Marquard | Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit | Buch | 978-3-428-19252-6 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 1541, 229 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 231 mm, Gewicht: 358 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Marquard

Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Zur Dogmatik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse unter Berücksichtigung des bundesverfassungsgerichtlichen Rotmilan-Beschlusses
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-19252-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Zur Dogmatik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse unter Berücksichtigung des bundesverfassungsgerichtlichen Rotmilan-Beschlusses

Buch, Deutsch, Band 1541, 229 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 231 mm, Gewicht: 358 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-19252-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte gehört zu den umstrittensten Bereichen des Verwaltungsrechts. Die im Rotmilan-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts getroffene Feststellung, administrative Letztentscheidungsbefugnisse könnten auch ohne eine normative Ermächtigung bestehen, ist mit der normativen Ermächtigungslehre nicht vereinbar. Deshalb sollte diese durch das System der Aufgaben- und Leistungsgrenzen abgelöst werden. Hierbei sind die Durchbrechungen des Grundsatzes der Vollkontrolle konsequent aus der Perspektive der Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu bestimmen. Gleichzeitig kann es hierdurch gelingen, die dogmatisch inkonsistente, durch die Gegenüberstellung von Ermessen und Beurteilungsspielraum geprägte, kategoriale Systematik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse insbesondere im Bereich der Beurteilungsspielräume aufzubrechen und in die Aufgaben- und Leistungsgrenzen als einheitlichen Rechtfertigungs- und Kategorisierungsansatz zu integrieren.
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Weitere Infos & Material


Einführung: Vom Flügelschlag des Rotmilans und seinen Auswirkungen: Ein Blitzeinschlag im Gewölbe des Rechtsstaats?

1. Administrative Letztentscheidungsbefugnisse
Zur Begrifflichkeit: administrative Letztentscheidungsbefugnisse – Rechtfertigungsbedürftigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse: Der Grundsatz der Vollkontrolle – Rechtfertigungsfähigkeit administrativer Letztentscheidungsbefugnisse – Kategoriale Systematik und Sachgründe administrativer Letztentscheidungsbefugnisse – Funktionsgrenzen der Rechtsprechung: Die Hintertür? – Fazit: Administrative Letztentscheidungsbefugnisse

2. Der Rotmilan-Beschluss und seine Folgen
Administrative Letztentscheidungsbefugnisse ohne normative Ermächtigung: Ausgangspunkt: das artenschutzrechtliche Tötungsverbot – Rotmilan-Verfahren – Rezeption des Rotmilan-Beschlusses in der Rechtswissenschaft – Rezeption des Rotmilan-Beschlusses in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung: Rechtsprechungsanalyse – Definition außerrechtlicher wissenschaftlicher Erkenntnisdefizite – Unvereinbarkeit mit der normativen Ermächtigungslehre – Fazit: Letztentscheidungsbefugnisse ohne normative Ermächtigung sind Realität

3. Aufgaben- und Leistungsgrenzen als neue Theorie verwaltungsgerichtlicher Kontrolldichte
Die Unvollkommenheit der normativen Ermächtigungslehre – Neuordnung: Aufgaben- und Leistungsgrenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Folgen

Schluss: Von Ermächtigung zu Steuerung: Der lange Flügelschlag des Rotmilans

Zusammenfassung in Thesen


Lennart Marquard studierte von 2014 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit einem Erasmus-Aufenthalt an der Universitat de València in Spanien. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung arbeitete er ab 2020 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Thomas Mann an der Juristischen Fakultät in Göttingen. Im April 2023 begann er sein Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Lennart Marquard studied law at the University of Göttingen from 2014 to 2020 and spent an Erasmus semester at the University of Valencia in Spain. After passing the First State Examination in Law, he worked as a research assistant at the Chair of Public Law held by Prof Dr Thomas Mann at the Faculty of Law in Göttingen. In April 2023, he became a trainee lawyer at the Hanseatic Higher Regional Court of Hamburg.



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