Langer | Von der Treue der Bürger zur Verfassung. | Buch | 978-3-428-18583-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 1497, 313 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 470 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Langer

Von der Treue der Bürger zur Verfassung.

Loyalitätsanforderungen an den Staatsbürger im freiheitlichen Verfassungsstaat unter besonderer Berücksichtigung des Treuebekenntnisses im Einbürgerungsrecht.
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-18583-2
Verlag: Duncker & Humblot

Loyalitätsanforderungen an den Staatsbürger im freiheitlichen Verfassungsstaat unter besonderer Berücksichtigung des Treuebekenntnisses im Einbürgerungsrecht.

Buch, Deutsch, Band 1497, 313 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 470 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-18583-2
Verlag: Duncker & Humblot


Ausgangspunkt der Arbeit ist der Befund, dass ein Einbürgerungsbewerber sich nach § 10 StAG zur ›freiheitlichen demokratischen Grundordnung‹ zu bekennen hat. Durch diese Anforderung zeigt der Staat, dass er die Mitgliedschaft im Staatsverband von der Identifikation mit seiner Wertordnung abhängig machen will. Dies provoziert zu der Frage, wie dies mit den allgemeinen Anforderungen an die staatsbürgerliche Verfassungstreue vereinbar ist. Nach Würdigung staatsphilosophischer Grundlegungen des freiheitlichen Staates sowie Analyse des Grundgesetzes kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass eine Identifikations- oder Bekenntnispflicht gerade nicht besteht. Das Bekenntnis im Einbürgerungsrecht ist zwar auf Grund des souveränen Rechts des Volkes zur Entscheidung über die Aufnahmekriterien verfassungsrechtlich trotzdem zulässig. Aus freiheitlicher Sicht erscheint es aber – auf Grund seines Wertbezugs – problematisch und sollte durch eine reine Wissensprüfung abgelöst werden.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung
Verfassungstreue im Einbürgerungsrecht als Ausgangspunkt – Methodik und Gang der Untersuchung – Standortbestimmung

B. Die Idee der Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit: Begriff – Funktion – Rechtsnatur – Völkerrecht und Staatsangehörigkeit – Staatsbürgerschaft – ein Bündel von Rechten und Pflichten – Staat und Nation – Konzeptionen von Staatsbürgerschaft – Staatsangehörigkeit nach dem Grundgesetz

C. Treue und Wertordnung
Wert und Wertordnung – Versuch einer terminologischen Eingrenzung – Wertgeltung in einer freiheitlichen Gesellschaft – Die Wertordnung des Grundgesetzes

D. Der freiheitliche Staat zwischen Neutralität und Verfassungsschutz – staatsphilosophische Grundlegung
Das Paradoxon der Neutralität – Verfassungstreue und Verfassungsschutz – Die Verantwortung des Bürgers für die Freiheit

E. Verfassungstreue im Grundgesetz
Verfassungstreue und Demokratie – Verfassungstreue in der Grundrechtsdogmatik – Verfassungstreue und Schulpflicht – Sonstige Anhaltspunkte für Verfassungstreue im Grundgesetz

F. Synthese der Erkenntnisse zu einer Konzeption staatsbürgerlicher Verfassungstreue
Gefordertes Maß an Treue – Normative Qualität der Anforderungen – Gegenstand der geforderten Treue – Zwischenstand

G. Verfassungstreue im Einbürgerungsrecht

H. Resümee

Literatur- und Sachwortverzeichnis


Pascal Langer studierte Rechtswissenschaft in Mainz und promovierte in Mainz und Frankfurt am Main. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens war er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Uwe Volkmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen wurde er zum Richter in Hessen ernannt. Derzeit ist er als Familienrichter tätig. Darüber hinaus übernimmt er regelmäßig Dozententätigkeiten.

Pascal Langer studied law in Mainz and did a doctor’s degree in Mainz and Frankfurt am Main. After finalizing the first state examination in law he worked as a scientific assistance at the chair for Public Law and Philosophy of Law of Prof. Dr. Uwe Volkmann (Goethe-Universität Frankfurt am Mainz). After the second state examination he was appointed as judge in Hessen. Currently, he works as a family court judge. Additionally, he works frequently as a lecturer.



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