Pulte | Das deutsche Arbeitsrecht | Buch | 978-3-941388-00-0 | sack.de

Buch, Deutsch, 164 Seiten, PB, Format (B × H): 135 mm x 215 mm, Gewicht: 231 g

Reihe: Kompaktwissen für die Praxis

Pulte

Das deutsche Arbeitsrecht


3. Auflage 2013
ISBN: 978-3-941388-00-0
Verlag: VPRM-Verlag Personal, Recht, Management Limited

Buch, Deutsch, 164 Seiten, PB, Format (B × H): 135 mm x 215 mm, Gewicht: 231 g

Reihe: Kompaktwissen für die Praxis

ISBN: 978-3-941388-00-0
Verlag: VPRM-Verlag Personal, Recht, Management Limited


Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung haben die Regelungen des Arbeits-rechts eine herausragende Bedeutung, da sie in besonderer Weise die Stel-lung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen.

Das heutige Arbeitsrecht hat sich im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit der Vielzahl der abhängig beschäftigten Arbeitneh-mer aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Kennzeichnend war, dass der Arbeitsvertrag zur allgemeinen Grundlage des Arbeitsver-hältnisses wurde und infolge eines Überangebots an Arbeitskräften die Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren. So sah sich der Staat veranlasst, Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen und Regelungen zur Sozialversiche-rung einzuführen. Diese Entwicklung und Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzten sich während der Weimarer Republik fort. Während der nationalsozialistischen Zeit wurde diese Entwicklung gestoppt; an Stelle kollektiver Vereinbarungen trat die autoritäre Ord-nung: Tarifverträge wurden durch vom Staat erlassene Tarifordnungen ersetzt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wurden aufgelöst.

Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland die früheren Rege-lungen des Arbeitsrechts planmäßig und systematisch weiterentwickelt worden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der betrieblichen und überbetriebli-chen Mitbestimmung, wie auch hinsichtlich der Rechte des einzelnen Ar-beitnehmers. So hat sich im Lauf der Zeit das Arbeitsrecht von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen, umfassenden Rechtsmaterie entwickelt.

Das Arbeitsrecht wird auch oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer be-zeichnet. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Ar-beitnehmerseite, deren Schutzbedürftigkeit in jedem modernen Staatswe-sen durch die Gesetze des Arbeitsrechts anerkannt ist, geregelt ist. Das Arbeitsrecht umfasst auch die Rechtsbelange auf der Arbeitgeberseite (Schutz vor unbilliger Beeinträchtigung seiner unternehmerischen Gestal-tungsfreiheit), und ist somit ein Berufsrecht für beide Seiten.

In erster Linie will das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer - den Parteien des Arbeitsrechts - und deren Organisationen und Interessenvertretern regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönli-chen Arbeitsleistung.

Die große Bedeutung des Arbeitsrechts ergibt sich durch die persönliche Betroffenheit des Einzelnen und/oder seiner beruflichen und gesellschaft-lichen Verpflichtungen.

In der nachfolgenden Darstellung des Arbeitsrechts wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf die Behandlung von Detailproblemen verzichtet, wie auch auf Rechtsprechungs- und Literaturhinweise.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1 Einordnung des Arbeitsrechts
2 Rechtsquellen
3 Parteien des Arbeitsvertrages
4 Der Arbeitsvertrag
5 Besondere Formen des Arbeitsverhältnisses
6 Lohnzahlung trotz Nichtleistung von Arbeit
7 Haftung im Arbeitsverhältnis
8 Leistungsstörungen
9 Kurzarbeit / Winterausfallgeld
10 Erfindungen und Verbesserungsvorschläge
11 Betriebsübergang / Unternehmensumwandlungen
12 Insolvenz
13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
14 Kündigung
15 Massenentlassungen
16 Ansprüche bei beendetem Arbeitsverhältnis
17 Das Betriebsverfassungsrecht
18 Der Europäische Betriebsrat
19 Das Sprecherausschussgesetz
20 Die Vertretung der Schwerbehinderten
21 Das Personalvertretungsrecht
22 Die Unternehmensmitbestimmung
23 Das Arbeitsschutzrecht
24 Tarifvertragsrecht
25 Arbeitskampf
26 Die Arbeitsgerichtsbarkeit
Stichwortverzeichnis


Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung haben die Regelungen des Arbeits-rechts eine herausragende Bedeutung, da sie in besonderer Weise die Stel-lung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen.
Das heutige Arbeitsrecht hat sich im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit der Vielzahl der abhängig beschäftigten Arbeitneh-mer aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Kennzeichnend war, dass der Arbeitsvertrag zur allgemeinen Grundlage des Arbeitsver-hältnisses wurde und infolge eines Überangebots an Arbeitskräften die Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren. So sah sich der Staat veranlasst, Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen und Regelungen zur Sozialversiche-rung einzuführen. Diese Entwicklung und Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzten sich während der Weimarer Republik fort. Während der nationalsozialistischen Zeit wurde diese Entwicklung gestoppt; an Stelle kollektiver Vereinbarungen trat die autoritäre Ord-nung: Tarifverträge wurden durch vom Staat erlassene Tarifordnungen ersetzt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wurden aufgelöst.
Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland die früheren Rege-lungen des Arbeitsrechts planmäßig und systematisch weiterentwickelt worden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der betrieblichen und überbetriebli-chen Mitbestimmung, wie auch hinsichtlich der Rechte des einzelnen Ar-beitnehmers. So hat sich im Lauf der Zeit das Arbeitsrecht von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen, umfassenden Rechtsmaterie entwickelt.
Das Arbeitsrecht wird auch oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer be-zeichnet. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Ar-beitnehmerseite, deren Schutzbedürftigkeit in jedem modernen Staatswe-sen durch die Gesetze des Arbeitsrechts anerkannt ist, geregelt ist. Das Arbeitsrecht umfasst auch die Rechtsbelange auf der Arbeitgeberseite (Schutz vor unbilliger Beeinträchtigung seiner unternehmerischen Gestal-tungsfreiheit), und ist somit ein Berufsrecht für beide Seiten.
In erster Linie will das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer - den Parteien des Arbeitsrechts - und deren Organisationen und Interessenvertretern regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönli-chen Arbeitsleistung.
Die große Bedeutung des Arbeitsrechts ergibt sich durch die persönliche Betroffenheit des Einzelnen und/oder seiner beruflichen und gesellschaft-lichen Verpflichtungen.
In der nachfolgenden Darstellung des Arbeitsrechts wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf die Behandlung von Detailproblemen verzichtet, wie auch auf Rechtsprechungs- und Lite-raturhinweise.


Prof. Dr. Peter Pulte studierte nach einer kaufännischen Berufsausbildung Rechtswissenschaften.
Danach arbeitete er über zwanzig Jahre in der Industrie und spezialisierte sich auf die Bereiche Arbeitsrecht und Personalwesen.
Seit 1996 ist er Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen.



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