E-Book, Deutsch, 48 Seiten
Reihe: Staatsexamensarbeit
Nassery Siemens Schmiergeldaffäre: Eine rechtliche Bestandsaufnahme
Erstauflage
ISBN: 978-3-95684-561-1
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
E-Book, Deutsch, 48 Seiten
Reihe: Staatsexamensarbeit
ISBN: 978-3-95684-561-1
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
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Textprobe:
Kapitel I., Begriffserklärung:
1. Bestechungsgeld:
Um eine Darstellung der aufgezeigten Problematik zu gewährleisten, bedarf es zunächst einer Begriffsbestimmung. Bei der Suche nach einer Definition oder Erläuterung in einem allgemein zugänglichen Rechtswörterbuch wird man jedoch mit der ernüchternden Feststellung konfrontiert, dass es an einer solchen mangelt. Nicht einmal bei dem Begriff der Korruption wird man fündig. Es finden sich lediglich Erläuterungen zu den Begriffen der ‘Bestechung’ bzw. ‘Bestechlichkeit’ nach § 299 StGB und § 331ff. StGB. Daher soll im Folgenden anhand der vorhandenen Erläuterungen zur ‘Bestechung’ bzw. ‘Bestechlichkeit’ nach § 299 StGB und § 331ff. StGB der Begriff des Bestechungsgeldes näherungsweise bestimmt werden. Dabei ist der Begriff der Korruption, auch wenn es an einem einheitlichen Verständnis fehlt und das deutsche Strafrecht diesen Begriff nicht kennt, als Sammelbegriff für Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu sehen. Die Korruption bezeichnet die Aktivitäten des ‘Gebenden’ wie die des ‘Empfängers’. Daher wird in vielen Rechtswörterbüchern dementsprechend von aktiver Bestechung und passiver Bestechung gesprochen.Die Korruption ist ein Phänomen mit drei beteiligten Akteuren, dem Bestechenden, dem Bestochenen und dem Auftraggeber des Bestechenden.Der Bestechende und sein Auftraggeber haben meist eine vertragliche Beziehung, die dadurch charakterisiert wird, dass letzterer den Bestechenden mit einer Aufgabe betraut und ihm zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Spielraum und Mittel überlässt, innerhalb derer er sich bewegen kann. Somit hat der Bestechende die Möglichkeit, durch Sachzuwendungen oder Zahlung von Bestechungsgeld bzw. umgangssprachlich ‘Schmiergeld’, den Bestochenen beispielsweise zur Erleichterung der Auftragsabwickelung zu animieren. Folglich ist mit Bestechungsgeld ein Instrument gemeint, mit dessen Hilfe durch Geldzufluss eine andere Person (der Bestochene) zu einem zukünftigen Handeln bewegt oder für bereits erledigtes Tun bzw. Unterlassen ‘belohnt’ werden soll. Kernelement der Zahlung von Bestechungsgeld ist also die Vorteilsgewährung. Hierbei ist zu beachten, dass die gewährten Geldleistungen an den Bestochenen nicht wieder in die Sphäre des Bestechenden zurückgelangen, sondern der Bestochene sich beispielsweise in Form von lukrativen Auftragserteilungen revanchieren kann. Völlig zutreffend hat Arzt in diesem Zusammenhang festgestellt: ‘Niemand schmiert ein Rad, an dessen Umdrehungen ihm nichts mehr liegt’.
2. Abgrenzung zu ‘Kick-Back-Zahlung’:
Die Zahlung von Bestechungsgeld ist nicht mit der so genannten ‘Kick-Back-Problematik’ zu verwechseln. Kick-Back (Rückvergütungsrabatt), das landläufig als ‘Provision’ bekannt ist, stellt eine der englischen Sprache entnommene Metapher dar. Dabei ist in Anlehnung an den Fußball-Sport eine Situation dergestalt gemeint, dass der Empfänger einer geldwerten Leistung im Rahmen einer bestehenden oder erst beginnenden Geschäftsbeziehung einen Teil der empfangenen Leistung zurückzahlt, um sich für die gewährte Leistung auf diese Weise zu ‘bedanken’. Maßgeblicher Unterschied zwischen einer Kick-back-Zahlung und der Zahlung von Bestechungsgeld ist nicht die Gewährung von Rabatten an den jeweils persönlich Handelnden, sondern der Sphärengedanke. Entscheidend ist also für die Kick-Back-Zahlung der Rückfluss von Geld aus der Sphäre des Zahlungsempfängers in den Herrschaftsbereich desjenigen, der den Vorteil ursprünglich gewährt hat, während bei der Zahlung von Bestechungsgeld auf der Geberseite kein Rückfluss von Geld stattfindet. Weiterhin ist festzuhalten, dass der Kick-Back auch für denjenigen, der letztlich die Kick-Back-Zahlung an den Täter leistet, eine relativ günstige Konstellation darstellt, da dieser im Gegensatz zur der Situation der Zahlung von Bestechungsgeld, die Kick-Back-Zahlung also das ‘Schmiergeld’ nicht selbst finanzieren muss.