Kracht | Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung. | Buch | 978-3-428-10761-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 898, 741 Seiten, Paperback, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 1108 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Kracht

Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung.

Verwaltungsakte zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten.
1. Auflage 2002
ISBN: 978-3-428-10761-2
Verlag: Duncker & Humblot

Verwaltungsakte zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten.

Buch, Deutsch, Band 898, 741 Seiten, Paperback, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 1108 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-10761-2
Verlag: Duncker & Humblot


Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet er die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlaß grundsätzlich entgegen; jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes.

Harald Kracht stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung ermitteln läßt. Aufgrund eines Feststellungsantrags könne die Verwaltung auch befugt sein, eine der Rechtsauffassung des Antragstellers widersprechende Feststellung zu treffen. Nicht aus § 43 VwGO, sondern §§ 22, 40 VwVfG ergebe sich, wann eine Behörde auf Antrag zum Erlaß eines Feststellungsbescheids befugt und ggf. verpflichtet sei.

Kracht Feststellender Verwaltungsakt und konkretisierende Verfügung. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einführung und Problemaufriß - 2. Teil: Tatbestandsmerkmal, Rechtsfolgen und Funktionen der "Regelung" bei gestaltenden, feststellenden und befehlenden Verwaltungsakten: Die gebräuchlichen Definitionen und ihre Kritik - Die Unterscheidung zwischen gestaltenden und feststellenden Regelungen - Der befehlende Verwaltungsakt - Verwaltungsakte mit unterschiedlichen Regelungselementen - Der feststellende Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid - Feststellende und gestaltende Verwaltungsakte als Mittel des Gesetzgebers - Rechtsgrund und Grenzen der Verbindlichkeit von Verwaltungsakten - 3. Teil: Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Untersuchung behördlicher Regelungskompetenzen: Artikel 92 GG - Der Vorrang des Gesetzes - Der Vorbehalt des Gesetzes - 4. Teil: Grundpositionen und Fallgruppen im Streit um die Befugnis zur Regelung durch Verwaltungsakt - 5. Teil: Die Eingriffswirkungen konkretisierender Verfügungen und belastender Feststellungsbescheide: Die Merkmale des Eingriffstatbestandes - Der Eingriff in das von der Regelung betroffene Grundrecht - Die Anfechtungslast als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit - Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - Die verjährungsunterbrechende Wirkung - Die konkretisierende Verfügung als Vollstreckungstitel - 6. Teil: Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für konkretisierende Verfügungen und belastende Feststellungsbescheide: Materielle Rechtsnormen, Aufgaben und Befugnisse im Perspektivenwechsel - Eingriffe durch Pflichtnormen oder aufgrund von Kompetenznormen - Der Verwaltungsakt im System der Gewaltenteilung des GG - Ermächtigung nur bei Aufgaben- und Befugniszuweisung - Kompetenz und Zuständigkeit - Annexzuständigkeit - Vorrang der gesetzlichen Kompetenz- und Zuständigkeitsordnung - Vorrang künftiger Gesetze - 7. Teil: Regelungskompetenz ohne ausdrückliche Ermächtigung? - Eine fallgruppenspezifische Untersuchung: Verwaltungsakte von Amts wegen zur Regelung gesetzlicher Pflichten - Verwaltungsakte i



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.