E-Book, Deutsch, 276 Seiten, eBook
Meichsner / Arndt Familienrecht für Steuerberater
2007
ISBN: 978-3-8349-9308-3
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
E-Book, Deutsch, 276 Seiten, eBook
ISBN: 978-3-8349-9308-3
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Das Werk erläutert alle Phasen der familiären Beziehung und stellt neben dem materiellen Recht stets die steuerlich vorteilhaften Regelungen dar. Zahlreiche Beraterhinweise, Checklisten und Verträge helfen in der täglichen Praxis, um einen schnellen und fundierten Einblick in die Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.
Burkhart Meichsner hat langjährige Erfahrungen als Fachanwalt für Familienrecht und Mediator. Stefan Arndt ist Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. Zahlreiche Veröffentlichungen machen die Autoren zu ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet.
Zielgruppe
Professional/practitioner
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;8
3;Abkürzungsverzeichnis;24
4;Literaturverzeichnis;28
5;Bearbeiterverzeichnis;28
6;§ 1 Eherecht;30
6.1;A. Ehescheidung;30
6.1.1;I. Allgemeines;30
6.1.2;II. Ehescheidung bei Trennungszeit von unter einem Jahr;31
6.1.3;III. Ehescheidung bei einer Trennungszeit von 1 bis 3 Jahren ;32
6.1.3.1;1. Einverständliche Ehescheidung;32
6.1.3.2;2. Nicht einverständliche Ehescheidung;33
6.1.4;IV. Trennungszeit länger als 3 Jahre;33
6.1.5;V. Härteklausel des § 1568 BGB;33
6.1.6;VI. Verfahrensrechtliches;34
6.2;B. Aufhebung der Ehe gemäß §§ 1313 ff. BGB;35
7;§ 2 Die Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer;36
7.1;A. Wesentliche Tatbestandsmerkmale;36
7.1.1;I. Ehegatten;36
7.1.2;II. Nicht dauernd getrennt lebend;37
7.1.2.1;1. Definition;37
7.1.2.2;2. Versöhnungsversuch;38
7.1.2.3;3. Feststellungslast;38
7.1.2.4;4. Feststellungen des Scheidungsverfahrens;38
7.1.2.5;5. Berührungspunkt mit dem Steuerstrafrecht;39
7.1.3;III. Einzelveranlagung;39
7.2;B. DieWahl der Veranlagungsart;39
7.2.1;I. Verfahrensrecht;39
7.2.1.1;1. Mehrere Eheschließungen in einem Kalenderjahr;40
7.2.1.2;2. Zeitliche Ausübung des Wahlrechts;40
7.2.2;II. Die Zusammenveranlagung;40
7.2.2.1;1. Berechnungsgrundlagen;40
7.2.2.2;2. Verlustabzug;41
7.2.2.3;3. Zivilrechtlicher Anspruch auf Steuererstattungen;41
7.2.2.4;4. Gesonderte Feststellung;41
7.2.2.5;5. Zivilrechtlicher Anspruch auf Zusammenveranlagung;42
7.2.2.6;6. Die Bekanntgabe von Steuerbescheiden;44
7.2.2.7;7. Mitwirkungspflichten bei der Veranlagung des Ehegatten;44
7.2.2.8;8. Steuerhinterziehung eines Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung;44
7.2.2.9;9. Die Lohnsteuerklassenwahl bei Ehegatten;46
7.2.2.10;10. Witwensplitting;46
7.2.3;III. Die getrennte Veranlagung;46
7.2.3.1;1. Berechnungsgrundlagen;47
7.2.3.2;2. Vorteile;47
7.2.3.3;3. Verlustabzug;48
7.2.3.4;4. Schikaneverbot;48
7.2.4;IV. Die besondere Veranlagung im Veranlagungszeitraum der Eheschließung ;49
7.2.4.1;1. Grundlagen;49
7.2.4.2;2. Versöhnungsversuch;49
7.2.4.3;3. Vorteile;49
8;§ 3 Kindschaftsrecht;50
8.1;A. Abstammung;50
8.2;B. Elterliche Sorge;50
8.2.1;I. Vorbemerkungen;50
8.2.2;II. Entstehen des Sorgerechtes;51
8.2.3;III. Änderungen des Sorgerechtes ;51
8.2.3.1;1. Bei Trennung und Scheidung;51
8.2.3.2;2. Während des Zusammenlebens der Eltern;52
8.2.4;IV. Inhalt des Sorgerechtes;52
8.2.4.1;1. Personensorge;52
8.2.4.2;2. Vermögenssorge;53
8.2.5;V. Verfahrensrechtliches;53
9;§ 4 Kinder im Steuerrecht;55
9.1;A. Der Begriff des Kindes;55
9.1.1;I. Leibliche Kinder und Adoptivkinder;55
9.1.2;II. Pflegekinder;55
9.1.3;III. Stiefkinder;56
9.1.3.1;1. Kinderfreibetrag;56
9.1.3.2;2. Kindergeld;56
9.1.4;IV. Altersbedingte Berücksichtigung des Kindes;56
9.1.4.1;1. Kinder bis zum 18. Lebensjahr;56
9.1.4.2;2. Kinder ab vollendetem 18. Lebensjahr und vor Vollendung des 21. Lebensjahrs;56
9.1.4.3;3. Kinder ab Vollendung des 21. Lebensjahrs;57
9.1.4.4;4. Verheiratete Kinder;57
9.1.5;V. Monatsprinzip;58
9.1.6;VI. Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes;58
9.1.6.1;1. Grundsatz;58
9.1.6.2;2. Einkunftsverzicht;58
9.1.6.3;3. Zeitliche Zuordnung von Einkünften und Bezügen;58
9.1.6.4;4. Besondere Ausbildungszwecke;58
9.1.6.5;5. Einkünfte und Bezüge bei behinderten Kindern;59
9.2;B. Kindergeld;60
9.2.1;I. Anspruchsberechtigte;60
9.2.1.1;1. Unbeschränkt Steuerpflichtige;60
9.2.1.2;2. Ausländer;60
9.2.1.3;3. Juristische Personen;60
9.2.2;II. Haushaltszugehörigkeit nicht leiblicher Kinder;61
9.2.3;III. Antrag;61
9.2.4;IV. Höhe ;61
9.2.4.1;1. Grundsatz;61
9.2.4.2;2. Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge;61
9.2.5;V. Auszahlung;61
9.2.5.1;1. Zuständigkeit und Dauer;62
9.2.5.2;2. Verbot der Doppelzahlung;62
9.2.6;VI. Rechtsmittel;62
9.3;C. Kinderfreibetrag;63
9.3.1;I. Grundlagen;63
9.3.2;II. Alternativwahlrecht zwischen Kindergeld oder Kinderfreibetrag;63
9.3.3;III. Günstigerprüfung von Amts wegen;63
9.3.4;IV. Teilung und Übertragung des Kinderfreibetrags;64
9.3.4.1;1. Aufteilung des Kinderfreibetrags;64
9.3.4.2;2. Übertragung des vollen Kinderfreibetrags auf einen Elternteil;64
9.3.4.3;3. Übertragung auf Groß- oder Stiefeltern;65
9.4;D. Ausbildungsfreibetrag;65
9.4.1;1. Volljährigkeit;65
9.4.2;2. Berufsausbildung;65
9.4.3;3. Auswärtige Unterbringung;65
9.4.4;4. Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld;66
9.4.5;5. Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge;66
9.4.6;6. Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags;66
9.5;E. Übertragung des Behindertenpauschbetrages auf Eltern;66
9.6;F. Kinderbetreuungskosten;67
9.6.1;I. Gesetzliche Neuregelung ab 2006;67
9.6.1.1;1. Betriebsausgaben;67
9.6.1.2;2. Werbungskosten;67
9.6.1.3;3. Sonderausgaben;67
9.6.2;II. Umfang der Kinderbetreuungskosten;68
9.6.3;III. Erwerbsbedingt;68
9.6.4;IV. Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten;68
9.6.5;V. Betragsbegrenzung auf 4.000 Euro;69
9.6.6;VI. Rechnung und Überweisung;69
9.6.7;VII. Kinderbetreuung im Rahmen haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse;70
9.6.8;VIII. Verträge mit nahen Angehörigen über die Betreuung von Kindern;70
9.6.9;IX. Sonderausgaben, wenn keine Erwerbsbedingtheit vorliegt;70
9.6.10;X. Außergewöhnliche Belastung;71
9.7;G. Das Elterngeld ab 2007;71
9.7.1;I. Anspruchsberechtigung;71
9.7.2;II. Anspruchshöhe ;72
9.7.2.1;1. Bemessungsgrundlage;72
9.7.2.2;2. Berechnung;73
9.7.2.3;3. Mindestens 300 Euro;74
9.7.2.4;4. Erhöhung des Elterngeldes für Geringverdiener;74
9.7.2.5;5. Mehrlingsgeburten;75
9.7.2.6;6. Geschwisterbonus;75
9.7.2.7;7. Erwerbstätigkeit während des Anspruchszeitraums;76
9.7.2.8;8. Bezug anderer Sozialleistungen während der Elternzeit;77
9.7.2.9;9. Antragsverfahren;77
9.7.2.10;10. Bezugszeitraum;78
9.7.2.11;11. Besteuerung und Sozialversicherung;78
9.8;H. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende;78
9.8.1;I. Keine Zusammenveranlagung;79
9.8.2;II. Keine Haushaltsgemeinschaft mit anderen volljährigen Personen ;79
9.8.2.1;1. Grundsatz;79
9.8.2.2;2. Besonderheit: Eheähnliche Lebensgemeinschaften;80
9.8.3;III. Haushaltszugehörigkeit des Kindes ;80
9.8.3.1;1. Inland;80
9.8.3.2;2. Ausland;80
10;§ 5 Unterhalt;81
10.1;A. Grundlagen;81
10.1.1;I. Geltendes Recht;81
10.1.2;II. Neues Recht;82
10.2;B. Grundsätze der Einkommensermittlung;83
10.2.1;I. Die Ermittlung des Einkommens der beteiligten Personen;83
10.2.2;II. Unterhaltsrelevantes Einkommen ;83
10.2.2.1;1. Vorbemerkung;83
10.2.2.2;2. Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft;83
10.2.2.3;3. Nichtselbstständige Arbeit;86
10.2.2.4;4. Kapitaleinkünfte;88
10.2.2.5;5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;89
10.2.2.6;6. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft;89
10.2.2.7;7. Sonstige Einkünfte;90
10.2.2.8;8. Verwertung des Vermögens;92
10.2.3;III. Unterhaltsrelevante Abzüge vomEinkommen ;94
10.2.3.1;1. Vorbemerkungen;94
10.2.3.2;2. Steuern;94
10.2.3.3;3. Kranken- und Pflegeversicherung;95
10.2.3.4;4. Altersvorsorge;95
10.2.3.5;5. Arbeitslosenversicherung;96
10.2.3.6;6. Umgangskosten;96
10.2.3.7;7. Berufsbedingte Aufwendungen;96
10.2.3.8;8. Einkünfte aus überobligatorischer (unzumutbarer) Tätigkeit;97
10.2.3.9;9. Kinderbetreuungskosten;97
10.2.3.10;10. Schulden;98
10.3;C. Ehegattenunterhalt;99
10.3.1;I. Trennungsunterhalt;99
10.3.1.1;1. Zeitliche Abgrenzung;99
10.3.1.2;2. Unterhaltstatbestand des § 1361 BGB;99
10.3.1.3;3. Höhe des Unterhaltsanspruchs;100
10.3.2;II. Nachehelicher Unterhalt;104
10.3.2.1;1. Allgemeines;104
10.3.2.2;2. Die einzelnen Unterhaltstatbestände;104
10.3.3;III. Höhe des Unterhaltsanspruches;110
10.4;D. Kindesunterhalt;110
10.4.1;I. Allgemeines;110
10.4.2;II. Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder ;110
10.4.2.1;1. Grundlage des Unterhaltsanspruchs;110
10.4.2.2;2. Unterhaltshöhe/Mindestunterhalt/Sonderbedarf;111
10.4.2.3;3. Anrechnung Kindergeld;113
10.4.3;III. Unterhaltsansprüche des volljährigen Kindes ;113
10.4.3.1;1. Zahlungspflicht beider Elternteile;113
10.4.3.2;2. Unterhaltshöhe und Quotenberechnung;114
10.4.3.3;3. Maßgebliches Elterneinkommen;115
10.4.3.4;4. Berechnung der Haftungsteile beider Eltern;115
10.4.3.5;5. Recht der Unterhaltsbestimmung;116
10.5;E. Unterhaltsansprüche„sonstiger Verwandter“;116
10.6;F. Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlass der Geburt eines Kindes;117
10.6.1;I. Nach geltendem Recht;117
10.6.2;II. Nach neuem Recht;117
10.7;G. Mangelfall;118
10.7.1;I. Nach geltendem Recht;118
10.7.2;II. Nach neuem Recht;118
10.8;H. Verfahrenrechtliches;119
11;§ 6 Steuerliche Aspekte des Unterhalts;121
11.1;A. Unterhaltsverpflichteter;121
11.1.1;I. Sonderausgaben;121
11.1.1.1;1. Umfang;121
11.1.1.2;2. Antrag des Leistenden;123
11.1.1.3;3. Zustimmung des Empfängers;123
11.1.2;II. Außergewöhnliche Belastung ;126
11.1.2.1;1. Außergewöhnliche Belastung alternativ zu Sonderausgaben;126
11.1.2.2;2. Abzugsfähiger Höchstbetrag;127
11.1.2.3;3. Feststellungslast;127
11.1.2.4;4. Unterhalt;127
11.1.2.5;5. Zwangsläufigkeit;128
11.1.2.6;6. Zu berücksichtigendes Vermögen des Empfängers;129
11.1.2.7;7. Anrechenbare Einkünfte und Bezüge des Empfängers;130
11.1.2.8;8. Auskunftsverweigerungsrecht des Empfängers;130
11.1.2.9;9. Unterhalt bei nicht unbeschränkt steuerpflichtigem Empfänger;131
11.1.2.10;10. Unterhaltsleistungen für mehrere Unterstützte;133
11.1.2.11;11. Unterhaltsleistungen durch mehrere Unterstützende;133
11.1.2.12;12. Nichteheliche Lebensgemeinschaft;133
11.1.2.13;13. Lebenspartnerschaft;133
11.2;B. Unterhaltsempfänger;134
12;§ 7 Vermögensrecht;135
12.1;A. Vorbemerkungen;135
12.2;B. Güterrecht;135
12.2.1;I. Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 – 1390 BGB) ;135
12.2.1.1;1. Beginn und Ende der Zugewinngemeinschaft;135
12.2.1.2;2. Rechte am Vermögen während der Dauer der Zugewinngemeinschaft;136
12.2.1.3;3. Entstehen des Anspruches auf Ausgleich des Zugewinnes;138
12.2.1.4;4. Berechnung des Anspruches auf Ausgleich des Zugewinns in den Fällen außer bei Tod;139
12.2.1.5;5. Prozessuales;145
12.2.2;II. Gütertrennung;146
12.2.3;III. Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB);147
12.3;C. Vermögensrecht außerhalb des Güterrechtes;147
12.3.1;I. Vorbemerkungen;147
12.3.2;II. Miteigentum;148
12.3.3;III. Gemeinsame Konten und Wertpapierdepots ;150
12.3.3.1;1. Gemeinsame Konten;150
12.3.3.2;2. Einzelkonten;150
12.3.3.3;3. Wertpapierdepots;151
12.3.3.4;4. Schuldenausgleich;151
12.3.3.5;5. Ehegatteninnengesellschaft;152
12.3.3.6;6. Treuhand;154
12.3.3.7;7. Schenkung und ehebedingte Zuwendung;154
12.3.3.8;8. Zuwendungen durch Eltern und Schwiegereltern;158
12.3.3.9;9. Gemeinsam abgeschlossener Mietvertrag;159
12.3.3.10;10. Verfahrensrecht;160
13;§ 8 Steuerliche Auswirkungen des Güterstands;162
13.1;A. Zugewinngemeinschaft;162
13.1.1;I. Voraussetzung der Zugewinngemeinschaft;162
13.1.2;II. Erbschaft- und Schenkungsteuer;162
13.1.2.1;1. Steuerfeistellung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Tod eines Ehegatten;162
13.1.2.2;2. Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs in allen anderen Fällen;163
13.1.2.3;3. Teilweiser Ausschluss der rückwirkenden Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft;163
13.1.2.4;4. „Güterstandsschaukel“;164
13.1.2.5;5. „Fliegender Zugewinnausgleich“;169
13.1.3;III. Einkommensteuer ;169
13.1.3.1;1. Ausgleich durch Geldzahlung;169
13.1.3.2;2. Ausgleich durch Übertragung von Betriebsvermögen;169
13.1.3.3;3. Ausgleich durch Rente oder dauernde Last;172
13.1.4;IV. Grunderwerbsteuer;173
13.1.5;V. Gewerbesteuer;173
13.1.6;VI. Der Einfluss des Steuerrechts auf die Bemessung des Zugewinns;173
13.1.6.1;1. Steuerschulden und -forderungen;173
13.1.6.2;2. Steuervorauszahlungen;173
13.1.6.3;3. Die Bewertung von Betriebsvermögen für den Zugewinn;174
13.1.7;VII. Mitunternehmerschaft im Rahmen der Zugewinngemeinschaft;175
13.2;B. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft;175
13.2.1;I. Beschränkung des Zugewinnausgleichs auf den Todesfall;175
13.2.2;II. Vertragliche Vorgaben zur Berechnung des Zugewinnausgleichs;176
13.2.2.1;1. Ansatz des Betriebsvermögens mit Steuerwerten;176
13.2.2.2;2. Zugewinnausgleich ohne Betriebsvermögen;176
13.3;C. Gütertrennung;177
13.4;D. Gütergemeinschaft;178
13.4.1;I. Einkunftserzielung innerhalb der Gütergemeinschaft;178
13.4.2;II. Mitunternehmerschaft;178
13.4.2.1;1. Ein Ehegatte ist Einzelunternehmer;178
13.4.2.2;2. Ein Ehegatte ist Mitunternehmer einer Personengesellschaft;178
13.4.3;III. Die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft;179
13.4.4;IV. Einkommensteuerbelastung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft;179
13.4.5;V. Schenkungsteuer durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft;179
13.4.5.1;1. Grundlagen;179
13.4.5.2;2. Bereicherung;180
13.4.5.3;3. Mangelnde Schenkungsabsicht unbeachtlich;180
13.5;E. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft;180
14;§ 9 Die Ehegatten als steuerliche Gesamtschuldner – die Aufteilung der Steuerschuld;181
14.1;A. Grundlagen der Gesamtschuld;181
14.2;B. Ehegatten als Gesamtschuldner;181
14.2.1;I. Zusammenveranlagung;181
14.2.2;II. Gesetzlich normierte Fälle der Gesamtschuldnerschaft;181
14.2.3;III. Gemeinsame Tatbestandsverwirklichung oder Festsetzung;182
14.2.4;IV. Steuerschuldner und Haftungsschuldner;182
14.3;C. Die Aufteilung der Steuerschuld;182
14.3.1;I. Voraussetzungen;182
14.3.2;II. Verfahren;182
14.3.2.1;1. Antrag;182
14.3.2.2;2. Betrag;184
14.3.2.3;3. Aufteilungsmaßstab;184
14.3.2.4;4. Aufteilungsbescheid;186
14.3.2.5;5. Änderung des Aufteilungsbescheids;186
14.3.3;IV. Rechtsfolge;186
14.3.4;V. Haftungstatbestand bei Schenkungen;187
15;§ 10 Ausgleich von Steuerstattungen und Steuerschulden im Rahmen der Trennung;189
15.1;A. Steuerschulden;189
15.1.1;I. Vertragliche Vereinbarung der Ehegatten;189
15.1.2;II. Aufteilung in anderen Fällen;190
15.1.2.1;1. Relation der Einkünfte;190
15.1.2.2;2. Fiktive getrennte Veranlagung;190
15.1.2.3;3. Aufteilung nach gezahlten Steuern;192
15.1.3;III. Aufteilung bei nicht vorhandenen oder negativen Einkünften;192
15.1.3.1;1. Einkünfte nur eines Ehegatten;192
15.1.3.2;2. Negative Einkünfte eines Ehegatten;192
15.2;B. Steuererstattungen;193
15.2.1;I. Grundsätze;193
15.2.2;II. Erstattung aufgrund von Vorauszahlungen;194
15.2.3;III. Erstattung aufgrund von Steuerabzügen;194
15.2.4;IV. Verlustrücktrag;194
15.2.5;V. Probleme im Zusammenhang mit der Erstattungszahlung an die Ehegatten;195
16;§ 11 Versorgungsausgleich;197
16.1;A. Allgemeine Grundsätze;197
16.2;B. Die verschiedenen Ausgleichsarten;199
16.2.1;I. Gesetzliche Rentenversicherung;199
16.2.2;II. Beamtenversorgung;199
16.2.3;III. Betriebliche Altersversorgung ;200
16.2.3.1;1. Betriebsrente;200
16.2.3.2;2. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;200
16.2.3.3;3. weitere Möglichkeiten zur Übertragung von Anrechten;200
16.2.4;IV. Ausschluss des Versorgungsausgleichs ;201
16.2.4.1;1. Durch Vereinbarung;201
16.2.4.2;2. Unwirtschaftlichkeit des Versorgungsausgleichs;202
16.2.4.3;3. Grobe Unbilligkeit;202
16.2.5;V. Änderungen nach Durchführung des Versorgungsausgleichs ;203
16.2.5.1;1. Unterhaltsprivileg nach § 5 VAHRG;203
16.2.5.2;2. Heimfallprivileg § 4 VAHRG;204
16.2.5.3;3. Abänderung wegen geänderter Grundlagen gemäß § 10 a VAHRG;204
16.2.5.4;4. Rentner – und Pensionistenprivileg;205
16.2.6;VI. Verfahrensrechtliches;205
17;§ 12 Steuerliche Aspekte des Versorgungsausgleichs;207
17.1;A. Fallkonstellationen;207
17.1.1;I. Rentensplitting ;207
17.1.1.1;1. Übertragung der Rentenanwartschaft;207
17.1.1.2;2. Wiederauffüllung des Rentenkontos beim Übertragenden;207
17.1.2;II. Erwerb von Rentenanwartschaften zugunsten des Berechtigten;208
17.1.3;III. Versorgungsausgleich durch Abfindung;208
17.1.4;IV. Verrentung des Versorgungsausgleichs;208
17.1.5;V. Abtretung von Rentenansprüchen;209
17.1.6;VI. Erwerb neuer Anwartschaften;209
17.1.7;VII. Quasi-Splitting;210
17.2;B. Versorgungsausgleich als außergewöhnliche Belastung;210
17.3;C. Versorgungsausgleich im Rahmen der Lebenspartnerschaft;210
18;§ 13 Regelungen für Ehewohnung, Hausrat und persönliche Sachen;211
18.1;A. Allgemeines;211
18.2;B. Ehewohnung;211
18.2.1;1. Allgemeines;211
18.2.2;2. Verbotene Eigenmacht;211
18.2.3;3. Vorläufige Regelungen über die Trennungszeit gemäß § 1361 b BGB;212
18.2.4;4. Endgültige Regelungen für die Zeit nach Scheidung gem. § § 1,3 HausratV;214
18.2.5;5. Gewaltschutzgesetz;216
18.3;C. Hausrat;218
18.3.1;I. Allgemeines;218
18.3.2;II. Vorläufige Regelungen während des Getrenntlebens;219
18.3.3;III. Endgültige Regelungen nach Ehescheidung ;219
18.3.3.1;1. Gemeinsames Eigentum beider Ehegatten;219
18.3.3.2;2. Alleineigentum;220
18.3.4;IV. Verfahrensrechtliches;220
18.4;D. Persönliche Sachen;220
19;§ 14 Vereinbarungen unter Eheleuten;221
19.1;A. Grundsätzliches;221
19.1.1;I. Vorbemerkungen;221
19.1.2;II. Gerichtliche Inhaltskontrolle ;221
19.1.2.1;1. Allgemeines – BGH- Entscheidung vom11.02.2004;221
19.1.2.2;2. Rechtsfolgen: Nichtigkeit oder Anpassung?;223
19.2;B. Regelungsmöglichkeiten für einzelne Punkte nach geltendem Recht;224
19.2.1;I. Kindesunterhalt;224
19.2.2;II. Ehegattenunterhalt;225
19.2.3;III. Güterrecht;227
19.2.3.1;1. Gütertrennung;227
19.2.3.2;2. Zugewinnausgleich;228
19.2.4;IV. Versorgungsausgleich;229
20;§ 15 Die Eingetragene Lebenspartnerschaft;231
20.1;A. Vorbemerkungen;231
20.2;B. Die einzelnen gesetzlichen Tatbestände;232
20.2.1;I. Begründung der Lebenspartnerschaft (§ 1 LPartG);232
20.2.2;II. Lebenspartnerschaftsname (§ 3 LPartG);232
20.2.3;III. Aufhebung der Lebenspartnerschaft gemäß § 15 LPartG;232
20.2.4;IV. Unterhalt ;232
20.2.4.1;1. Lebenspartnerschaftsunterhalt gemäß § 5 LPartG (Unterhalt während des Bestehens der Lebenspartnerschaft und des Zusammenlebens der Lebenspartner);232
20.2.4.2;2. Unterhalt bei Getrenntleben gemäß § 12 LPartG;233
20.2.4.3;3. Unterhalt nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft gemäß § 16 LPartG;233
20.2.5;V. Güterstand gemäß § 6 LPartG;233
20.2.6;VI. Versorgungsausgleich gemäß § 20 LPartG;233
20.2.7;VII. Rechte an Hausrat undWohnung gemäß §§ 13, 14 LPartG bei Getrenntleben und § § 17 – 19 LPartG nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft;234
20.2.8;VIII. Übergangsvorschrift gemäß § 21 LPartG;234
21;§ 16 Eheähnliche (nichteheliche) Lebensgemeinschaft;236
21.1;A. Allgemeines;236
21.2;B. Einzelheiten;236
21.2.1;I. Unterhalt;236
21.2.2;II. Vermögen;237
21.2.3;III. Verbindlichkeiten;238
21.2.4;IV. Gemeinsame Kinder;239
21.2.5;V. Hausrat;240
21.2.6;VI. Partnerschaftsverträge;240
22;§ 17 Steuerliche Aspekte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft;241
22.1;A. Die Angehörigeneigenschaft;241
22.1.1;I. Steuerlich relevante grundrechtliche Erwägungen;241
22.1.2;II. Keine Privilegierung für Erbschaft- und Schenkungsteuer;241
22.1.3;III. Verlöbnis;241
22.2;B. Einkommensteuertarif;242
22.3;C. Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft;242
22.3.1;I. Mietverträge;242
22.3.2;II. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen;243
22.3.3;III. Haushaltshilfe;243
22.3.4;IV. Kinderbetreuungskosten;243
22.3.5;V. Mitunternehmerschaft;244
22.4;D. Unterhaltsleistungen;244
22.5;E. Doppelte Haushaltsführung;244
22.6;F. Kinder;244
23;§ 18 Verträge zwischen nahen Angehörigen;245
23.1;A. Steuerliche Anerkennung;245
23.2;B. Angehörige im Sinne der Rechtsprechung;245
23.2.1;I. Angehörigenbegriff;245
23.2.2;II. Nichteheliche Lebensgemeinschaft;245
23.2.3;III. Getrennt lebende und geschiedene Ehegatten;246
23.2.4;IV. Sonstige Angehörige;246
23.3;C. Steuervorteil;246
23.4;D. Fremdvergleich;246
23.5;E. Scheingeschäfte und Gestaltungsmissbrauch;247
23.6;F. Einzelne Fallgestaltungen;247
23.6.1;I. Verträge mit Minderjährigen;247
23.6.2;II. Arbeitsverträge;248
23.6.3;III. Mietverträge;250
23.6.3.1;1. Verbilligte Überlassung vonWohnraum;250
23.6.3.2;2. Vermietung an Unterhaltsberechtigte;251
23.6.3.3;3. Vermietung innerhalb einer familiären Haushaltsgemeinschaft;251
23.6.3.4;4. Doppelte Haushaltsführung;252
23.6.3.5;5. Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen;252
23.6.3.6;6. Wechselseitige Vermietung;253
23.6.4;IV. Zuwendungsnießbrauch an Minderjährige;253
23.6.5;V. Darlehensverträge;253
23.6.6;VI. Kaufverträge;254
23.6.7;VII. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften;254
23.6.8;VIII. Familiengesellschaften;254
23.6.8.1;1. Grundlagen;254
23.6.8.2;2. Steuerrechtlicher Hintergrund;255
23.6.8.3;3. Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag;255
23.6.8.4;4. Formvorschriften;256
23.6.8.5;5. Tatsächliche Durchführung;256
23.6.8.6;6. Angemessene Gewinnverteilung;257
23.6.9;IX. Checkliste: Verträge zwischen nahen Angehörigen;257
24;§ 19 Auskunftsverweigerungsrecht der Angehörigen;258
24.1;A. Besteuerungsverfahren;258
24.1.1;1. Belehrung;258
24.1.2;2. Folgen unterlassener Belehrung;258
24.1.3;3. Folgen wirksamer Auskunftsverweigerung;259
24.1.4;4. Rechtsmittel;259
24.2;B. Steuerstrafverfahren;259
24.2.1;1. Grundlagen;259
24.2.2;2. Belehrung;259
24.2.3;3. Glaubhaftmachung einer Belastungstendenz;259
25;§ 20 Internationales Privatrecht (IPR);261
25.1;A. Allgemeines;261
25.2;B. Örtliche Zuständigkeit des deutschen Gerichtes;262
25.3;C. IPR für die wichtigsten familienrechtlichen Bereiche;263
25.3.1;I. Familienstatut (Artikel 14 EGBGB Allgemeine Ehewirkungen);263
25.3.2;II. Güterrechtsstatut (Artikel 15 EGBGB Güterstand);263
25.3.3;III. Scheidungsstatut (Artikel 17 Abs. 1 EGBGB Scheidung);264
25.3.4;IV. Artikel 17 Abs. 3 EGBGB Versorgungsausgleich;264
25.3.5;V. Unterhaltsstatut (Artikel 18 EGBGB Unterhalt);264
26;§ 21 Mediation;266
27;§ 22 Anhang;268
28;Stichwortverzeichnis;270
Eherecht.- Die Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer.- Kindschaftsrecht.- Kinder im Steuerrecht.- Unterhalt.- Steuerliche Aspekte des Unterhalts.- Vermögensrecht.- Steuerliche Auswirkungen des Güterstands.- Die Ehegatten als steuerliche Gesamtschuldner — die Aufteilung der Steuerschuld.- Ausgleich von Steuerstattungen und Steuerschulden im Rahmen der Trennung.- Versorgungsausgleich.- Steuerliche Aspekte des Versorgungsausgleichs.- Regelungen für Ehewohnung, Hausrat und persönliche Sachen.- Vereinbarungen unter Eheleuten.- Die Eingetragene Lebenspartnerschaft.- Eheähnliche (nichteheliche) Lebensgemeinschaft.- Steuerliche Aspekte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.- Verträge zwischen nahen Angehörigen.- Auskunftsverweigerungsrecht der Angehörigen.- Internationales Privatrecht (IPR).- Mediation.
§ 5 Unterhalt (S. 80-81)
A. Grundlagen
I. Geltendes Recht
Das Unterhaltsrecht stellt in der familienrechtlichen Praxis einen deutlichen Schwerpunkt dar, weil der Unterhalt sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten die finanzielle Lebensgrundlage berührt und beispielsweise nach Trennung oder Scheidung der Eheleute für diese elementare Bedeutung hat im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten ihrer zukünftigen Lebensplanung. Da Unterhaltsverpflichtungen sich als fortlaufende Verpflichtungen darstellen, wird die Regelung der Unterhaltsfrage zwischen Eheleuten oft auch durch die emotionale Seite der Auseinandersetzung deutlich mitgeprägt. Der Grundsatz, wie er sich aus § 1569 BGB ergibt, dass ein Ehegatte nach der Scheidung (nur) Unterhalt von dem anderen Ehegatten verlangen kann, wenn er „nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann", bedeutet in der Praxis nicht etwa, dass nach Scheidung einer Ehe Unterhaltsansprüche der Ehegatten die Ausnahme darstellen. Überspitzt könnte man sagen, dass fast das Gegenteil der Fall ist. Ein wichtiges Ziel des neuen Unterhaltsrechts ist es, dies zu ändern und die Verpflichtung zur Eigenverantwortlichkeit des Unterhaltsberechtigten zu erhöhen. Ob und inwieweit dieses Ziel in der zukünftigen Rechtsprechung verwirklicht wird, bleibt abzuwarten.
Beraterhinweis:
Für den Praktiker ist das Unterhaltsrecht gekennzeichnet durch eine sehr umfangreiche und differenzierende Rechtsprechung, teilweise auch unterschiedlich gehandhabt durch die verschiedenen Oberlandesgerichte. Eine gewisse Vereinheitlichung der Rechtsprechung ist durch die so genannten Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte, die als Berufungs- und Beschwerdeinstanz im Familienrecht zuständig sind, erfolgt.Formal beinhalten diese Leitlinien nur Hinweise auf die Rechtsanwendung durch das entsprechende Oberlandesgericht. Die Leitlinien haben keinen Gesetzes- oder Verordnungscharakter und von ihnen kann im Einzelfall abgewichen werden. Tatsächlich haben die Leitlinien in der familiengerichtlichen Praxis aber eine sehr große, wenn nicht in der Regel sogar die alles entscheidende Bedeutung.
Die Struktur dieser Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte ist inzwischen einheitlich. Die inhaltlichen Abweichungen sind unterschiedlich groß. Was die in den Leitlinien enthaltenen Tabellen für die Höhe des Kindesunterhaltes betrifft, so haben inzwischen alle Leitlinien die so genannte Düsseldorfer Tabelle übernommen. Lediglich für das Gebiet der neuen Bundesländer gibt es bei der Berliner Tabelle eine gesonderte Tabelle. Der familienrechtliche Praktiker hat die Leitlinie „seines" Oberlandesgerichtes vorliegen. Ansonsten sind diese Leitlinien auch per Internet zugänglich. Gerade im Unterhaltsrecht ist eine sich ergänzende Arbeit zwischen dem Rechtsanwalt, der das familienrechtliche Mandat bearbeitet und dem Steuerberater von ganz entscheidender Bedeutung, da beide bei der Erstellung der für die Unterhaltsberechnung maßgeblichen Zahlen nur optimal zusammenarbeiten können, wenn sie die Schnittstellen des Unterhaltsrechts und des Steuerrechtes kennen.
II. Neues Recht
Das geltende Unterhaltsrecht wird in einigen Punkten gravierende Änderungen erfahren mit Inkrafttreten des als Entwurf vorliegenden und im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechtes. Der einfachheithalber wird im Folgenden dieser Gesetzesentwurf als „neues Recht" bezeichnet werden. Erklärte grundsätzliche Zielsetzungen des Entwurfes sind die Stärkung des Wohles der Kinder, das Verlangen nach stärkerer Eigenverantwortung der Ehegatten im Hinblick auf die Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes sowie eine Vereinfachung des Unterhaltsrechtes. Kernpunkte dieses Entwurfes sind:
- die Änderung der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten mit absolutem Vorrang der minderjährigen Kinder,
- auch bei der Notwendigkeit der Betreuung von Kindern eine frühere Verpflichtung des betreuenden Elternteils zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
- die gesetzliche Definition eines Mindestunterhaltes für Kinder,
- eine Verbesserung des Unterhaltsanspruches nicht verheirateter Eltern bei Betreuung eines Kindes betreffend die Dauer dieses Unterhaltsanspruches.