E-Book, Deutsch, Band 19, 160 Seiten
Mohr / Nagel / Clages Raubdelikte
1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-8011-0716-1
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, Band 19, 160 Seiten
Reihe: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie
ISBN: 978-3-8011-0716-1
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Die Bandbreite von Raubdelikten erstreckt sich von sogenannten "Abziehdelikten" bis zum Banküberfall. Somit sind auch die Auswirkungen auf die Opfer, die kriminalpolizeilichen Ermittlungsansätze und die präventiven Aktivitäten einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen.
Hier setzt der vorliegende Lehr- und Studienbrief an. Durchgehend an der polizeilichen Praxis orientiert vermittelt er im ersten Teil einen Überblick zum Thema und befasst sich mit allgemeinen Aussagen zu den Raubdelikten. Da sich Raubstraftaten in ihrer Ausführung erheblich unterscheiden, werden im zweiten Teil diese Erscheinungsformen und ihre jeweiligen Besonderheiten abgehandelt.
Der dritte Teil beschäftigt sich mit den polizeilichen Reaktionen auf Raubstraftaten. Dabei werden neben der Erläuterung verschiedener Maßnahmen der Repression auch Möglichkeiten der Prävention beschrieben.
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1 Raub
1.1 Strafrechtliche Einordnung der Raubdelikte
1.2 Wahrnehmung in der Gesellschaft
1.3 Raub als Delikt der Gewaltkriminalität
2 Allgemeine Deliktsstruktur der Raubkriminalität - phänomenologische und ätiologische Betrachtungen
2.1 Raub allgemein (Schlüsselzahl 210000)
2.1.1 Übersicht
2.1.2 Zeitreihe
2.1.3 Tatverdächtige
2.1.4 Opfer
2.1.5 Schadenshöhe
2.2 Analyse einzelner Erscheinungsformen
2.2.1 Raub auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen
2.2.2 Raubüberfälle auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte
2.2.3 Raubüberfälle auf Geld- und Werttransporte
2.2.4 Räuberische Angriffe auf Kraftfahrer § 316a StGB
2.2.5 Zechanschlussraub 2.2.6 Handtaschenraub
2.2.7 Sonstiger Straßenraub
2.2.8 Raubüberfälle in Wohnungen
2.3 Ätiologische Betrachtungen
2.3.1 Anomietheorie
2.3.2 Theorie der differenziellen Assoziation
2.3.3 Theorie der kriminellen Karriere
2.3.4 Jugendkriminalität
2.3.5 Neutralisation
2.4 Viktimologie
2.4.1 Opfertypologie
2.4.2 Viktimisierung
2.4.3 Opferschutz
3 Kriminalitätskontrolle bei Raubdelikten
3.1 Polizeiliche Ermittlungen
3.2 Maßnahmen der Repression
3.2.1 Tatortarbeit
3.2.2 Beweissituation
3.2.3 Fahndung
3.2.4 Wiedererkennungsmaßnahmen
3.2.5 Verdeckte Maßnahmen
3.2.6 Zeugenschutz
3.2.7 Festnahme
3.2.8 Kriminalpolizeilicher Meldedienst (KPMD)
3.3 Organisation
3.3.1 Intensivtäterkommissariate
3.3.2 Ermittlungskommissionen
3.4 Prävention
3.4.1 Raub auf Bankinstitute
3.4.2 Raub auf sonstige Zahlstellen, besonders Spielhallen und Tankstellen 3.4.3 Raub auf Geld- und Werttransporter
3.4.4 Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
3.4.5 Zechanschlussraub
3.4.6 Handtaschenraub
3.4.7 Sonstiger Straßenraub
3.4.8 Raub in Wohnungen
3.4.9 Polizeiliche Maßnahmen
4 Sachverhalt mit Lösung: Raubstraftaten zum Nachteil von Tankstellen und Kiosken
Literaturverzeichnis
1 Raub
1.1 Strafrechtliche Einordnung der Raubdelikte
Der Raub und seine unterschiedlichen Varianten zählen zu den Roheitsdelikten und sind im 20. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches zusammengefasst. Grundsätzlich unterscheiden sich die wichtigsten Erscheinungsformen im klassischen Raub und der räuberischen Erpressung. Beide Straftatbestände dienen letztendlich der Ermöglichung eines Diebstahls, also eigentlich eines Eigentumsdelikts. Jedoch erfordert § 249 StGB u.a. das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale Gewalt oder Drohung.
Gewalt wird zielgerichtet gegen eine Person eingesetzt, um einen vermuteten oder tatsächlichen Widerstand zu überwinden und dadurch die Wegnahme der Beute zu ermöglichen. Unter Gewalt im weiteren Sinne der Freiheitsdelikte, z.B. § 234 StGB (Menschenraub) wird jedes Mittel verstanden, mit dem auf den Willen oder das Verhalten eines anderen durch ein gegenwärtiges, empfindliches Übel eine Zwangseinwirkung ausgeübt wird. Neben der physischen Gewalt ist auch die durch psychisch vermittelten Zwang gegen eine Person oder auch eine Sache ausgeübte Gewalt zu verstehen, deren Ziel es ist, einen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. So kann beispielsweise auch die Drohung, das geliebte Haustier zu töten, wenn nicht eine Forderung der Täter erfüllt wird, eine geeignetes Nötigungsmittel sein.
Im Strafrecht wird ebenfalls unterschieden zwischen der willensbrechenden ("vis absoluta") und der willensbeugenden ("vis compulsiva") Gewalt. Der klassische Raub gemäß § 249 StGB fordert als Tatbestandsmerkmal die Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder, als weiteres Raubmittel, "die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben". Die Gewalt gegen eine Person besteht in der Anwendung oder Androhung von Gewalt, wobei diese Gewaltanwendung die Wegnahme der Beute ermöglichen soll. Sie stellt sich regelmäßig als physische Gewalt in Form des Schlagens, Tretens oder einer anderen Einflussnahme unmittelbar auf den Körper des Opfers dar.
Wie bei anderen Straftatbeständen hat auch der Raub unterschiedliche Formen der Qualifizierung. So wird die Strafandrohung deutlich höher, wenn der Täter eine Schusswaffe bei der Tat mit sich führt, eine Waffe einsetzt oder den Tod des Opfers verursacht. Tötet der Täter das Opfer sogar, um die Wegnahme der Beute zu ermöglichen, so liegt ein Mordmerkmal gemäß § 211 StGB vor und der Tatbestand des Raubmords ist erfüllt. Wurde jedoch der Entschluss zur Wegnahme erst nach der Tötung eines Opfers gefasst, so scheidet der Raubmord aus und es liegen ein Tötungsdelikt und eine vollendete Unterschlagung vor.