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Krömer / Pawlak / Rabe von Pappenheim

Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst online


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Das Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2023 bietet schnelle Antworten auf Fragen der täglichen Personalarbeit. Die alphabetisch geordneten Stichwörter, denen eine übersichtliche Gliederung vorangestellt ist, sind verständlich durch Formulierungsbeispiele, Checklisten und Muster etc. erläutert. Sie können zur eigenen Verwendung online abgerufen werden. Der „Wegweiser“ zu Beginn der Erläuterungen gibt Auskunft darüber, ob allgemeines Arbeitsrecht oder spezielle tarifliche Bestimmungen gelten. Für eine weitere Recherche verweist der Navigator auf die Tarifrechts-Kommentare von Breier/Dassau und Sponer/Steinherr.

Die 16. Auflage 2023 berücksichtigt tarifliche und gesetzliche Änderungen genauso wie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, in der insbesondere der EuGH immer wieder neue Akzente setzt. Enthalten sind sowohl die Ergebnisse der TVöD-Tarifeinigung 2023 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst beim Bund, als auch in den Kommunen. Neu hinzugekommen sind die Stichwörter Arbeit auf Abruf, Arbeitszeiterfassung und Nachweisgesetz. Ausführliche Erläuterungen zum Whistleblowing und Hinweisgeberschutz finden sich im Stichwort Compliance, das um diesen Bereich aktualisiert und ergänzt wurde.

So bietet das Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2023 Sachbearbeitern wie auch Entscheidungsträgerinnen im Personalbereich Antworten auf klassische Fragestellungen und neue Facetten des Arbeitsrechts.

Zu den Autoren:
Das Autorenteam setzt sich aus praxiserfahrenen Spezialisten zusammen, die insbesondere auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig sind.
Jede Autorin und jeder Autor hat die im jeweiligen Fachbereich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse mit der Maßgabe in das Lexikon Arbeitsrecht eingebracht, den Leserinnen und Lesern die Materie verständlich zu machen und so viele Hinweise und Empfehlungen wie möglich zu geben.

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• Automatisch aktuell ohne Einsortieren
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Weitere Infos & Material


Jan Ruge ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Gründungspartner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Er hat für seine Mandanten bereits diverse Verfahren erfolgreich beim Bundesarbeitsgericht und Europäischen Gerichtshof geführt. Seit Jahren führt er arbeitsrechtliche Seminare u.a. für die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV) und die Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) durch.

Martin Krömer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Gründungspartner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Martin Krömer beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Begleitung von Umstrukturierungen und (Massen-)Entlassungsprozessen, dem Kündigungsrecht sowie der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Dr. Klaus Pawlak ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, die Beratung über Betriebsänderungen sowie das Aushandeln von Vertragsbeendigungen bei Führungskräften. Seit Jahren führt er arbeitsrechtliche Seminare, insbesondere zu den Themen Tarifrecht, Umstrukturierung und Betriebsänderung, Teilzeit- und Befristungsrecht, Kündigungsrecht, Betriebsübergang, Direktionsrecht sowie Haftung im Arbeitsverhältnis durch.


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