Öhmann | Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister. | Buch | 978-3-428-18809-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 328 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 230 mm, Gewicht: 490 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Öhmann

Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister.

Ihr Anwendungsbereich im Hinblick auf die Anlageformen des deutschen Rechts.
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-18809-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Ihr Anwendungsbereich im Hinblick auf die Anlageformen des deutschen Rechts.

Buch, Deutsch, 328 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 230 mm, Gewicht: 490 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

ISBN: 978-3-428-18809-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Start-ups und junge Unternehmen haben in den letzten Jahren vermehrt Probleme bei der Kapitalgenerierung in Zusammenarbeit mit traditionellen Finanzintermediären. Crowdfunding ist eine alternative Finanzierungsmöglichkeit, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bisher nur national umgesetzt wurde. Die ECSP-Verordnung ist der erste Versuch, einen europäischen Crowdfundingmarkt zu schaffen. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist allerdings nicht umfassend. Ob die Finanzierungswirklichkeit von jungen Unternehmen verbessert wird, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang attraktive Anlageformen in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Die Arbeit untersucht ausgehend von den Anlageformen im deutschen Recht, inwieweit diese unter das Regime der ECSP-Verordnung fallen und in welchen Fällen weiterhin das nationale Recht Anwendung finden muss.

Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Heinz-Ansmann-Stiftung ausgezeichnet.

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Weitere Infos & Material


Einleitung
1. Grundlagen der Schwarmfinanzierung
Begriffsbestimmung – Wirtschaftliche Betrachtung des Phänomens – Die Crowdfunding-Kampagne
2. Die Anlageformen im deutschen Recht
Unterteilung der Anlageformen – Die Regulierung des Crowdfundings im deutschen Recht: abstrakte Darstellung – Die konkreten Anlageformen und deren regulatorische Voraussetzungen – Regulierung als Motor der tatsächlichen Verwendung
3. Die Verordnung der Europäischen Union zur Regulierung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (ECSP-VO)
Bisheriger rechtlicher Rahmen des grenzüberschreitenden Crowdfundings zwischen den Mitgliedstaaten: ein Mangel an Harmonisierung – Die Entstehung der ECSP-Verordnung – Leitlinien und wesentliche Regelungen der ECSP-verordnung
4. Abstrakte Bestimmung des Anwendungsbereiches der Verordnung
Die Schwarmfinanzierungsdienstleistung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. a) ECSP-VO: Grundlagen – Kreditbasierte Schwarmfinanzierung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. a) I) ECSP-VO – Anlagebasierte Schwarmfinanzierung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. a) ii) ECSP-VO – Bereichsausnahmen
5. Anwendung der ECSP-Verordnung auf die Anlageformen des deutschen Rechts
Kreditbasierte Schwarmfinanzierung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. a) i) ECSP-VO – Anlagebasierte Schwarmfinanzierung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. a) ii) ECSP-VO
Schlussbetrachtung
Charakter der Verordnung: Zwingende Anwendung in einem begrenzten Anwendungsbereich – Das disruptive Potenzial der ECSP-Verordnung: grenzüberschreitendes Tätigwerden und anwendbare Anlageformen – Ausblick
Literatur- und Sachwortverzeichnis


Johannes Öhmann studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Köln. An der Universität Bonn war er am Institut für Rechtsgeschichte beschäftigt sowie anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln. Im Jahr 2021/2022 absolvierte er einen Master of Laws an der Stockholm University mit dem Fokus auf European Economic Law als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Johannes Öhmann studied law in Bonn and Cologne. At the University of Bonn, he worked at the Institute for Legal History and subsequently as a research assistant at an international law firm in Cologne. In 2021/2022, he completed a Master of Laws at Stockholm University, specializing in European Economic law, as a scholarship holder of the German Academic Exchange Service.



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