Nordmeyer | Kartellrecht der Softwareverträge | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 140, 578 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm

Reihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht

Nordmeyer Kartellrecht der Softwareverträge

Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-16-156250-1
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen

E-Book, Deutsch, Band 140, 578 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm

Reihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht

ISBN: 978-3-16-156250-1
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Nordmeyer, Arne
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften und der Rechtsinformatik in Göttingen, Hannover und Stockholm; 2008 Erstes Staatsexamen; 2009 LL.M; 2008-11 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover; Referendariat u.a. beim Bundeskartellamt in Bonn und beim Deutschen Generalkonsulat in Guangzhou (China); 2012 Zweites Staatsexamen; seit 2015 Syndikusrechtsanwalt eines Legal Tech-Unternehmens; 2017 Promotion.



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