Krauße | Die Berücksichtigung der Interessen der Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden nach § 1769 BGB bei der Adoption eines Volljährigen | Buch | 978-3-339-13008-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 266 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 350 g

Reihe: Schriftenreihe Studien zum Familienrecht

Krauße

Die Berücksichtigung der Interessen der Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden nach § 1769 BGB bei der Adoption eines Volljährigen


1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-339-13008-2
Verlag: Verlag Dr. Kovac

Buch, Deutsch, 266 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 350 g

Reihe: Schriftenreihe Studien zum Familienrecht

ISBN: 978-3-339-13008-2
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Mit dem Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz) vom 02.07.1976 (BGBl. I S. 1749) wurde das Adoptionsrecht neu geregelt. Das Erfordernis der Kinderlosigkeit des Annehmenden wurde nicht in das neue Gesetz übernommen. Es wurde als Adoptionshemmnis gesehen und daher ersatzlos gestrichen. Neu eingeführt für die Adoption Volljähriger wurde die Verbotsnorm des § 1769 BGB. Hiernach ist die Adoption zu versagen, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen. Nach einhelliger Meinung vollzieht sich die Prüfung des § 1769 BGB in Form einer Abwägungsentscheidung zwischen den Kindesinteressen und den Interessen des Annehmenden und des Anzunehmenden an der Adoption. Die Norm an sich gibt dem Rechtsanwender keine konkreten Beurteilungskriterien an die Hand, wann das Verbot einschlägig ist. Die Verfasserin widmet sich diesen Voraussetzungen des Verbots des § 1769 BGB. Im Schwerpunkt geht die Studie auf die materiellen, potentiell entgegenstehenden Interessen der Kinder und deren Relevanz sowie Gewichtung im Rahmen einer Abwägungsentscheidung unter Berücksichtigung und Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und Literatur ein. Dabei wird anhand von Fallgruppen aufgezeigt, welche Konsequenzen die jeweilige Gewichtung der Kindesinteressen in der Praxis hat. Des Weiteren wird auf die Frage nach der Existenz von Grundsätzen oder Richtlinien, die bei der Abwägungsentscheidung zu beachten hat, eingegangen und ein eigener Abwägungsvorschlag entwickelt.
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