Ofterdinger | Vom Reden und Schweigen des Anstaltsarztes | Buch | 978-3-428-18990-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 425 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 228 mm, Gewicht: 636 g

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen

Ofterdinger

Vom Reden und Schweigen des Anstaltsarztes

Eine strafrechtliche und strafprozessuale Betrachtung
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-18990-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eine strafrechtliche und strafprozessuale Betrachtung

Buch, Deutsch, 425 Seiten, Format (B × H): 154 mm x 228 mm, Gewicht: 636 g

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen

ISBN: 978-3-428-18990-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Anstaltsärzte den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren haben, mitteilen müssen. Erkenntnisse, welche Anstaltsärzte von Gefangenen erlangen, können für die Strafverfolgungsorgane von großem Interesse sein. Allerdings unterliegen auch Anstaltsärzte grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang, ob und wann Anstaltsärzte zu einer Offenbarung dieser Tatsachen verpflichtet oder befugt sind. Dabei werden zunächst die landesgesetzlichen Bestimmungen betrachtet. Darüber hinaus wird § 114e StPO begutachtet und durch eine Normauslegung dessen Regelungsadressat ermittelt. Im Ergebnis sind Anstaltsärzte nach § 114e StPO weder verpflichtet noch befugt Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Schließlich wird erörtert, wie mit den durch den Anstaltsarzt rechtwidrig offenbarten Tatsachen umgegangen werden darf.
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Weitere Infos & Material


1. Rechtliche Grundlagen des ärztlichen Schweigens und Redens
Schweigepflicht und Schweigerecht – Offenbarungspflichten – Offenbarungsbefugnisse – Praktische Umsetzung in Ausbildung und Beruf

2. Umfang der ärztlichen Schweigepflicht
Das Verhältnis von Berufsrecht und Strafrecht – Der berufsrechtliche Umfang: § 9 MBO-Ä – Der strafrechtliche Umfang: § 203 Abs. 1 Nr. 1 Var.1 StGB

3. Offenbarungspflichten des Anstaltsarztes
§ 138 i. V. m. § 139 Abs. 3 StGB – Strafvollzugsgesetze und Untersuchungshaftvollzugsgesetze – § 114e stopp – Systematischer Vergleich der normierten Offenbarungspflichten

4. § 114e StPO als Rechtfertigungsgrund
Fallgestaltungen anstaltsärztlicher Offenbarung – Grundsätzliche Prinzipien und Anforderungen – Rechtfertigung des Bruchs der Schweigepflicht nach § 114e S. 1 StPO

5. Die Verwertung unbefugt offenbarter Tatsachen
Vorbemerkungen zu Beweisverwertungsverboten – Verwertung ärztlicher Aussagen und Mitteilungen im Strafprozess – Zusammenfassende Betrachtung

6. Zusammenfassung der wichtigsten Thesen
Anhang: Tabelle der Strafvollzugsgesetze, Untersuchungshaftvollzugsgesetze und Justizdatenschutzvollzugsgesetze der Bundesländer

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Hannah Birte Ofterdinger studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit Abschluss des Referendariats im Jahr 2018 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli an der Universität Hamburg, ab Juli 2023 ist sie ebendort Habilitandin. Von Februar 2022 bis Juni 2023 war sie zudem wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Kai Cornelius. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Strafprozessrecht sowie im Recht der Digitalisierung und der Strafrechtsgeschichte.

Hannah Birte Ofterdinger studied law at the Humboldt University in Berlin. Since completing her legal clerkship in 2018, she has been a research assistant at the chair of Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli at the University of Hamburg, where she will be a postdoctoral fellow from July 2023. From February 2022 to June 2023, she was also a research assistant with Prof. Dr. Kai Cornelius. Her research focuses on criminal law, criminal procedural law, the law of digitalization and criminal law history.



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