. November 2011 ist das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten, was zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde. Eine erste umfassende Novellierung des NKomVG ist durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven vom 26.10.2016 erfolgt, das zu Beginn der neuen allgemeinen Kommunalwahlperiode am 1.11.2016 in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat damit drei politische Schwerpunkte verfolgt. Zum ersten wurde die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen gestärkt, die nunmehr auch wieder in Gemeinden ab 20.000 Einwohnern verpflichtend hauptamtlich tätig sein muss. Zum zweiten sind Erleichterungen bei Bürgerbegehren und -entscheiden vorgenommen worden, insbesondere wurde das notwendige Zustimmungsquorum für einen erfolgreichen Bürgerentscheid von 25 % auf 20 % abgesenkt. Drittens wurde die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen durch verschiedene Regelungen gestärkt, namentlich wurde die sog. Subsidiaritätsklausel in § 136 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG wieder abgeschwächt und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auch bei Vorliegen gleicher Leistungsfähigkeit im Vergleich mit privaten Konkurrenten erlaubt, was der niedersächsischen Rechtslage bis 2005 entspricht. Weitere Änderungen folgten. Der aktualisierte Gesetzestext ist Bestandteil des Werkes.
Der Praxis-Kommentar ist ein wichtiger und hilfreicher Ratgeber für alle Kommunalpolitiker, hauptamtlich Tätige in Gemeinden, Städten, Landkreisen, der Region Hannover, für Fraktionen, Verbände, Gerichte, Studieninstitute, (Fach-)Hochschulen und kommunale Unternehmen.
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