Muthorst | Das Beweisverbot | Buch | 978-3-16-149921-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 59, 417 Seiten, Format (B × H): 230 mm x 230 mm, Gewicht: 648 g

Reihe: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht

Muthorst

Das Beweisverbot

Grundlegung und Konkretisierung rechtlicher Grenzen der Beweiserhebung und der Beweisverwertung im Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren
1. Auflage 2009
ISBN: 978-3-16-149921-0
Verlag: Mohr Siebeck

Grundlegung und Konkretisierung rechtlicher Grenzen der Beweiserhebung und der Beweisverwertung im Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren

Buch, Deutsch, Band 59, 417 Seiten, Format (B × H): 230 mm x 230 mm, Gewicht: 648 g

Reihe: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht

ISBN: 978-3-16-149921-0
Verlag: Mohr Siebeck


Über Beweisverbote wird seit langem kontrovers diskutiert, aber stets nur mit Blick auf spezielle Verfahrensarten. Olaf Muthorst unternimmt den Versuch, eine für alle gerichtlichen und behördlichen Verfahren tragfähige, allgemeine Beweisverbotslehre zu skizzieren.Er verortet die Grundlage der Beweisverbote in dem Gedanken, dass der Beweis wie das gesamte Verfahren der Bindung an das Recht unterliegt. Deren Konkretisierung zu einzelnen Beweisverboten ist dann eine Frage der Ausgestaltung und Anwendung des einfachen Rechts. So finden sich Maßstäbe dafür, wann der Beweis überflüssig oder unzulässig ist.

Der Autor zeigt auf, dass das Verbot, ein Beweismittel zu erheben, und das weitere Verbot, Beweisergebnisse bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen, je nach Anknüpfungspunkt (Beweistatsache, Beweismittel oder verfahrensmäßige Durchführung der Beweiserhebung) Rechtsfolge des Beweisverbotes ist.

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Muthorst, Olaf
Olaf Muthorst
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg; 2005-2007 wiss. Mitarbeiter am Seminar für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht an der Universität Hamburg; seit 2007 Referendar beim Hanseatischen OLG in Hamburg; 2008 Promotion.

Olaf Muthorst
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg; 2005-2007 wiss. Mitarbeiter am Seminar für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht an der Universität Hamburg; seit 2007 Referendar beim Hanseatischen OLG in Hamburg; 2008 Promotion.



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