Kruse | Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung. | Buch | 978-3-428-10256-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 138, 235 Seiten, Paperback, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 366 g

Reihe: Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft

Kruse

Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung.


1. Auflage 2001
ISBN: 978-3-428-10256-3
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 138, 235 Seiten, Paperback, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 366 g

Reihe: Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft

ISBN: 978-3-428-10256-3
Verlag: Duncker & Humblot


Das Zivilprozessrecht trennt strikt zwischen dem Parteivortrag einerseits und der Parteivernehmung andererseits. Mit dem Tatsachenvortrag führen die Parteien den Stoff ein, mit dem sich das Gericht auseinanderzusetzen hat; die Parteivernehmung ist Beweisaufnahme.

Eine vergleichbare Einteilung der Erklärungen des Angeklagten in der Hauptverhandlung findet sich in der strafprozessualen Dogmatik nicht. Den Erklärungen des Angeklagten wird eine nebulöse Doppelrolle zugewiesen, indem ihnen einerseits Verfassungsrang im Rahmen des rechtlichen Gehörs zukommen sollen, zugleich aber eine beliebige Verwertbarkeit als Beweismittel im "weiteren" oder "untechnischen" Sinne. Entsprechend willkürlich sind die rechtlichen Konsequenzen, die an die Äußerungen des Angeklagten in den verschiedenen Verfahrensstadien geknüpft werden.

Der Autor will dazu beitragen, die Strukturen der strafprozessualen Hauptverhandlung - insbesondere der Erklärungen des Angeklagten - aufzuhellen. Zunächst wird anhand der gesetzlichen Grundlagen nachgewiesen, dass die Erklärungsrechte der Gewährung rechtlichen Gehörs dienen, ähnlich den Erklärungen der Parteien im Zivilprozess. Lediglich für das Geständnis des Angeklagten als "freiwillig dargebotenes Untersuchungsmittel von größtem Wert" lässt sich aus den Motiven zur Reichsstrafprozessordnung ein Vorbehalt herauslesen. Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, die Sonderrolle des Geständnisses in der Strafprozessordnung als Beweismittel festzuschreiben.

Aus diesem Verständnis der Erklärungen des Angeklagten als Parteierklärungen lassen sich zahlreiche - praktisch relevante - Konsequenzen ableiten für die verschiedenen Verfahrensstadien: Die Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme und die sonstigen Erklärungen (§§ 257, 258 StPO).

Kruse Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Tatsachenvortrag der Parteien: Überblick - Einführung - Parteiprozeß - Verlesung des Anklagesatzes - Die Vernehmung des Angeklagten - Weitere Beteiligte - 2. Kapitel: Die Beweisaufnahme: Einleitung - Die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung - Der Beweisantrag - Die Ablehnungsgründe - Der Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Zusammenfassung - 3. Kapitel: Sonstige Erklärungsrechte (§§ 257, 258 StPO): Einleitung - Befragung gemäß § 257 StPO - Schlußvorträge gemäß § 258 I StPO - Das letzte Wort des Angeklagten - Schluß - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.