Lecheler / Determann | Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 7, 84 Seiten

Reihe: Beiträge zum Beamtenrecht

Lecheler / Determann Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten.

Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung.
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-49962-5
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung.

E-Book, Deutsch, Band 7, 84 Seiten

Reihe: Beiträge zum Beamtenrecht

ISBN: 978-3-428-49962-5
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger nehmen vielfältige Hoheitsaufgaben wahr. Die Ausübung derartiger Aufgaben behält Art. 33 IV GG im Regelfall Beamten vor. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist seit langem umstritten.

Die Autoren untersuchen in der vorliegenden Studie zunächst eingehend das Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Anwendung des Art. 33 IV GG wird hier eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche abgelehnt und demgegenüber differenzierend überprüft, ob und inwieweit die einzelnen Dienstposten mit der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse betraut sind. Dabei zeigt sich, daß ein Großteil der Bediensteten hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt und daher verbeamtet werden muß. Wenngleich diese Fragen bisher nicht unmittelbar durch höchstrichterliche Rechtsprechung eindeutig entschieden sind, so sprechen doch die bisherigen Stellungnahmen sowohl des BVerfG als auch des BVerwG, des BGH und des BAG für die hier vertretene Sicht von Art. 33 IV GG. Diesen Anforderungen genügt es auch nicht, wenn Angestellte durch - in der Sache dem Beamtenverhältnis stark angenäherte - Dienstordnungsangestellte ersetzt werden. In jüngerer Zeit ist der gegenläufige Trend erkennbar, die Ersetzung von Dienstordnungsangestellten durch Tarifangestellte; entgegen vereinzelt vertretener Auffassungen in der Literatur entfernt sich diese Praxis noch weiter von der verfassungsrechtlich gebotenen Gestaltung und stellt daher einen (weiteren) Verstoß gegen Art. 33 IV dar.

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Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: Fragestellung und Gang der Untersuchung - A. Aufgaben und Befugnisse der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger: Leistungsgewährung, insbesondere gegenüber Versicherten - Anbahnung des Versicherungsverhältnisses - Erhebung von Zwangsbeiträgen zur Finanzierung der Versicherungsleistungen und anderer Leistungen - Verwaltungsvollstreckung, Verhängung von Bußgeldern - Personalgewalt über die Bediensteten der Sozialversicherungsträger - Buchhaltung und Vermögensverwaltung - Beauftragung von Dritten (Leistungserbringern) - Beratung, Betriebsprüfung und Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften durch Unfallversicherungsträger - Arbeitsförderungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit - B. Verfassungsrechtliche Pflicht der Sozialversicherungsträger zur Beschäftigung von Beamten: Öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis - Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse - 'In der Regel' - C. Vorgaben der einfachen Gesetze: Rechtspflicht zur Beschäftigung von Beamten nach den allgemeinen Beamtengesetzen - Rechtspflicht zur Beschäftigung von Beamten nach spezialgesetzlichen Vorschriften im Bereich der Sozialversicherung - Rechtspflicht zur Beschäftigung von Dienstordnungsangestellten - D. Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis



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