Lauterbach Unternehmen zwischen Staat und Gesellschaft.

Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Russland am Beispiel der Eisenbahnen.
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-428-55413-3
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Russland am Beispiel der Eisenbahnen.

E-Book, Deutsch, Band 4, 482 Seiten

Reihe: Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht / Studies in Comparative Public Law

ISBN: 978-3-428-55413-3
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Arbeit liefert eine systematische Untersuchung der Fragestellung, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen ein zu 100% von der öffentlichen Hand gehaltenes Unternehmen in die staatliche Sphäre einzuordnen ist. Dabei wird insbesondere untersucht, was eine Voraussetzung und was eine Folge der Staatlichkeit eines Unternehmens darstellt. Im Wege eines Rechtsvergleichs setzt sich die Autorin mit den in Deutschland wie Russland geläufigen Kriterien zur Abgrenzung der staatlichen von der gesellschaftlichen Sphäre auseinander und entwickelt daraus einen eigenen sowohl für russische als auch deutsche Unternehmen gültigen Ansatz. Diesen wendet sie auf die beiden Beispielunternehmen Deutsche Bahn AG und Russische Eisenbahnen an und liefert somit einen Betrag zur Beantwortung der Frage, wie viel Staat eigentlich in der Deutschen Bahn und den Russischen Eisenbahnen steckt.
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1. Teil: Die Entwicklung des Kriteriums der demokratischen Legitimation für die Einordnung eines Unternehmens in die staatliche oder gesellschaftliche Sphäre

§ 1 Einführung: Problemaufriss – Der bisherige Forschungsstand – Die Zielsetzung und Vorgehensweise – Prämissen – Begrifflichkeiten und Klarstellungen – Die wirtschaftspolitische Einordnung
§ 2 Formale Kriterien für die Einordnung eines Unternehmens in die staatliche oder gesellschaftliche Sphäre: Die Zweiteilung des Rechts als Grundlage der formalen Abgrenzung – Die Rechtsform als Abgrenzungskriterium – Die Handlungsform als Abgrenzungskriterium
§ 3 Materielle Kriterien für die Einordnung eines Unternehmens in die staatliche oder gesellschaftliche Sphäre: Das Eigentum als Abgrenzungskriterium – Die staatliche Aufgabe als Abgrenzungskriterium
§ 4 Spezifisch verfassungsrechtliche Kriterien für die Einordnung eines Unternehmens in die staatliche oder gesellschaftliche Sphäre: Die Grundrechte als Abgrenzungskriterium – Das Demokratieprinzip und die demokratische Legitimation als Abgrenzungskriterium

2. Teil: Die Anwendung des Kriteriums der demokratischen Legitimation auf die Beispielsunternehmen 'DB AG' und 'RŽD OAGRF' zur Einordnung in die staatliche bzw. gesellschaftliche Sphäre

§ 5 Die Eisenbahnen als Beispielsunternehmen: Kurzer geschichtlicher Überblick – Die Anwendung geläufiger Abgrenzungskriterien auf die DB AG und die RŽD
§ 6 Die Anwendung des Kriteriums der demokratischen Legitimation auf die Eisenbahnunternehmen: Der völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmen für die Einflussnahme des Staates auf 'seine' Eisenbahnen nach Maßgabe des Demokratieprinzips – Die externen Regulierungsmittel als staatliche Einflussnahme auf die Eisenbahnunternehmen – Die gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln für den Staat als Mittel staatlicher Einflussnahme – Die staatliche Einflussnahme im Rahmen des geltenden Gesellschaftsrechts – Zusammenfassung und Ergebnis der Anwendung des Kriteriums der demokratischen Legitimation auf die Beispielsunternehmen
§ 7 Ausblick und Schlussbemerkungen

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Theresa Lauterbach studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der sibirischen Föderalen Universität Krasnojarsk. Sie promivierte zu einem Vergleich des deutschen und russischen Rechts bei Herrn Professor Dr. Urs Kramer und nahm danach den juristischen Vorbereitungsdienst im OLG Bezirk München auf.

Theresa Lauterbach studied law at the University of Passau and the Sibirian Federal University of Krasnoyarsk. She obtained her doctorate in a comparison of German and Russian law under Professor Dr. Urs Kramer and then began her legal training (juristischen Vorbereitungsdienst) at the Higher Regional Court of Munich.



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