Mit der Einführung des Börsengesetzes vor knapp 30 Jahren erhielt die Schweiz als eines der ersten Länder Europas einen verbindlichen Rechtsrahmen für öffentliche Übernahmen. Im Zentrum steht die Angebotspflicht, die Minderheitsaktionäre bei einem Kontrollwechsel schützen soll. Der Gesetzgeber schuf jedoch auch eine bedeutsame Ausnahme von dieser Pflicht: das Opting-out, die statutarische Wegbedingung der Angebotspflicht. Mit dieser einzigartigen Regelung können die Aktionäre einer kotierten Gesellschaft selbst bestimmen, ob der Erwerb ihrer Beteiligungspapiere der Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots unterliegen soll. Das Opting-out ist Gegentand reger Auseinandersetzung in Praxis und Lehre. Die Dissertation untersucht die rechtlichen und praktischen Herausforderungen des Opting-out, insbesondere bei dessen Einführung nach der Kotierung.
Müller
Opting-Out – Theorie und Praxis im Übernahmerecht jetzt bestellen!