Neumann | Das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot im Versicherungsvertrieb | Buch | 978-3-428-19216-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 10, 381 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 227 mm, Gewicht: 572 g

Reihe: Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht

Neumann

Das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot im Versicherungsvertrieb


1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-19216-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 10, 381 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 227 mm, Gewicht: 572 g

Reihe: Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht

ISBN: 978-3-428-19216-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Zum Schutz vor Fehlanreizen ist es Versicherungsunternehmen und -vermittlern nach dem Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot im Grundsatz untersagt, Versicherungsnehmern nicht geringwertige Zuwendungen neben der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistung zu gewähren oder zu versprechen. Es geht zurück auf das spartenspezifisch geregelte Provisionsabgabeverbot, das erstmals durch das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung im Jahre 1923 für den Bereich der Lebensversicherung angeordnet und im Laufe der Zeit auf weitere Versicherungssparten erstreckt wurde. Nach Aufhebung des Provisionsabgabeverbots zum 01.07.2017 wurde das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot mit dem 'Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze' sowohl in der GewO als auch im VAG als Blankettbußgeldtatbestand geregelt. Deren Untersuchung widmet sich die vorliegende Arbeit.
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Weitere Infos & Material


1. Grundlagen
Das Provisionsabgabe- und das Begünstigungsverbot – Das Sondervergütungsverbot

2. Objektiver Blankettbußgeldtatbestand
Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot – Täterkreis – Kreis der Zuwendungsempfänger – Tathandlung – Der Begriff 'Sondervergütung'

3. Gesetzliche Ausnahmeregelungen
Eigene Versicherungsverträge eines Versicherungsvermittlers, § 48b Abs. 3 VAG – Dauerhafte Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung, § 48b Abs. 4 S. 1 VAG

4. Sonstige Voraussetzungen der Ahndbarkeit
Begehungsformen – Sonstige subjektive Merkmale – Versuch – Rechtswidrigkeit, Verantwortlichkeit und Schuld

5. Zusammenfassung

Anlage 1: Auszug VAG

Anlage 2: Auszug GewO


Der Autor schloss 2010 das Studium der Rechtswissenschaften sowie den Begleitstudiengang Europarecht an der JMU Würzburg ab. Nach dem Referendariat am LG Aschaffenburg arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt für eine mittelständische Wirtschaftskanzlei und als Syndikusrechtsanwalt für ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen. Seit 2015 ist er als Syndikusrechtsanwalt für verschiedene Versicherungsgesellschaften im Bereich Versicherungsvertriebsrecht tätig. Seit 2016 ist er Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. 2016 absolvierte der Autor zudem den LL.M.-Studiengang 'Business Law' an der HS Mainz. Seine Promotion schloss der Autor in 2023 an der JMU Würzburg ab.

The author completed his law studies and the accompanying course in European law at the JMU Würzburg in 2010. After his legal clerkship at the LG Aschaffenburg, he initially worked as a lawyer for a medium-sized commercial law firm and as an in-house lawyer for an international service company. Since 2015 he has been working as an in-house lawyer for various insurance companies in the area of insurance distribution law. He has been a specialist lawyer for commercial and corporate law since 2016. In 2016, the author also completed the LL.M. 'Business Law' course at the HS Mainz. The author completed his doctorate at the JMU Würzburg in 2023.



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