Lützenrath / Peppmeier / Schuppener | Bankstrategien für Unternehmenssanierungen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 286 Seiten, eBook

Lützenrath / Peppmeier / Schuppener Bankstrategien für Unternehmenssanierungen

Erfolgskonzepte zur Früherkennung und Krisenbewältigung
2. Auflage 2006
ISBN: 978-3-8349-9221-5
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Erfolgskonzepte zur Früherkennung und Krisenbewältigung

E-Book, Deutsch, 286 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-9221-5
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Die professionelle Handhabung von Unternehmenskrisen durch Kreditinstitute stellt höchste Anforderungen an Bankmitarbeiter. Dieses Buch verknüpft in zweiter aktualisierter Auflage alle juristisch und wirtschaftlich relevanten Aspekte zur Krisenprophylaxe, Krisenbewältigung und Abwicklung - praxisgerecht aufbereitet für die Anwendung im Tagesgeschäft. Es enthält leicht einsetzbare Instrumente zur Früherkennung von Krisen, Konzepte für erfolgreiche Gegenmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Insolvenzfall. Eine Vielzahl von Beispielen aus der Praxis der Autoren erhöht die Anschaulichkeit und hilft effektiv, Ausfallrisiken zu reduzieren. Die zweite Auflage ist aktualisiert und erweitert um das Thema Verkauf von Distressed und Non-Performing Loans.

Christian Lützenrath, Kai Peppmeier und Jörg Schuppener sind Geschäftsführer der Turnaround Management Consult GmbH in Dortmund.

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Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


1;Vorwort zur 2. Auflage;5
2;Vorwort;7
3;Inaltsverzeichnis;9
4;1. Entstehung und fruhzeitiges Erkennen der Unternehmenskrise;17
4.1;1.1 Zeitliche Entwicklung von Unternehmenskrisen;18
4.1.1;1.1.1 Potenzielle Gefahren;18
4.1.2;1.1.2 Latente Gefahren;18
4.1.3;1.1.3 Manifeste Gefahren;19
4.2;1.2 Arten von Unternehmenskrisen;19
4.2.1;1.2.1 Strategische Krise;20
4.2.2;1.2.2 Ertragskrise;21
4.2.3;1.2.3 Liquiditatskrise;21
4.3;1.3 Ursachen von Unternehmenskrisen;21
4.3.1;1.3.1 Endogene Ursachen;22
4.3.2;1.3.2 Exogene Ursachen;24
4.3.3;1.3.3 Multikausalitat der Ursachen;25
4.4;1.4 Fruhzeitiges Erkennen von Unternehmenskrisen;26
4.4.1;1.4.1 Typische Krisensymptome;28
4.4.2;1.4.2 Risiko und Krisenfruherkennung durch (qualitative) Jahresabschlussanalyse;29
4.4.3;1.4.3 Risiko und Krisenfruherkennung durch Analyse der mehrjahrigen Erfolgsrechnung;32
4.4.4;1.4.4 Checkliste zur Fruherkennung von Unternehmenskrisen (Friiherkennungstreppe);35
5;2. Insolvenzeroffnungsgrunde;37
5.1;2.1 Zahlungsunfahigkeit;38
5.2;2.2 Drohende Zahlungsunfahigkeit;41
5.3;2.3 Uberschuldung;42
5.4;2.4 Insolvenzantragsrechte und -pflichten;47
6;3. Krisenmanagement-Einleitung von Sofortmaßnahmen;49
6.1;3.1 Teambildung;50
6.2;3.2 Liquiditatsmanagement;51
6.2.1;3.2.1 Debitorenmanagement;53
6.2.2;3.2.2 Lagermanagement;53
6.2.3;3.2.3 Vertriebsmanagement;54
6.2.4;3.2.4 Kreditmanagement;54
6.2.5;3.2.5 Verwertung nicht betriebsnotwendiger Aktiva;55
6.3;3.3 Uberschuldungsproblematik;55
7;4. Sanierungskonzepte-Erstellung und Prüfung von Maßnahmenkatalogen;57
7.1;4.1 Gutachterauswahl/Wer erstellt das Sanierungskonzept?;57
7.2;4.2 Inhaltliche Bereiche der Sanierungspriifung;58
7.2.1;4.2.1 Analyse der Krisenursachen;59
7.2.2;4.2.2 Analyse der relevanten Unternehmensbereiche;61
7.3;4.3 Erstellung des Sanierungskonzeptes;72
7.3.1;4.3.1 Strategische Neuausrichtung des Unternehmens;74
7.3.2;4.3.2 Erstellung eines umsetzungsorientierten MaBnahmenplans;76
7.3.3;4.3.3 Szenario-Rechnungen;77
7.3.4;4.3.4 Sanierungsfahigkeit/Sanierungswurdigkeit;77
7.4;4.4 Stolpersteine von Sanierungskonzepten;79
8;5. Kommunikation in der Unternehmenskrise;83
8.1;5.1 Kommunikationsstrategien in der Krise;83
8.1.1;5.1.1 Wahl des Zeitpunktes und der Reihenfolge;84
8.1.2;5.1.2 Wahl der Inhalte;85
8.2;5.2 Instrumente der Krisenkommunikation;86
8.3;5.3 Regeln fur den Aufbau einer Kommunikationsstrategie;87
9;6. M&A als Mittel zum Turnaround;89
9.1;6.1 Motive und Erwartungen der Beteiligten;90
9.2;6.2 Darstellung potenzieller Unternehmenskaufer;92
9.2.1;6.2.1 Marktteilnehmer;92
9.2.2;6.2.2 Management;94
9.2.3;6.2.3 Investoren;96
9.3;6.3 Ablauf des M&A-Prozesses;99
9.3.1;6.3.1 Analyse der Ausgangssituation;99
9.3.2;6.3.2 Entscheidungsprozess;100
9.3.3;6.3.3 Vorbereitung des Verkaufs;100
9.3.4;6.3.4 Verhandlungsphase;101
9.4;6.4 Kaufpreisfindung;102
9.4.1;6.4.1 Substanzwertmethode;103
9.4.2;6.4.2 Ertragswertmethode;103
9.4.3;6.4.3 Cashflow-Analyse;104
9.4.4;6.4.4 Multiplikatorverfahren;105
9.4.5;6.4.5 Problematik negativer Cashflows;106
9.4.6;6.4.6 Probleme der Kaufpreisfindung;108
9.5;6.5 Finanzierung von Unternehmensubernahmen;109
9.6;6.6 Fallbeispiel einer strukturierten Finanzierung;113
9.6.1;6.6.1 Schilderung der Ausgangslage;113
9.6.2;6.6.2 Entscheidungsprozess und Nachfolgekonzept;113
9.6.3;6.6.3 Transaktions- und Finanzierungsstruktur;115
9.6.4;6.6.4 Auswirkungen der Finanzierungsstruktur;117
9.6.5;6.6.5 Exit-Szenario;119
9.6.6;6.6.6 Renditebetrachtung der Investoren;119
9.6.7;6.6.7 Resiimee des Fallbeispiels;120
9.7;6.7 Mitarbeiterbeteiligung an Krisenunternehmen;121
9.7.1;6.7.1 Ziele und Motive der Beteiligten;121
9.7.2;6.7.2 Rahmenbedingungen im Krisenfall;122
9.7.3;6.7.3 Mittelherkunft in Krisenunternehmen;122
9.7.4;6.7.4 Transaktionsmodelle einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung;125
9.8;6.8 Steuer- und gesellschaftsrechtliche Einfliisse;128
9.8.1;6.8.1 Interessenlage des Kaufers;128
9.8.2;6.8.2 Besonderheiten bei Personengesellschaften;128
9.8.3;6.8.3 Nutzung von Verlustvortragen;129
10;7. Finanzwirtschaftliche Sanierung;131
10.1;7.1 Stundung von Zinsen und Tilgungsleistungen;132
10.2;7.2 Finanzierung von Einzelgeschaften;132
10.3;7.3 Factoring/Forfaitierung;133
10.4;7.4 Wechsel-Scheck-Verfahren;134
10.5;7.5 Umschuldung;135
10.6;7.6 Freigabe von Sicherheiten;136
10.6.1;7.6.1 Ausgestaltungsmoglichkeiten;136
10.6.2;7.6.2 Risiken bei der Freigabe von Sicherheiten;137
10.7;7.7 Verzicht auf Zins- und Tilgungsleistungen;140
10.8;7.8 Verzicht auf Kapitalforderungen;140
10.9;7.9 AuBergerichtlicher Vergleich;143
10.10;7.10 Rangrucktrittserklarung;144
10.10.1;7.11 Umwandlung von Krediten in Beteiligungen;145
10.10.1.1;7.11.1 Probleme des Umwandlungsvorgangs;145
10.10.1.2;7.11.2 Problem der Gesellschafterstellung;147
10.10.2;7.12 Einraumung eines Sanierungskredites;148
10.10.3;7.13 Offentliche Finanzierungshilfen zur Sanierung;149
11;8. Sicherheitenpoolvertrag;153
11.1;8.1 Poolanlasse/-vorteile;153
11.2;8.2 Poolorganisation;155
11.3;8.3 Sanierungsmafcnahmen des Pools;156
11.3.1;8.3.1 Stillhalten bzw. Aufrechterhalten der Kreditlinien;156
11.3.2;8.3.2 Neukreditvergabe;156
11.3.3;8.3.3 Probleme der Sanierungspraxis;157
11.4;8.4 Verwertung und Haftungsgefahren;158
11.4.1;8.4.1 Verwertung durch den Pool;158
11.4.2;8.4.2 Sicherheitenabgrenzung;160
11.4.3;8.4.3 Haftungsgefahren;161
12;9. Verkauf von Distressed and Non-Performing Loans (NPLs);165
12.1;9.1 Der deutsche NPL-Markt;165
12.2;9.2 Strategien und Effekte;166
12.3;9.3 Formen derVerwertung notleidender Forderungen;166
12.3.1;9.3.1 True Sale;166
12.3.2;9.3.2 Unterbeteiligung;167
12.3.3;9.3.3 Verbriefung;168
12.4;9.4 Typischer Ablaut einer NPL-Transaktion;170
12.4.1;9.4.1 Portfoliozusammenstellung;170
12.4.2;9.4.2 Bieterauswahl;171
12.4.3;9.4.3 Datenzusammenstellung und Vorbereitung fiir Kaufer-Due Diligence;171
12.4.4;9.4.4 Due Diligence;172
12.4.5;9.4.5 Zuschlag an Bieter;174
12.4.6;9.4.6 Erstellung und Unterzeichnung des Kaufvertrages, Kaufpreiszahlung und Ubergabe der Akten;175
12.5;9.5 Strategien der Erwerber;176
12.6;9.6 Rechtliche Rahmenbedingungen;177
13;10.Prufungspflichten in der Unternehmenskrise;181
13.1;10.1 Stillhalten;181
13.2;10.2 Kundigung des Kreditengagements;183
13.3;10.3 Stellung eines Insolvenzantrages;187
13.4;10.4 Gewahrung eines Sanierungskredites;188
13.4.1;10.4.1 Erstellung eines Sanierungskonzeptes;189
13.4.2;10.4.2 Kundigung des Sanierungskredites;192
13.4.3;10.4.3 Vereinbarung von Financial Covenants;193
13.5;10.5 Gewahrung eines Uberbruckungskredites;195
13.6;10.6 Kredit zur Liquidation des Krisenunternehmens;197
14;11. Begleitung von Krisenunternehmen-Haftungen und Risiken.;201
14.1;11.1 Haftungsrisiken ftir die Kreditinstitute;201
14.1.1;11.1.1 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen;201
14.1.2;11.1.2 Quasi-Gesellschafterhaftung;207
14.1.3;11.1.3 Haftungsrisiken aus Glaubigergefahrdung;208
14.2;11.2 Exkurs: Beirat eines Krisenunternehmens;213
14.3;11.3 Haftungsrisiken fur Bankmitarbeiter;215
15;12.Unternehmenssanierung in der Insolvenz;219
15.1;12.1 Ein Blick in die Insolvenzstatistik;220
15.2;12.2 Strategien im Regelinsolvenzverfahren;221
15.2.1;12.2.1 Vorgehen im vorlaufigen Insolvenzverfahren;221
15.2.2;12.2.2 Vorgehen im eroffneten Insolvenzverfahren;227
15.3;12.3 Mitwirkung im Glaubigerausschuss;230
15.3.1;12.3.1 Aufgaben des Glaubigerausschusses;230
15.3.2;12.3.2 Bildung und Zusammensetzung des Glaubigerausschusses;232
15.3.3;12.3.3 Haftung und Vergiitung im Glaubigerausschuss;234
15.4;12.4 Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung - Sanierungsinstrumente?;235
15.4.1;12.4.1 Insolvenzplanverfahren;237
15.4.2;12.4.2 Eigenverwaltung (mit Insolvenzplan);241
16;13. Kreditvergabe in der Insolvenz;245
16.1;13.1 Insolvenzgeldvorfinanzierung;245
16.1.1;13.1.1 Individuelles Verfahren;246
16.1.2;13.1.2 Forderungskaufverfahren;246
16.1.3;13.1.3 Umfang des Insolvenzgeldes;248
16.1.4;13.1.4 Forderung der Bundesanstalt fiir Arbeit gegen den Arbeitgeber;249
16.2;13.2 Exkurs: Einsatz einer Transfergesellschaft zur Durchfiihrung von PersonalmaRnahmen;250
16.3;13.3 Kreditaufnahme im vorlaufigen und eroffneten Verfahren;251
16.3.1;13.3.1 Kreditaufnahme;251
16.3.2;13.3.2 Sicherheiten;252
16.4;13.4 Finanzierung eines Insolvenzplanverfahrens;254
16.4.1;13.4.1 Regelungen im Insolvenzplan;254
16.4.2;13.4.2 Kreditarten;254
16.4.3;13.4.3 Kreditrahmen;255
16.4.4;13.4.4 Dauerder Privilegierung;256
16.4.5;13.4.5 Gesetzlicher Glaubigerschutz;256
17;14. Anfechtung im Insolvenzverfahren;257
17.1;14.1 Anfechtungsvoraussetzungen;258
17.1.1;14.1.1 Anfechtungsgegenstand;258
17.1.2;14.1.2 Anfechtungsberechtigter;258
17.1.3;14.1.3 Anfechtungsgrund;259
17.1.4;14.1.4 Anfechtungsgegner;259
17.2;14.2 Anfechtungswirkung;261
17.3;14.3 Besonderheiten des Bargeschaftes;261
17.4;14.4 Anfechtungstatbestande und -moglichkeiten;262
17.4.1;14.4.1 Kongruente Deckung;262
17.4.2;14.4.2 Inkongruente Deckung;264
17.5;14.5 Aufrechnung von Kontogutschriften;267
17.5.1;14.5.1 Wirkung der Insolvenzeroffnung;268
17.5.2;14.5.2 Kongruente oder inkongruente Zahlungseingange?;269
17.6;14.6 Vorsatzliche Glaubigerbenachteiligung;274
17.7;14.7 Vorsatzliche Glaubigerbenachteiligung durch Vertrage mitnahestehenden Personen;275
17.8;14.8 Kapitalersetzende Darlehen;276
17.9;14.9 Unmlttelbare Benachteiligung;277
17.10;14.10 Unentgeltliche Leistungen;278
18;15.Verwertung von Sicherheiten;279
18.1;15.1 Bewegliches Anlagevermogen;279
18.1.1;15.1.1 Sicherungsubereignung;280
18.1.2;15.1.2 Pfandrechte;282
18.2;15.2 Vorratsvermogen;283
18.3;15.3 Forderungen;284
18.4;15.4 Verwertung von Immobilien;287
18.4.1;15.4.1 Auswirkung des Insolvenzverfahrens auf die Verwertung;288
18.4.2;15.4.2 Voraussetzungen fur die Verwertung;290
18.5;15.5 Handlungsalternativen der Bank;291
18.5.1;15.5.1 Voruberlegungen;291
18.5.2;15.5.2 Absonderungsberechtigung und ihre Konsequenzen;291
18.5.3;15.5.3 Vollstreckungsversteigerung;292
18.5.4;15.5.4 Zwangsverwaltung;293
18.5.5;15.5.5 Freihandige VerauBerung;294
18.5.6;15.5.6 Insolvenzantrag zur Vermeidung eines Zwangsversteigerungsverfahrens;295
19;Stichwortverzeichnis;297

Entstehung und frühzeitiges Erkennen der Unternehmenskrise.- Insolvenzeröffnungsgründe.- Krisenmanagement — Einleitung von Sofortmaßnahmen.- Sanierungskonzepte — Erstellung und Prüfung von Maßnahmenkatalogen.- Kommunikation in der Unternehmenskrise.- M&A als Mittel zum Turnaround.- Finanzwirtschaftliche Sanierung.- Sicherheitenpoolvertrag.- Verkauf von Distressed and Non-Performing Loans (NPLs).- Prüfungspflichten in der Unternehmenskrise.- Begleiten von Krisenunternehmen — Haftungen und Risiken.- Unternehmenssanierung in der Insolvenz.- Kreditvergabe in der Insolvenz.- Anfechtung im Insolvenzverfahren.- Verwertung von Sicherheiten.


7.6 Freigabe von Sicherheiten (S. 120-121)

7.6.1 Ausgestaltungsmoglichkeiten

Die Freigabe von Sicherheiten dient der Zufuhrung zusatzlicher liquider Mittel. Eine Wirkung hinsichtlich eines Uberschuldungstatbestandes entfaltet sie naturgemaB nicht. Grundsatzlich erfolgt die Freigabe entweder als direkte Zufuhrung liquider Mittel zum Beispiel durch Freigabe verpfandeter Guthaben oder von Zahlungseingangen bzw. als indirekte Zufuhrung durch Freigabe von Sicherheiten, nachrangigen Grundpfandrechten oder Forderungszessionen. Die direkte Zufuhrung liquider Mittel ist in der Praxis unwahrscheinlich. Ein Kreditinstitut ist in der Regel nicht bereit, ohne Gegenleistungen auf liquide Sicherheiten zu verzichten und eine Verschlechterung seiner Kreditsicherung hinzunehmen. Ein Tausch von liquiditatsnahen in liquiditatsferne Sicherheiten (zum Beispiel Verpfandung von Guthaben gegen Grundschuld) ist dagegen denkbar, sofern das freigebende Kreditinstitut hierdurch seine Risikoposition nicht verschlechtert.

Praxisrelevanter ist die Freigabe von Sicherheiten, die von Banken und Sparkassen als eingeschrankt werthaltig betrachtet und daher bei der Sicherheitenbewertung nicht oder nur begrenzt angesetzt werden. Messen andere Fremdkapitalgeber diesen einen hoheren Wert bei, werden sie unter „Beiziehung" dieser Sicherheiten zusatzliche Liquiditat zur Verfugung stellen. Zum Beispiel ist die Freigabe von zedierten Forderungen an einen Factor/Forfaiteur eine Moglichkeit, zusatzliche Liquiditat zu generieren. Naturlich erwarten Banken und Sparkassen im Gegenzug eine Reduzierung ihrer Kreditlinie, die in der Praxis jedoch geringer ausfallen muss, als der Liquiditatszufluss aus dem Forderungs verkauf, zumal der Factor/Forfaiteur normalerweise die Zustimmung zum Forderungsankauf davon abhangig macht, dass dem Unternehmen durch den Abschluss dieses Geschaftes zusatzliche liquide Mittel zur Verfugung stehen.

Insofern wird vor der Freigabe der Sicherheiten regelmaBig vereinbart, dass die neu gewonnene Liquiditat zu einem wesentlichen Teil dem Krisenunternehmen zur freien Verfugung bleibt und nicht zur vorzeitigen Tilgung ftir andere Glaubiger „missbraucht" werden darf. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus iiblich, vor Freigabe der Sicherheiten zwischen dem Krisenunternehmen und den Kreditinstituten einen bestimmten Verwendungszweck - Bestreitung betriebsnotwendiger Ausgaben, wie Materialeinkauf, Lohn-/Gehaltszahlungen, Zahlungen an wichtige Lieferanten etc. - fur die zusatzlichen Mittel schriftlich zu vereinbaren. Dies kann bis zur Vereinbarung einer Treuhandauftrages im Uberweisungsauftrag an ein fremdes Kreditinstitut fiihren, um die Verwendung der eingehenden Gelder zur Linienreduzierung bei dem empfangenden Kreditinstitut zu verhindern. Bei Zuwiderhandlung durch das empfangende Kreditinstitut wird die uberweisende Bank die Betrage zuruckfordern. Dariiber hinaus kbnnen ihn Schadenersatzanspriiche aus treuhandverletzender Verwendung erwachsen.

7 7.6.2 Risiken bei der Freigabe von Sicherheiten

Im Grundsatz ist die Freigabe von Sicherheiten - auch bei teilweiser Reduzierung der Kreditlinien - vor dem Hintergrund moglicher Anfechtungsrisiken in einem spateren Insolvenzverfahren unproblematisch. Tatsachlich kbnnen fiir die Kreditinstitute jedoch einige Probleme entstehen, die nachfolgend dargestellt werden sollen. Ein Problemfeld im Zusammenhang mit der Freigabe von Sicherheiten besteht in moglichen Anfechtungsmoglichkeiten des Insolvenzverwalters bei einer spateren Insolvenz.8

Sofern eine Freigabe von Sicherheiten im Zusammenhang mit Tilgungsleistungen des Kreditnehmers erfolgt und Sicherheitenfreigabe und Tilgungsleistungen hierbei wirtschaftlich etwa gleichwertig sind, handelt es sich regelmaBig um so genannte Bargeschafte gem. § 142 InsO, die von einer spateren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ausgeschlossen sind. Bestimmend fiir das Vorliegen eines Bargeschafts sind die Merkmale „Gleichwertigkeit" und „Gleichzeitigkeit". Fallen die Tilgungsleistungen hoher aus als der Wert der Sicherheitenfreigabe, kann der ubersteigende Teil angefochten werden.

Fallen Tilgungsleistungen und Sicherheitenfreigabe zeitlich soweit auseinander, dass nicht mehr von einem Bargeschaft gesprochen werden kann (nach herrschender Meinung ca. drei Wochen), kann sogar die vollstandige Tilgungsleistung durch den Insolvenzverwalter erfolgreich angefochten werden, wahrend die freigegebene Sicherheit fiir das Kreditinstitut in der Regel verloren ist. Die Freigabe einer Sicherheit im Rahmen eines Sicherheiten tauschs, also gegen Hereinnahme einer anderen, nicht hoherwertigen Sicherheit, gilt in diesem Zusammenhang ebenfalls als Bargeschaft.


Christian Lützenrath, Kai Peppmeier und Jörg Schuppener sind Geschäftsführer der Turnaround Management Consult GmbH in Dortmund.



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