Buch, Deutsch, Band 2, 192 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 298 g
Zur Frage ihrer rechtsgeschäftlichen Natur in vorklassischer und klassischer Zeit
Buch, Deutsch, Band 2, 192 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 298 g
Reihe: Berliner Schriften zur Rechtsgeschichte
ISBN: 978-3-8329-6557-0
Verlag: Nomos
Als Gestaltungsrecht ist die Kündigung nach moderner zivilrechtlicher Dogmatik den Rechtsgeschäften zuzuordnen. Die Einordnung der Kündigung des römischen Rechts in diese Kategorie wird jedoch durch eine uneinheitliche Quellenlage erschwert, die sowohl auf eine rechtsgeschäftliche als auch eine bloß realaktliche Beendigung hindeuten.
Am Beispiel der Rechtsverhältnisse der societas (Gesellschaft) und der locatio cunductio rei (Miete und Pacht) untersucht der Autor die Rechtsnatur der renuntiatio genannten Kündigung im Wandel der Zeit, wobei er neben Rechtsinstituten wie dem mandatum (Auftrag) und commodatum (Leihe) insbesondere auch die Ehe in eine vergleichende Betrachtung aufnimmt. Dabei stellt er den Zusammenhang mit den konzeptionellen Unterschieden zwischen der vorklassisch-wertenden und der klassisch-institutionellen Jurisprudenz her und bestätigt zugleich den neuerlichen Ansatz in der Forschung, im römischen Recht systematische Rechtsgeschäftslehren zu vermuten.
Informationen zur Reihe:
Berliner Schriften zur Rechtsgeschichte
Herausgegeben von Prof. Dr. Ignacio Czeguhn, Prof. Dr. Cosima Möller
Die Reihe soll ein Forum für Publikationen sein, die sich insbesondere aus der rechtsgeschichtlichen Forschungstätigkeit an der Freien Universität Berlin an den beiden Lehrstühlen der Herausgeber mit einem Schwerpunkt in römischer, deutscher und europäischer Rechtsgeschichte ergeben. Herausragende Dissertationen, aber auch andere rechtshistorische Abhandlungen wie beispielsweise Symposionsbände oder Vorträge werden hier erscheinen. Die Publikationen sollen wissenschaftlich anspruchsvoll und methodenbewusst sein. Ihr Spektrum wird zeitlich vom antiken römischen Recht über die mittelalterliche Rechtsgeschichte bis zur Neuzeit und in die juristische Zeitgeschichte reichen. Inhaltlich sind alle Bereiche der Rechtsgeschichte einschließlich der vergleichenden Rechtsgeschichte erfasst. Schwerpunkte liegen auf dem Privatrecht, dem Verfassungsrecht und dem Prozessrecht. Räumlich besteht in der Regel ein Bezug zum Imperium Romanum, zu Deutschland oder zu Europa.