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Das Standardwerk beständig in herausragender Aktualität
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Haufe
Leistungsmerkmale:
Praxisorientierte Kommentierung
• Praxiskommentierung aller bis zum 01.01.2023 vom IASB neu herausgegebenen oder revidierten Standards, Interpretationen und Entwürfe
• Berücksichtigung von Agenda-Entscheidungen des IFRS IC, die die Standards auslegen
• Behandlung ausgewählter Enforcement-Entscheidungen
• Vielfältige Praxisbeispiele und Buchungssätze
• Mit Spezial-Themen wie z. B. branchenspezifischen Vorschriften (Versicherungsverträge, Landwirtschaft, Exploration und Evaluierung von mineralischen Vorkommen)
• Normenverzeichnis zu allen in den Kommentierungen angegebenen Passagen aus den IFRS/IAS bzw. IFRIC/SIC unter Angabe der jeweiligen Fundstellen in den Kommentierungen
• Vernetzung der Themen durch Verweise innerhalb der und zwischen den einzelnen Kommentierungen
Top-aktuell informiert dank Komplettaktualisierung zum Rechtsstand 01.01.2023
• Amendment zu IAS 1 vom Oktober 2022 betreffend die Abgrenzung kurz- und langfristiger Verbindlichkeiten
• Entscheidung des IFRS IC zur Behandlung von verfügungsbeschränkten liquiden Mitteln
• Anhangangaben zu aktuellen, krisenbedingten Unsicherheiten
• Krisenbedingte Auswirkungen auf die Bewertung von sachlichen und immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens
• Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine auf u.a. die (Ent-)Konsolidierung
• Besonderheiten der Folgebilanzierung von goodwill in Fremdwährung
• Agenda-Entschiedung zur Anwendung von IAS 20 auf ein Kreditprogramm der EZB
• Bilanzierung von sale-and-lease-back-Transaktionen nach einem Amendment zu IFRS 16
• FICE-Projekt des IASB
• Bilanzierung zugesagter Inflationsausgleichsprämien
• Auswirkung der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG auf Steuerlatenzen
• Bilanzierung der Unsicherheiten bei anderen Steuern als Ertragssteuern
• Währungsumrechnung: Folgen der Aussetzung des offiziellen Euro-Rubel-Wechselkurses der EZB
• Finanzinstrumente: Behandlung von cash in transit, Bilanzierung von Stromlieferverträgen und Kreditsicherheiten
• Termin- bzw. kombinierte Optionsgeschäfte über nicht beherrschende Anteile
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Steuerrecht Internationales und Europäisches Steuer-, Bilanz- und Rechnungslegungsrecht
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Unternehmensfinanzen Externes Rechnungswesen, Rechnungslegung, Bilanzierung
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Unternehmensfinanzen Internationales Rechnungswesen
- Rechtswissenschaften Steuerrecht Bilanz- und Bilanzsteuerrecht, Rechnungslegung, Betriebliches Steuerwesen
Weitere Infos & Material
Vorwort zur 14. Auflage
Nutzungstipps
Autoren des Haufe IFRS-Kommentars
Zuordnung der Standards zu den Paragrafen
Zuordnung der Paragrafen zu den Standards
Anwendungsbersicht IFRS
A Grundlagen der Rechnungslegung
§ 1 Rahmenkonzept
§ 2 Darstellung des Abschlusses
§ 3 Kapitalflussrechnung
§ 4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
§ 5 Anhang
§ 6 Erstmalige Anwendung
§ 7 IFRS-Rechnungslegung nach deutschem Recht
B Bewertungsmethoden
§ 8a Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
§ 9 Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung
§ 10 Planmäßige Abschreibungen
§ 11 Außerplanmäßige Abschreibungen, Wertaufholung
§ 12 Öffentliche Zuwendungen
C Bilanzierung der Aktiva
§ 13 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens
§ 14 Sachanlagen
§ 15 Leasing
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Änderung des Geschäftsmodells nach IFRS 9
Eine Umklassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts innerhalb der Bewertungskategorien des IFRS 9 setzt eine Änderung des Geschäftsmodells (der subjektiven Klassifizierungsbedingung) voraus (IFRS 9.4.4.1). Der tatsächliche Eintritt einer solchen Änderung ist nach Auffassung des IASB sehr selten und muss
- durch das senior management als Ergebnis externer oder interner Änderungen festgelegt werden,
- signifikant sein für die operative Tätigkeit des Bilanzierenden und
- nachweisbar sein gegenüber externen Parteien (IFRS 9.B4.4.1).
Abzustellen ist nach IFRS 9.B4.4.1 auf eine Entscheidung des senior management, nicht des für die Bestimmung des Geschäftsmodells heranzuziehenden „key management personnel" i. S. v. IAS 24 (Rz 154). Es bedarf daher keiner
Übereinstimmung der Management-Ebenen, die Umklassifizierung ist von einer höheren Ebene auszulösen.
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