Gerichte müssen bei der Strafzumessung im Spannungsfeld zwischen Individualisierung und Gleichbehandlung eine angemessene Strafe finden. Die vorliegende Dissertation zeigt im dogmatischen Teil auf, dass dabei der Individualisierung in der Rechtsprechung zu Unrecht eine Vorrangstellung eingeräumt wird. Die Folgen wurden im Rahmen der eigenen empirischen Untersuchung mit knapp 240 Strafrichterinnen und -richtern deutlich: Zwischen ihnen bestehen erhebliche Unterschiede in der Strafzumessung. Dass möglichst freies Ermessen zu angemessenen Strafen führt, muss damit zumindest in Zweifel gezogen werden. Die Arbeit zeigt abschliessend Massnahmen auf, um die Einheitlichkeit der Strafzumessung zu verbessern, ohne eine Einzelfallbeurteilung zu verunmöglichen.
Ranzoni
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