Quaas | Einheitlicher Ansprechpartner und effet utile im deutschen Bundesstaat | Buch | 978-3-428-14370-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 1271, 299 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 409 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Quaas

Einheitlicher Ansprechpartner und effet utile im deutschen Bundesstaat


1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-428-14370-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 1271, 299 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 409 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-14370-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Als Herzstück der Dienstleistungsrichtlinie kann wohl die auf ihrem Art. 6 beruhende Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einführung sog. 'einheitlicher Ansprechpartner' bezeichnet werden. Der grundgesetzlichen Kompetenzordnung folgend lag es an den Ländern, entsprechende Institutionen zu implementieren. In der Folge existieren in Deutschland mittlerweile mehr als 300 solcher Ansprechpartner, deren verwaltungsorganisationsrechtliche Ausgestaltung zwischen den Bundesländern stark divergiert.

Dies weckt Zweifel an der Richtlinienkonformität der erfolgten Umsetzung und veranlasst dazu, über alternative Lösungen nachzudenken. Kati Quaas widmet sich in ihrer Untersuchung dem Begriffsverständnis von 'Einheitlichkeit', das der Dienstleistungsrichtlinie – insbesondere unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Prinzips des effet utile – zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon unterzieht sie die erfolgte Umsetzung im nationalen Recht einer kritischen Analyse, um schließlich Möglichkeiten aufzuzeigen, einen dem Effektivitätsgedanken entsprechenden Zustand herzustellen.

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Weitere Infos & Material


Einleitung

Einführung und Problemstellung – Gang der Untersuchung

1. Methodologische Grundlegung: Zur Auslegung im Unionsrecht, insbesondere zum effet utile

Auslegung: 'Rekonstruktion des dem Gesetze innewohnenden Gedankens' – Die Auslegungsmethodik im Unionsrecht – Im Speziellen: Die Auslegung einer Richtlinie

2. Der 'einheitliche' Ansprechpartner nach Art. 6 Abs. 1 DLRL

Auslegung der 'Einheitlichkeit' – Probleme, die sich aus dieser Auslegung auf Unions- und auf nationaler Ebene ergeben

3. Die Kompetenzgrundlage der Regelungen zum einheitlichen Ansprechpartner

Rechtsgrundlage: Ex-Art. 47 Abs. 2, 55 EGV (Art. 53 Abs. 1, 62 AEUV) – Kompetenzausübungsschranken: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. Die einheitlichen Ansprechpartner in den Bundesländern und die Grenzen ihrer Verbandskompetenz

Die organisationsrechtliche Umsetzung des einheitlichen Ansprechpartners in Deutschland – Zuständigkeitsgrenzen der einheitlichen Ansprechpartner in den Bundesländern, insbesondere: die Verbandskompetenz – Problem: Keine Korrelation zur 'Einheitlichkeit' im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie

5. Die mögliche Umsetzung eines 'echten' Wahlrechts im nationalen Recht

Verbandsübergreifendes Handeln nach geltendem Recht: § 71d (L)VwVfG? – Lösungsansatz de lege ferenda

Gesamtergebnis

Literatur, Sachwortverzeichnis


Kati Quaas, geboren 1984, studierte von 2003–2008 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Univ.-Prof. Dr. Klaus Rogall tätig; daneben war sie als wissenschaftliche Hilfskraft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam beschäftigt. Unter Betreuung von Univ.-Prof. Dr. Andreas Musil fertigte sie an der Universität Potsdam während dieser Zeit die Dissertation zu Fragen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie an, wobei im Januar 2014 die Promotion erfolgte. Seit 2013 absolviert sie das Referendariat am Landgericht Meiningen und an der Verwaltungshochschule Speyer.



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